Seit 2014 kämpft die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. darum, an den Ortseingangsstraßen von Templin ebenso wie andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit Schildern auf ihre wöchentliche Nudelmesse hinweisen zu dürfen. Nun zieht sie vors Bundesverfassungsgericht.
Mit sogenannten "Gottesdiensthinweistafeln" dürfen ortsansässige
Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Deutschland an
Ortseingangsstraßen für Gottesdienste und vergleichbare Veranstaltungen
werben. Da sich die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland (KdFSMD) e.V.
als Weltanschauungsgemeinschaft versteht und in einem Gebäude der
Kirche in Templin regelmäßig Nudelmessen veranstaltet, beantragte sie
2014 bei der zuständigen Behörde, ihre Nudelmessehinweisschilder neben
den Gottesdiensthinweistafeln der ortsansässigen Kirchengemeinden
aufstellen zu dürfen. Zunächst wurde die Erlaubnis von der Behörde
gewährt, dann jedoch wieder zurückgezogen. Was folgte, war ein
Rechtsstreit durch bislang zwei Instanzen.
Am 2. August 2017 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht, dass die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V.
nicht als Weltanschauungsgemeinschaft zu betrachten sei und dass ihr
mithin auch nicht das Recht zustünde, ihre Nudelmessehinweisschilder
aufzustellen. Dass er weiterkämpfen würde, stand für den Vorsitzenden
der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V., Rüdiger Weida, bereits sofort nach der Urteilsverkündung fest. Laut Weida hat das OLG Brandenburg den Fehler gemacht, die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. gleichzusetzen mit der weltweiten Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters. Von dieser unterscheide sich die deutsche KdFSM jedoch in zentralen Aspekten ihres Selbstverständnisses.
Gegen ihre Nicht-Anerkennung als Weltanschauungsgemeinschaft reichte die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. nun fristgerecht Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Dr. Winfried Rath, Rechtsanwalt der KdFSMD, äußerte sich gegenüber dem hpd optimistisch:
"Ich bin zuversichtlich", sagte Rath, "dass sich das
Bundesverfassungsgericht eingehend mit der Materie beschäftigen und
bestätigen wird, dass meine Mandantin eine Weltanschauungsgemeinschaft
ist".