Die Forderung nach einem Verbot der Fremdfinanzierung von islamischen
Indoktrinationsstätten (Moscheen) und islamischen Gemeinschaften aus dem
Ausland ist richtig und längst überfällig.
Falsch ist hingegen die Forderung einer Moscheesteuer. Denn:"Aufgrund
der Verkettung widriger historisch-politischer Konstellationen blieb
der Prozess der Säkularisierung in Deutschland auf halbem Wege stecken
und führte zu einer unvollendeten Trennung von Staat und Religion.
Infolgedessen kam es zur Konservierung zahlreicher Privilegien der
christlichen Kirchen und Glaubensgemeinschaften, die
staatskirchenrechtlich fixiert wurden. Dieses anachronistische
Staatskirchenrecht zementiert bis heute nicht nur die Privilegierung
religiöser Weltanschauungsgemeinschaften, sondern wirkt auch als Magnet
für islamische Kräfte, um sich die gleichen Vorrechte und Begünstigungen
anzueignen. (…)
Der säkular-demokratische Staat sollte zwar den unterschiedlichen
Weltanschauungsgemeinschaften generell überparteilich gegenübertreten.
Als Granat der säkular-demokratischen Grundordnung ist er aber
keineswegs „neutral“, sondern zur aktiven Verteidigung der Grund-und
Menschenrechte verpflichtet. Das schließt auch die kritische
Feststellung und Bewertung von Weltanschauungsinhalten religiöser oder
nichtreligiöser Art ein, die mit der grund-und menschenrechtlichen
Verfassungsordnung kollidieren bzw. diese negieren. (…)
Die
europäischen Gesellschaften verzichten bislang auf eine klare
Regelvorgabe gegenüber den muslimischen Zuwanderern bzw. den Vertretern
des Islam.
Die GAM e.V. kritisiert diesen Tatbestand und setzt sich für die Durchsetzung der folgenden Vorgaben ein:
(1)
Hier, in diesem nichtislamischen europäischen Kulturraum gelten ohne
Einschränkung die Werte und Rechtsnormen der säkular-demokratischen und
menschenrechtlichen Moderne.
(2)
Eine Ausübungsfreiheit für die vormodernen (mittelalterlichen),
grund-und menschenrechtswidrigen Inhalte des Islam wird nicht gewährt.
(3)
Es wird erwartet, dass sich die freiwillig zugewanderte Gruppe der
Muslime auf allen gesellschaftlichen Ebenen an die hiesigen Gesetze,
Sitten und Gebräuche anpasst, Rücksicht auf die vorgefundene
soziokulturelle Ordnung nimmt, dieser Respekt entgegenbringt und es
unterlässt, die Aufnahmegesellschaft zur Hinnahme der islamischen
Gesetze, Sitten und Gebräuche zu nötigen.
(4)
Sollten diese Regeln missachtet oder verletzt werden, erlischt das
Aufenthaltsrecht und die verliehene Staatsbürgerschaft wird aberkannt.
Darüber hinaus verweisen wir auf das GAM-Programm "Säkulare Lebensordnung vs. islamisches Gottesrecht".