"Bundeskanzlerin Angela Merkel (64, CDU) sagte bei ihrem Besuch bei
Spaniens Ministerpräsident Pedro Sánchez in Sanlúcar de Barrameda,
die bisherige europäische Asylregelung der Dublinverordnung sei 'nicht
funktionsfähig'.
'Nach der Theorie dürfte nie ein Migrant oder
ein Flüchtling in Deutschland ankommen', so Merkel. 'Das entspricht aber
nicht der Realität.' Deswegen müssten die EU-Mitgliedstaaten daran
arbeiten, ein 'faires Verteilsystem zu finden und gemeinsam die Rückführung
zu organisieren'.
Laut der Dublin-Regel ist jeweils der Staat für das
Asylverfahren verantwortlich, den ein Migrant zuerst betritt, Deutschland ist
aber weitgehend von Nachbarstaaten eingekreist. Merkel sprach sich zum Auftakt
ihres zweitägigen Spanienbesuchs erneut für eine multilaterale Antwort
auf die Flüchtlingsfrage aus. Es handele sich um 'eine Herausforderung,
die wir gemeinsam zu bewältigen haben'. 'Kein Land kann sich vor dieser
Aufgabe drücken', fügte sie hinzu. (..)"
Vom deutschen
Bundesamt für Flüchtlinge und Migration (BAMF) wurde am 25. August 2015 folgende
Aussendung getätigt: "Dublin-Verfahren syrischer Staatsangehöriger
werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt von uns weitestgehend faktisch nicht
weiter verfolgt". Auf einem Treffen des Innenministeriums, der Bundesländer
und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge war das so entschieden
worden, was alsbald sogar in der BILD-Zeitung zu lesen stand, ein bundeskanzlerinisches
Dementi erfolgte nie.
Und im August 2018 weiß sie nichts mehr
davon und auch die Medien wissen es offenbar nimmer, weil in den Berichten über
die Merkelbesuch in Spanien und ihre dortigen Äußerungen nirgendwo
ein Bezug zu dieser vor drei Jahren erfolgten bundesdeutschen Anordnung was
zu finden war.