Verhetzendes Katholischsein

Solches zeigte sich aktuell bei einem Prozess in Wien. Der Betreiber der Site kreuz-net.info (als www.kreuz-net.at online) hatte im Dezember 2015 einen Artikel mit Attacken auf Homosexuelle veröffentlicht, es wurde u.a. Syphilis als Gottesstrafe für "Homo-Unzüchtler" dargestellt. Am 5.9.2017 lief nun nach Verzögerungen der Prozess wegen Verhetzung ab.

In den Medien wird der Name des Site-Betreibers nicht genannt, auf der Site selber hat das Impressum eine Zugriffssperre, darum hier ein Impressums-Screenshot von 2013:


Die Site besteht heute hauptsächlich aus den wöchentlichen "Eleison Kommentaren" des Piusbrüderbischofs Richard Williamson, die früher auf der nun nicht mehr existierenden Site eleisonkommentar.blogspot.co.at erschienen sind. Zu einem solchen Kommentar "Über die ewigen Höllenqualen" gibt's eine PDF mit Atheistenkommentaren - weil bekanntlich ist auf atheisten-info ja immer alles zu allem zu finden!

Das Urteil war völlig ungerecht, der Sitebetreiber erhielt wegen Verhetzung vier Monate bedingt, obwohl sein Verteidiger heftig darauf hinwies, dass die Meinungen seines Mandaten deckungsgleich mit der katholischen Lehre wären! Die Medien zitierten den Verteidiger: Der Ausdruck Homo-Unzüchtler sei zwar nicht grad eine Freundlichkeit, aber in katholischem Zusammenhang sei Unzucht ein theologischer Begriff, der ein schweres sündhaftes Verhalten bedeutet, nämlich Geschlechtsverkehr außerhalb des Sakraments der Ehe, das Wort "Homo" sei der "Unzucht" nur aus Gründen der Präzisierung vorangestellt worden. Und Gottes Strafe folge eben auf schwere Sünden.

Der Richter sah trotzdem eine strafbare Herabwürdigung einer Menschengruppe, der Staat müsse diese davor schützen, darum das Urteil.

Die Verteidigung war nicht bibeltreu genug aufgebaut! Weil Gott der HErr hat die Homosexuellen ja noch viel schlimmer verurteilt als ihnen bloß Syphilis als Gottesstrafe an den Hals zu wünschen!
Denn das Wort des HErrn zur Homosexualität lautet bekanntlich so: Leviticus 18, 22ff, "und bei einem Manne sollst du nicht liegen, wie man bei einem Weibe liegt; es ist ein Gräuel. (..) denn jeder, der einen von allen diesen Gräueln tut, die Seelen, die ihn tun, sollen ausgerottet werden aus der Mitte ihres Volkes."

Das hatte der Site-Betreiber gar nicht gefordert gehabt, obwohl er das Recht gehabt hätte in tiefem Glauben seinen Gott zu zitieren! Da sollte eigentlich der Staat die Lage bereinigen und nur noch Bibeln erlauben, in denen solche klerikalfaschistische Vorschriften nimmer drinnen stehen! Denn was die Bibel verkündet, das wird man ja doch noch sagen dürfen! Da glaubt ein tüchtiger tiefgläubiger Katholik, er spreche im Sinne des Wortes des HErrn! Und das Gericht verkündet das Verbot solcher verhetzender Gottesworte!

Aber verhetzendes Katholischsein ist biblisch abgesichert! Und der Richter verursachte damit eine Verletzung der religiösen Gefühle des Site-Betreibers, der Verurteilte sollte den Richter wegen Herabwürdigung religiöser Lehren gemäß Strafgesetzbuch § 188 anzeigen, denn dort steht geschrieben: "Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."

Objektiv christkatholisch betrachtet hat der Richter die biblische Glaubenslehre herabgewürdigt! Braucht's gar ned lach'n, theologisch-theoretisch könnte man das rechtlich so sehen!