Konkret wird angeführt, dass am Richterpult zur Eidabgabe eine Kreuzgarnitur
und in der gesetzlich vorgeschriebenen Form des Eides immer noch der Schlusssatz
"so wahr mir Gott helfe" steht. Wozu einem Ungläubigen einfällt,
dass er dann ungestraft unter Eid lügen dürfte, ja sogar lügen
müsste, weil wenn er beschwört, dass seine Aussage so wahr sei, wie
es wahr sei, dass ihm Gott helfe, dann weiß schließlich ein
Ungläubiger, dass ihm kein Gott hilft und die Aussage darum gleich wahr,
also auch unwahr sein muss!
Über diese Schwurkreuze heißt
es im Artikel, die meisten Richter würden sie "verräumen".
Weiter: "Die Standesvertretung fordert Klarheit: Wie viel religiöse
Symbolik verträgt ein Gerichtssaal im 21. Jahrhundert?"
Es
gibt offenbar Ansätze für eine Neuregelung: "Im Justizministerium
wurde nun eine Arbeitsgruppe zum Thema 'Religiöse Symbole' eingerichtet.
Bis Herbst wollen die Experten zu einem Ergebnis kommen, wie man mit dem Spannungsfeld
zwischen Religionsfreiheit und dem Neutralitätsgebot des Staates künftig
umgehen will."
Und unter dem Titel "Weltanschauungsfreiheit"
heißt es weiter: "Österreich sei im europäischen Vergleich
ein Staat mit einem 'traditionell sehr wohlwollendem Verhältnis' zur institutionalisierten
Religion, sagt Andreas Müller, Professor für Europarecht an der Universität
Innsbruck. 'Wenn auch weniger als noch vor zwanzig Jahren, es gibt bis heute
ein Bias (=kognitive Verzerrung) zugunsten der katholischen Kirche.' Er hält
ein verpflichtendes Kreuz in Gerichtssälen für nicht mehr zu rechtfertigen:
'Die privilegierte Rolle einer Religion bei der Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt
ist verfassungsrechtlich kaum zu retten', sagt er."
Na dann
hoffen wir, dass diese elementare Trennung von Staat und Kirche endlich durchgeführt
wird. Zu befürchten ist allerdings, dass es dagegen eine Front von
ÖVP und FPÖ geben wird, allerdings hätten die beiden Parteien
zurzeit dazu um sechs Mandate zuwenig, aber man weiß ja nie, ob die SPÖ
nicht wieder einmal umfallen wird und ob nicht bei den anderen Parteien sechs
Mandatare sind, die staatliche Gerichtsverhandlungen für Gottesgerichte
mit Gottesurteilen halten...