CSU-Schrumpfung: Gott schadete!

Über die bayrische Landtagswahl vom 14.10.2018

2003 hatte die CSU bei den bayrischen Landtagswahlen 60,7 % gehabt, 2008 waren es dann nur noch 43,4 %, die CSU verlor auch bei den Mandaten die absolute Mehrheit. Ursache dafür waren die "Freien Wähler", die aus dem CSU-Umfeld stammten und hier erstmals mit einer eigenen Liste angetreten waren. Der damalige Ministerpräsident Günther Beckstein trat zurück, ihm folgte Horst Seehofer, der mit der FDP koalierte.

2013 ging es der CSU wieder besser, man erreichte 47,7 % und bei den Mandaten die absolute Mehrheit, weil 14 % der abgegeben Stimmen auf Parteien unter der 5%-Klausel entfielen und 47,7 % um 4,7 % mehr als die Hälfte von den mandatswirksamen 86 % sind.

2018 zeigten die Wahlumfragen bereits im Frühjahr, dass sich das heuer nicht mehr ausgehen wird, je näher es auf die Wahl zuging, desto schlechter wurden die Umfrageergebnisse, die letzten lagen bei 33 und 34 %. Das half der CSU wohl bei der Wahl, weil ganz so schlimm wurde es für sie nicht, sie mobilisierte und erreichte 37,2 % und 85 der insgesamt 205 Sitze (2013 waren es 101 von 180 gewesen), gegenüber 2013 stieg die Wahlbeteiligung um 8,8 %.

Der große Wahlverlierer war die SPD, sie stürzte von 20,6 auf 9,7 % und sank bei den Mandaten von 42 auf 22. Sieger waren die Grünen, sie stiegen von 8,6 auf 17,5 % und bei den Mandaten von 18 auf 38, diese Unproportionalitäten ergeben sich durch das mehrstufige bayrische Wahlsystem, das Stimmen-% nicht direkt in Mandats-% umsetzt.

Die anderen Parteien: Die Freien Wähler (FW) wurden mit 11,6 % (plus 2,6) drittstärkste Partei, die "Alternative für Deutschland" (AfD) zog bei der ersten Kandidatur in Bayern mit 10,2 % in den Landtag ein und positionierte sich damit vor der SPD, in den Landtag zurückgekehrt ist mit 5,1 % die FDP.

Die Nettowählerströme sind auch interessant, die CSU verlor 170.000 an die Grünen, je 160.000 an AfD und FW, 40.000 an die FDP, die SPD verlor 100.000 an die CSU, 200.000 an die Grünen, 70.000 an die FW und 30.000 an die AfD.

Warum diese Ausführlichkeit? Wohl auch wegen der Absonderlichkeit mit der die CSU im Mai auf die schlechter werdenden Umfrageergebnisse reagierte. 2016 lag man noch bei 45 bis 48 %, 2017 begann dann der Abstieg, man lag zwischen 40 und 45 %, 2018 gab es dann im April noch einen Höchststand von 44 %, als es dann im Mai nur noch 42 % waren und es damit keine Chance mehr auf die absolute Mehrheit gab, startete Ministerpräsident Söder seine religiöse Wahlwerbung, ab Juni 2018 hatten auf allen bayrischen Ämtern Kreuze zu hängen, um die christliche Tradition Bayerns darzustellen und natürlich dadurch die Christlich Soziale Union als deren Träger zu präsentieren!

Erreicht wurde damit nichts, im Gegenteil, die CSU-Prozente zuckten weiter nach unten! Und gleichzeitig die Daten der Grünen weiter nach oben, bei den meisten Umfragen lag die Prozentsumme von CSU und Grünen bei 52 bis 54 %, was heißt, dass das CSU-Minus direkt zu einem Grünplus wurde!

Der gekreuzigte HErr Jesus in bayrischen Amtsräumen bekam somit ein säkulares Echo! Der Amtsgott half nicht, er schadete!

Was auch aus Österreich bekannt ist! Denn da versuchte die FPÖ bei der EU-Wahl 2009 ein "Abendland in Christenhand" zu verkünden, der mit einem Kreuz herum wachelnde Strache erreichte damit seine einzige Wahlniederlage (12,7 % statt den 17.8 % bei den NRW ein Jahr davor).

Aber die Sache mit den Kreuzen ist deswegen ja nicht behoben, die CSU hat damit schließlich jedwede Trennung von Staat und Religion aufgehoben!

Hier darum ein Hinweis auf eine Meldung in der "Süddeutschen" vom 5.10.:

Bund für Geistesfreiheit klagt gegen Söders Kreuz-Erlass
Der Bund für Geistesfreiheit (BfG) hat am Freitag vor dem Verwaltungsgericht München Klage gegen Kreuz-Erlass eingereicht. Der Klage der beiden BfG-Verbände München und Bayern schlossen sich 25 Unternehmer, Politiker und Kulturschaffende an, darunter der Liedermacher Konstantin Wecker und Landtagsvizepräsidentin Ulrike Gote (Grüne), wie der BfG mitteilte.
Nach dem Willen der Kläger soll die bayerische Staatsregierung dazu verpflichtet werden, den Kreuz-Erlass zurückzunehmen und die Kreuze zu entfernen. Die Kläger sehen sich "durch die Anbringung von Kreuzen im Eingangsbereich staatlicher Dienststellen in ihren Grundrechten verletzt" und pochen auf die Einhaltung der staatlichen, religiösen und weltanschaulichen Neutralität.

Weiterlesen im Internet!