"Der Islam gewähre allen Menschen Recht und Freiheit". Diesen
Satz, in dieser oder ähnlicher Form, müssten Sie bestimmt schon Mal
aus den Mündern der Islamvertreter Deutschlands gehört haben. Daraus
ergibt sich die Frage, wie die Islamvertreter zu dieser Schlussfolgerung gekommen
sind, und ob der Islam sich mit den universalen Menschenrechten vereinbaren
lässt?
Die Antwort ist schlicht und einfach: Ein nicht säkularisierter,
auf Herrschaftsideologie ausgerichteter Islam kann den Menschen niemals Recht
und Freiheit gewähren. Begriffe wie "Freiheit", "Recht"
und "Toleranz" werden im Islam nur im Rahmen der Scharia verstanden
und ausgelegt.
In der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
im Islam" von 1981 wird erklärt:
"Jeder kann denken, glauben
und zum Ausdruck bringen, was er denkt und glaubt, ohne dass ein anderer einschreitet
oder ihn behindert, solange er innerhalb der allgemeinen Grenzen, die die Scharia
vorschreibt, bleibt. Nicht erlaubt ist die Verbreitung von Unwahrheit und die
Veröffentlichung dessen, was der Verbreitung der Schamlosigkeit oder Schwächung
der Umma dient."
In Artikel 22, 24 und 25 der Kairoer Erklärung
der Menschenrechte im Islam von 1990 wird diese Tatsache bestätigt:
Art.
22: Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung, solange diese
nicht die Grundsätze der Scharia verletzt. Medien sind lebenswichtige Notwendigkeit
für die Gesellschaft, dürfen jedoch das Recht auf freie Meinungsäußerung
nicht dazu zu nutzen, "die Heiligkeit und Würde der Propheten zu verletzen,
die moralischen und ethischen Werte auszuhöhlen und die Gesellschaft zu
entzweien, sie zu korrumpieren, ihr zu schaden oder ihren Glauben zu schwächen".
Art.
24: Sämtliche, in dieser Erklärung beschlossenen Rechte und Freiheiten
unterliegen der islamischen Scharia.
Art. 25: Die islamische Scharia
ist die einzige zuständige Quelle für die Auslegung und Erklärung
jedes einzelnen Artikels dieser Erklärung.
Suchen wir in den Fiqh-Büchern,
die Bücher der islamischen Rechtswissenschaft der vier sunnitischen Rechtschulen,
in denen die religiösen Gesetze dargelegt und erörtert werden, nach
der Bedeutung der Menschenrechte im Islam, so kommen wir schnell zu der nüchternen
Erkenntnis, dass die Scharia nur die im Koran und Sunna festgelegten Rechte
und Werte anerkennt. Dort aber befiehlt Allah, Andersgläubigen zu berauben,
bekämpfen, töten und versklaven und sie als Bürger zweiter Klasse
zu behandeln. Er legitimiert die Frauenunterdrückung und ruft zur Tötung
der Abtrünnigen auf.
Recht und Freiheit im Sinne der "Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte" sind dem Islam fremde Begriffe.
Daher sehe ich drei mögliche Gründe hinter der Erklärung der
Islamvertreter: sie kennen ihre islamische Lehre nicht, sie versuchen die Öffentlichkeit
vorzutäuschen, oder sie leiden unter Realitätsverlust und Denkstörungen,
die häufigen Symptome einer akuten Schizophrenie.
Anmerkung atheisten-info: Siehe dazu "Heiligt die islamischen Menschenrechte!" Die Info stammt vom Juli 2011, damals war es unter Gutmenschen noch ein bisschen der Brauch, den Islam fallweise als "multikulturelle Bereicherung" zu betiteln, darum wurde damals der Titel passend ironisch formuliert...