BRD-Gericht erlaubt Scharia-Polizei

Salafisten patrouillieren in Wuppertal
So ist der hier folgende ORF-Bericht vom 6.9.2014 getitelt gewesen:
"Die selbst ernannten Sittenwächter erheben mit gelben Flyern den Anspruch auf eine „Shariah Controlled Zone“ (Scharia-kontrollierte Zone). Auf ihnen sind Verhaltensregeln der radikalen Muslime festgehalten: Kein Alkohol, kein Glücksspiel, keine Musik und Konzerte, keine Pornografie und Prostitution, keine Drogen. (..) Die Polizei habe ein Verfahren gegen elf Männer wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz eingeleitet und ihre Personalien aufgenommen. (..) Die Bevölkerung wurde gebeten, bei verdächtigen Beobachtungen die Behörden zu verständigen. 'Das Gewaltmonopol liegt ausschließlich beim Staat! Ein Auftreten, das einschüchtert, verunsichert oder provoziert, wird nicht geduldet', kündigte Wuppertals Polizeipräsidentin Birgitta Radermacher an.(..)"

Screenshot Zeit im Bild 1 vom 6.9.2014

Und kaum sind zwei Jahre vergangen, schon gibt's dazu eine gerichtliche Entscheidung! Aus der APA-Meldung vom 21.11.2016: "Im Prozess um den Auftritt von Islamisten als "Scharia-Polizei" in Wuppertal hat das Landgericht alle Angeklagten freigesprochen. Nicht einmal die Polizei habe zunächst einen Anfangsverdacht gegen die Männer gesehen, begründete der Vorsitzende Richter die Entscheidung am Montag. Eine Verurteilung wäre ein Fehler. Die Männer waren wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot angeklagt. Sie sollen im September 2014 in orangefarbenen Warnwesten mit der Aufschrift "Shariah Police" durch Wuppertal patrouilliert sein."

Und das ist offenbar in der BRD legal, islamische Fanatiker dürfen mit Warnwesten mit dem Aufdruck "Sharian Police" durch die Straßen ziehen und Muslime und Muslimverdächtige kontrollieren, ob sie Allahs Gebote einhalten! Und wenn dann "Verdächtige" umringt und "belehrt" werden, dann ist das laut Gericht weder Amtsanmaßung noch Nötigung, sondern gehört vermutlich zu den islamischen Grund- und Freiheitsrechten, die in Europa parallele Geltung zu haben haben. Schließlich gibt's diese Kontrollen ja auch bei den Saudis oder im Iran. In Indonesien gibt's diese sittenwächterische Islampolizei nur in einer Provinz mit starker Islampartei:

Indonesischer Scharia-Polizist begutachtet weibliche Bekleidungen.

Das kann's jetzt auch rechtmäßig regelmäßig in der BRD geben, noch dümmer geht's wirklich nimmer. Da die Staatsanwaltschaft berufen hat, besteht allerdings noch die Hoffnung, dass in der nächsten Instanz nicht auch philoislamistisch behinderte Richter sitzen...

PS:
Vielleicht sollte die katholische Kirche die Gleichberechtigung anstreben! Und ebenfalls eine Sittenpolizei einrichten, die gegen ruchlose Damenbekleidungen einschreitet. Vor Gericht müsste das ja wegen des Diskriminierungsverbotes statthaft sein und dann marschieren wir alle gemeinsam zurück ins Mittelalter!