Steueroasen

Aussendung von Sven Giegold am 1.2.2017

Schwarze Liste der EU darf kein Rohrkrepierer werden

Am 31.1.2017 hat der Rat der EU an 92 Länder Briefe
verschickt, um bis Ende 2017 eine Liste "steuerpolitisch nicht
kooperativer Staaten" aufzustellen.
Im November 2016 hatten sich die EU-
Finanzminister auf grobe Kriterien für eine solche Schwarze Liste der
EU geeinigt. Erfüllt ein Land Mindeststandards bei Steuertransparenz
und gerechter Besteuerung nicht, kommt es auf die EU-Liste der
Steueroasen. Die genaue Ausgestaltung der Kriterien steht allerdings
noch aus und soll an diesem Freitag in der hochrangigen
Ratsarbeitsgruppe Steuern zum wiederholten Male besprochen werden.
Insbesondere das Kriterium "gerechte Besteuerung" ist hoch umstritten,
da einige wenige EU-Mitgliedstaaten die Nullbesteuerung von Gewinnen
als zulässig erachten.


Für eine Vorauswahl von Ländern für die Schwarze Liste der EU hat die
Kommission alle Länder anhand objektiver Indikatoren wie
wirtschaftliche Verflechtung mit der EU, Bedeutung des Finanzsektors
und rechtliche Stabilität analysiert. Darauf aufbauend hat nun die
nicht-öffentlich tagende Ratsgruppe "Verhaltenskodex
Unternehmensbesteuerung" 92 Länder ausgewählt, die genauer untersucht
werden sollen. Auch die USA werden analysiert, EU-Mitgliedsländer
werden nicht überprüft.

Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im
Europäischen Parlament, kommentiert:

"Es ist ein Schlag ins Gesicht aller ehrlichen europäischen
Steuerzahler, dass Großbritannien, Irland und Luxemburg eine echte
Schwarze Liste mit harten Kriterien blockieren. Die von den
Mitgliedstaaten diskutierten Kriterien der Schwarze Liste sind deutlich
schwächer als von der Kommission vorgeschlagen.
Insbesondere
Großbritannien versucht, seine Territorien Jersey und Guernsey zu
schützen, bevor es die EU verlässt.
Es ist richtig, dass man die USA genauer überprüft. Einige US-
Bundesstaaten erlauben den Eigentümern von Treuhandkonten, anonym zu
bleiben. Damit ermöglichen sie Steuerflucht und Geldwäsche. Die USA
weigern sich, konsequent am internationalen Austausch von Steuerdaten
teilzunehmen. Und anders als in der EU-Geldwäscherichtlinie und der
internationalen FATF vorgeschrieben, müssen Banken in den USA nicht die
Personalien der wirtschaftlich berechtigten Kontoinhaber abfragen. Die
EU dürfen davor nicht mehr aus politischen Gründen die Augen
verschließen.
Es ist absurd, dass die EU eine Schwarze Liste im Dunkeln erstellt. Die
Ratsarbeitsgruppe Verhaltenskodex Unternehmenssteuern tagt nicht-
öffentlich und kann hier nur einstimmig Entscheidungen treffen. Seit
ihrer Gründung 1998 hat sie es nicht geschafft, schädliche
Steuerpraktiken innerhalb der EU effektiv zu bekämpfen. Es ist ein
schlechter Witz, dass ausgerechnet diese Gruppe nun die EU-Liste der
Steueroasen erstellen soll. Steuertransparenz beginnt im eigenen
Vorgarten."

Die Einigung der EU-Finanzminister auf grobe Kriterien für die Schwarze
Liste findet sich hier.
Der Entwurf des Briefes, der diese Woche an 92 Länder geschickt wurde,
findet sich hier.

PDF zum Downloaden über die 92 Länder, die genauer untersucht werden, bestehen aus den 86 Ländern aus den Tabellen I. und II., sowie weiteren sechs Finanzzentren
aus den Tabellen III. bis V.