Der
Humanistische Verband Deutschlands reicht seine Stellungnahme zum im Dezember
2015 eingeführten Strafrechtsparagraphen 217 "Geschäftsmäßige
Förderung der Selbsttötung" ein und weist darin die Verfassungswidrigkeit
des Suizidhilfeverbots nach.
Dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
liegen ein halbes Dutzend Verfassungsbeschwerden gegen den § 217 StGB vor.
Dieser droht bei Suizidhilfe, die vorher für Ärzte ebenso wie
für Organisationen erlaubt war, nunmehr eine Strafe von bis zu drei Jahren
Gefängnis an. Der Strafrechtsparagraf war im Dezember 2015 in Kraft getreten.
Anzeichen
deuten darauf hin, dass das Gericht nunmehr zügig zu einer Beschlusslage
kommen will. Das Gericht hat neben einigen anderen gesellschaftlich relevanten
Akteuren auch dem Humanistischen Verband Deutschlands (HVD Bundesverband) die
Gelegenheit zu einer ausführlichen Stellungnahme eingeräumt. Der
HVD gehört aus weltlich-humanistischer Sicht zu den entschiedensten Gegnern
des neuen Sterbehilfeverbots.
"In der am Dienstag eingereichten
Stellungnahme des HVD weist der Bundesverband die Verfassungswidrigkeit auf
empirischer und rationaler Ebene unabweisbar nach. Die Behauptung der Kirchen,
dass Menschen durch das Strafgesetz vor einer Verleitung zur Selbsttötung
geschützt werden müssten, ist nicht plausibel. Wir gehen davon aus,
dass sich die Richter von religiösen Glaubenssätzen weniger beeinflussen
lassen, als dies bei den Bundestagsabgeordneten der Fall war. Ein Kippen des
Gesetzes ist jedenfalls möglich", zeigt sich die für den Inhalt
der HVD-Stellungnahme verantwortliche Referentin für Lebenshilfe im HVD,
Gita Neumann, überzeugt.
Neumann ist sich mit renommierten Juristen
einig, dass es wahrscheinlicher sei, dass das Bundesverfassungsgericht eine
sehr restriktive Auslegung vorgibt, wer in welchen Fällen durch den Inhalt
des § 217 StGB bestraft werden darf. So könnten zumindest Palliativ-
und Hausärzte davon ausgenommen werden, die wegen ihrer oft schwerkranken
und hochbetagten Patienten besonders häufig mit dem Wunsch nach Hilfe zum
Sterben konfrontiert werden.
Aus Achtung vor der Unabhängigkeit
des Bundesverfassungsgerichtes hat sich der Humanistische Verband dazu entschlossen,
seine eigene Stellungnahme vorerst nicht zu veröffentlichen. Der HVD veröffentlichte
jedoch die vollständige Erklärung
zur Stellungnahme des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD Bundesverband),
in der mit Einzelfällen und Nebenwirkungen auf die Verfassungswidrigkeit
des Gesetzes eingegangen wird. Außerdem findet sich eine ausführliche
Kritik
zur Begründung der Einführung des Strafrechtsparagraphen § 217
StGB von Erwin Kress, dem Vize-Präsidenten des HVD Bundesverbandes.