Das Europaparlament hat heute detaillierte Regeln (sog. delegierten Rechtsakt)
bezüglich Drittländern mit hohem Risiko von Geldwäschepraktiken
zurückgewiesen. Damit drängt das Europaparlament darauf, dass die
EU-Kommission neu bewertet, welche Länder auf die schwarze Liste für
unkooperative Geldwäsche-Staaten aufgenommen werden.
Die vierte
Geldwäsche Richtlinie (AMLD) aus dem Jahr 2015 ermächtigt die Kommission,
hoch riskante Drittländer zu ermitteln. Die heute vom Europaparlament abgelehnte
schwarze Liste für Steueroasen ist eine überarbeitete Fassung der
vorherigen Liste vom Juli 2016, die wiederum elf Länder umfasst hatte.
Die überarbeitete schwarze Liste mit zehn Ländern kopiert lediglich
die Vorlage der Financial Action Task Force (FATF), dem internationalen Forum,
das zu Geldwäsche und Terrorfinanzierung arbeitet. Sozialdemokraten,
Grüne, Liberale und Linke gewannen eine knappe Mehrheit für eine harte
Ganghart gegen Geldwäsche, gegen den Widerstand von Rechtskonservativen
und Christdemokraten.
Sven Giegold, kommentiert:"Die Kommission müss sich
beim Kampf gegen Geldwäsche mehr Mühe geben. Das Europaparlament hat
der Kommission heute den klaren Auftrag erteilt, eine eigene Bewertung vorzunehmen,
anstatt sich nur auf externe Informationen zu verlassen. Die Kommission ist
unglaubwürdig, wenn sie eine überarbeitete Liste vorlegt, die mit
nur zehn Ländern weniger Staaten enthält als die vorherige Version
der Liste. Die Kommission muss nachsitzen und eine eigene, gründlichere
und unabhängige Analyse dazu liefern, welche Länder als hochriskant
gelten. Die Geldwäsche-Richtlinie wird gerade überarbeitet und wir
Grüne werden uns dafür einsetzen, dass die Kriterien zur Ermittlung
von hochriskanten Ländern verschärft werden.
Angesichts der jüngsten
Leaks, die Geldwäsche und Steuerverbrechen enthüllten, ist es lächerlich,
dass Panama und andere wichtige Steueroasen immer noch nicht auf der schwarzen
Liste der Kommission stehen. Wir brauchen eine schwarze Liste, die für
den Zweck geeignet ist. Um dorthin zu gelangen, muss die Kommission dringend
mehr Personal für die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung
einsetzen. Mit einer armseligen Anzahl von nur sechs Mitarbeitern, die sich
mit der Bekämpfung der Finanzkriminalität im Keller der Generaldirektion
Justiz und Verbraucherschutz beschäftigen, macht sich die Kommission lächerlich."
Die
detaillierten Umsetzungsregeln (sog.delegierten Rechtsakt) finden Sie hier!
Die
schwarze Liste für unkooperative Geldwäsche-Staaten der EU-Kommission
vom Juli 2016 umfasste folgende elf Länder: Afghanistan, Bosnien, Guyana,
Irak, Laos, Syrien, Uganda, Vanuatu, Jemen, Nordkorea und Iran. Durch den delegierten
Rechtsakt sollte Guyana von der schwarzen Liste gestrichen werden, dann wären
es nur noch zehn Länder gewesen. Die Liste enthält keine einzige
der wichtigen Steueroasen.
Kriterien der vierten Geldwäsche Richtlinie zur Erfassung von Ländern
auf der schwarzen Liste: