Missbrauch an Minderjähriger durch Priester ist keine "freiwillige Beziehung"

Presseaussendung der Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt vom 7.5.2018:

Die Plattform ist schockiert von der verharmlosenden Darstellung Schönborns:

Aus unzähligen Fällen von sexuellem Missbrauch ist die Strategie der katholischen Kirche hinreichend bekannt: Vertuschung, und falls dies nicht mehr funktioniert: Bagatellisierung und Verweigerung von Verantwortung. So geschieht es nun auch im von der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt aufgedeckten Fall von Clara D., die von einem Priester geschwängert wurde. Mit 16 wurde sie laut ihren Angaben von Kaplan V. in der Klosterschule im Beichtstuhl zum Oralverkehr gezwungen und dann über längere Zeit missbraucht. Mit 17 war sie schwanger, da wurde sie - nach ihren Angaben - genötigt, die Zwillinge zur Adoption freizugeben.

Täter-Opfer Umkehr
Doch die Erzdiözese Wien, die bereits damals, 1995, in die Vertuschung involviert gewesen zu sein scheint, bezeichnet nun die Geschehnisse als "Affäre" und deutet an, das Mädchen selbst hätte den Kaplan verführt - die Handlungen seien daher auch nicht strafbar gewesen. "Wir machen uns Sorgen um tausende Kinder in kirchlichen Schulen, wenn Kardinal Schönborn nichts dabei findet, dass ein Beichtvater eine minderjährige Schülerin schwängert" so Plattform-Sprecher Sepp Rothwangl. Das als "Affäre" zu verharmlosen, sei eine zynische Täter-Opfer Umkehrung, denn es gehe um Ausnützung eines Autoritätsverhältnisses bei einem vorbelasteten jungen Mädchen. Die damals Minderjährige hatte bereits eine Missbrauchsvorgeschichte, die im katholischen Erziehungsheim bekannt war.

Hat Schönborn Mädchen zur Adoptionsfreigabe gedrängt?
"Wenn der Kardinal jetzt ankündigt, der Frau helfen zu wollen, dann ist das eine reichlich späte Einsicht", so Rothwangl. Immerhin sei er persönlich involviert: Die damals Minderjährige sagt ja aus, dass Schönborn persönlich sie 1995 zur Adoptionsfreigabe gedrängt habe. Wenn der Kardinal weiter behauptet, der Priester hätte sich nie mehr mit "Minderjährigen" etwas zu schulden kommen lassen, bleibt hier Raum für Spekulationen. "Zumindest hat er Clara nach ihren Angaben nochmals geschwängert, was zu einer Drillingsschwangerschaft führte. Unerträglich sei auch, dass der Mann weiterhin für die Kirche tätig sein durfte, bis heute sogar Jugendliche betreut.

Plattform lässt strafrechtliche Relevanz prüfen
Die Plattform prüft jetzt die strafrechtliche Dimension des aktuellen Falls, insbesondere auch, was die Angaben des Opfers bzgl. der erzwungenen Eizellentnahme betrifft. Die Betroffene berichtet sie und andere Schülerinnen hätten monatlich zu "schmerzhaften Untersuchungen" zu einem Gynäkologen gezwungen worden. Dieser hätte die Entnahme von Eizellen bestätigt, mit der Begründung "auch andere Frauen möchten Kinder". Ferner wurden lt. Clara sie und andere Mädchen gezwungen, täglich Hormontabletten einzunehmen. Eine hormonelle Stimulation der Eierstöcke würde auch die absolut ungewöhnlichen zwei Mehrlingsschwangerschaften innerhalb eines Jahres bei der jungen Frau erklären (Zwillingsschwangerschaft, mit 17 Jahren mittels Kaiserschnitt entbunden, Drillingsschwangerschaft im Alter von 18 Jahren beendet).

Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt


In einer zweiten Auusendung vom 7.5.2018 heißt es:

Sexueller Missbrauch ist Gewalt und niemals eine "Liebesaffäre"

Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser ist empört über die Bagatellisierung von schweren Übergriffen durch einen hohen Würdenträger der katholischen Kirche.

Laut aktuellen Medienberichten (APA, Der Standard, Kurier Morgenjournal Ö1 und viele mehr) wurde ein damals 13Jähriges Mädchen ab 1990 in einem Erziehungsheim in Hollabrunn von dem dort tätigen Kaplan über Jahre hinweg zu sexuellen Handlungen genötigt und zweimal geschwängert.
Während der ersten Schwangerschaft im Alter von 16 Jahren soll die junge Frau überdies von einer Klosterschwester schwer misshandelt worden sein, um die Schwangerschaft abzubrechen. Als ihre daraufhin zu früh geborenen Zwillinge dennoch überlebten, wurde die Frau nach diesem langen Martyrium auch noch genötigt, ihre Kinder zur Adoption freizugeben. Der von der Klosterleitung informierte Kardinal Christoph Schönborn, soll nach ihren Angaben angeordnet haben, dass ihr die Kinder weggenommen werden sollen. Überdies habe er ihr unterstellt, sie hätte den Kaplan verführt. Nachdem dieser Skandal aufgedeckt werden konnte, bezeichnete er aktuell dieses sexuelle Abhängigkeitsverhältnis als "Affäre" oder "problematische Beziehung" die ohne jede strafrechtliche Relevanz sei. Nach all dem, was diese Frau durchgemacht hat, muss man die angeführten Äußerungen als grausam und zynisch bezeichnen.

Wir sind zutiefst erschüttert über diese kolportierte Verharmlosung sexueller Übergriffe durch das Oberhaupt der katholischen Kirche in Österreich. Der vorgeworfene sexuelle Missbrauch dürfte noch dazu im Kontext eines Autoritätsverhältnisses stattgefunden haben. Durch Machtmissbrauch und Drohungen werden Kinder und Jugendliche in ein Abhängigkeitsverhältnis gedrängt und zum Schweigen gebracht. Sexueller Missbrauch kann schwere bleibende psychische Schäden verursachen und ist gerichtlich strafbar.

"Als sexueller Missbrauch von Unmündigen werden in Österreich vorsätzliche sexuelle Handlungen mit oder an unmündigen Personen, also Kindern unter 14 Jahren, bezeichnet. Diese sind gemäß den Paragraphen 206 und 207 des österreichischen Strafgesetzbuches strafbar.

§ 212 StGB stellt Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses unter Strafe. Demnach ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen, wer mit einer minderjährigen Person, die seiner Erziehung oder Aufsicht untersteht, unter Ausnützung seiner Stellung gegenüber dieser Person eine geschlechtliche Handlung vornimmt oder von einer solchen Person an sich vornehmen lässt.

Mehr als skandalös ist auch die von der Frau geschilderte unfreiwillige Eizellenabnahme, die angeblich an ihr und offensichtlich bei mehreren Klosterschülerinnen vorgenommen wurde. Hier handelt es sich um Körperverletzung und sexuelle Gewalt an jungen Frauen.

Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser fordert die Zuständigen auf, für eine vollkommene Aufklärung zu sorgen, die TäterInnen je nach Möglichkeit strafrechtlich oder zumindest disziplinarrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, insbesondere auch all jene Personen, die an der medizinischen Ausbeutung der jungen Mädchen mitgewirkt haben. Schließlich ist auch sicherzustellen, dass diese Frau keine Almosen sondern, eine angemessene Entschädigungsleistung erhält.

www.aoef.at - Mag.a Maria Rösslhumer