Keine gestiegene Zuwanderungskriminalität?

In deutschen Medien sind des öfteren Meldungen zu finden, die das Märchen verbreiteten, die Kriminalität unter Zuwanderern sei nicht gestiegen, das wird schon seit Beginn des großen von der Frau Merkel 2015 geschaffenen Zuwanderungserfolgs  behauptet. In Österreich gibt es diesbezüglich sogar den Versuch einer Zensurvorschrift durch den Presserat, nämlich die Herkunft von mutmaßlichen Straftätern nicht zu veröffentlichen, also nicht zu schreiben "ein 27-jähriger Afghane...", sondern ein 27-jähriger aus Wien-Favoriten..."

Dazu die Aussendung des österreichischen Presserates vom 20.10.2015:

"Immer wieder wenden sich Leser an den Presserat und kritisieren, dass in der Kriminalberichterstattung die ausländische Herkunft oder der Migrationshintergrund eines mutmaßlichen Täters angeführt wird. Menschen gleicher Herkunft können sich dadurch gekränkt und diskriminiert fühlen. Der Senat 1 des Presserates mahnt daher zu mehr Zurückhaltung und Sensibilität. Der Senat ist der Ansicht, dass die bloße Erwähnung der Herkunft eines mutmaßlichen Straftäters für sich alleine zwar noch nicht gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse verstößt - vorausgesetzt, dass die betroffene Gruppe dadurch nicht pauschal als kriminell dargestellt oder verunglimpft wird. Dennoch kann auch die bloße Nennung der Herkunft von Straftätern bei manchen Lesern eine negative Einstellung und Ressentiments gegenüber der betroffenen Gruppe hervorrufen; Vorurteile können geweckt oder verstärkt werden. In Fällen, in denen die Herkunft des Täters für die Schilderung der Straftat und für das Verständnis der Leser nicht relevant ist, sollte nach Meinung des Senats darauf verzichtet werden, die Herkunft zu nennen. Der deutsche Presserat berücksichtigt dies regelmäßig in seinen Entscheidungen."

Es darf nach dieser Gutmenschenvertuschungsvorschrift dann wohl auch nicht statistisch ermittelt werden, ob es sein könnte, dass eine vermehrte Zuwanderung die Kriminalität steigert.

Konkret zur Zuwanderungskriminalität und ihren Anstieg in der BRD im Jahre 2015 schreibt nun Hartmut Krauss am 18.8.2016:

Die aufgestellte Behauptung, es gäbe keinen Anstieg der Zuwandererkriminalität, entspricht leider nicht den Tatsachen. So wurden 2015 gut 208.000 Straftaten aufgeklärt, an denen Zuwanderer beteiligt waren. Das waren 92.000 mehr als im Vorjahr und bedeutet einen Anstieg um 79 Prozent. Dabei werden in der Kriminalstatistik Personen als Zuwanderer bezeichnet, die als Angehörige eines Nicht-EU-Staates einzeln oder in Gruppen einreisen, um sich im Bundesgebiet vorübergehend oder dauerhaft aufzuhalten.

Bezüglich der Deliktarten zeigte sich folgendes Bild:
1. Diebstahl machte 33 Prozent der Zuwandererkriminalität aus und hat sich mit 85.035 Fällen im Vergleich zu 2014 fast verdoppelt (44.793).
2. Vermögens- und Fälschungsdelikte (52.167 Fälle) und die Beförderungserschleichung" (28.712 Fälle) machten 32% der Straftaten aus.
3. Rohheitsdelikte (Körperverletzung, Raub, räuberische Erpressung und Straftaten gegen die persönliche Freiheit/Nötigung) ergaben 2015 einen Anteil von 18% der durch Zuwanderer begangenen Straftaten, wobei sich die Zahl der Fälle (36.010) gegenüber 2014 in etwa verdoppelt hat (18.678 Fälle).
4. Registriert wurden zudem 1.688 Fälle von Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung, darunter 458 Vergewaltigungen oder sexuelle Nötigungshandlungen. Allerdings waren die Vorfälle aus der Silvesternacht 2015/2016 in Köln und anderen Städten nicht Teil des Lagebilds. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass nach einer Umfrage von "Report Mainz" (Sendung vom 26. Juli 2016) bei den Polizeipräsidien aller deutschen Großstädte dort gar keine genauen Statistiken über sexuelle Straftaten von Flüchtlingen vorliegen sollen und somit das reale Ausmaß dieser Kriminalitätsform überhaupt nicht erfasst wird.

In Niedersachsen, wohin rund 102.000 Flüchtlinge kamen, wurden 2015 in 38.627 Fällen Flüchtlinge als Tatverdächtige registriert. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutete dass eine Zunahme um 20.702 Fälle; davon 11.100 Fälle bei den sogenannten ausländerrechtlichen Verstößen.

In Deutschland leben derzeit ca. 8,2 Millionen Ausländer. Das entspricht ca. 10 Prozent bezogen auf die Gesamteinwohnerzahl von ca. 82 Millionen Einwohnern. Im Verhältnis dazu betrug der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen an allen Tatverdächtigen bei Weglassung ausländerspezifischer Delikte 27,6 Prozent; die Zahl ist 2015 auf 555.820 gestiegen (2014: 492.610). Das entspricht einer Zunahme von 12,8 Prozent.

Betrachtet man einzelne Deliktarten mit Zahlen aus 2014, dann zeigt sich folgendes Bild: Bei Mord und Totschlag lag der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger bei 31,4 Prozent, bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung bei 31,0 Prozent, bei Raubdelikten bei 34,3 Prozent, bei gefährlicher und schwerer Körperverletzung bei 27,7 Prozent und bei Diebstahl bei 32,5 Prozent.

Soweit Hartmut Krauss.
Da brauchen wir wieder einmal unseren Christian Morgenstern und den Palmström und das Ende des Gedichtes "Die unmögliche Tatsache": "...weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf..."