Fiktive Mitglieder in der r.k. Kirche in Norwegen

Die katholische Kirche ist in Norwegen eine kleine Kirche, die in den letzten Jahren stark gewachsen zu sein schien. In Wikipedia ist zu lesen: "Noch 2009 hatte die Statistikbehörde nur 57.000 katholische Kirchenmitglieder erfasst, schon 2010 gab die katholische Kirche fast 70.000 Mitglieder an. Dann 2012 sollen es schon rund 110.000 und 2014 über 140.000 Mitglieder gewesen sein. Seit mit der Osterweiterung der EU (2004) die Arbeitsmigration nach Norwegen stark zugenommen hat, bilden polnische Staatsbürger rund ein Drittel der registrierten Kirchenmitglieder."

Der norwegische Staat zahlt den Religionsgemeinschaften pro Mitglied und Jahr etwa 100 Euro aus.

Kath.net freute sich im August 2018 über diesen Mitgliederzuwachs: "Die katholische Kirche in Norwegen verzeichnet ein rasantes Wachstum. Waren 2005 42.000 Katholiken im staatlichen Register verzeichnet, sind es nun bereits 177.0000."

Bereits im Februar 2015 schrieb allerdings der STANDARD darüber so: "Oslo - Wegen Betrugsverdachts bei der katholischen Kirche hat die norwegische Polizei am Donnerstag den Sitz der Kirche in Oslo durchsucht. Die Diözese von Oslo, die alle Kirchendaten verwaltet, soll über Jahre hinweg die Zahl der Kirchenmitglieder künstlich aufgebauscht und auf diese Weise unrechtmäßig Millionenzuschüsse des Staats eingestrichen haben. Zwischen 2010 und 2014 habe die Kirche 65.000 neue Mitglieder gemeldet und umgerechnet 5,84 Millionen Euro an zusätzlichen Zuschüssen erhalten. (..)
Bei den vorgeblichen neuen Mitgliedern handelt es sich (..) aber vorwiegend um Einwanderer, deren Namen aus den Telefonbüchern entnommen wurden. Mit Hilfe dieser Methode habe sich die Zahl der Katholiken in dem vorwiegend protestantischen Land binnen weniger Jahre von 67.000 auf 140.000 mehr als verdoppelt. Unter Verdacht stehen vor allem der Bischof von Oslo, (Anm. atheisten-info: der aus dem Klosterneuburger Chorherren-Konvent stammt) Bischof Bernt Eidsvig, sowie der Finanzverwalter der Diözese."

Es hat ein bisschen gedauert, bis diese Sache nun juristisch enderledigt werden konnte, im Juli 2019 berichteten Medien darüber, dass das zuständige norwegische Appellationsgericht die Diözese zu einer Busse von 250.000 Euro sowie zur Rückzahlung der von 2010 bis 2014 zuviel erhaltenen etwa fünf Millionen Euro verurteilte, weil sich die Kirche diese Mitgliedsbeiträge erschlichen hatte.

Mitarbeiter des Bistums Oslo hatten in Telefonbüchern spanisch und polnisch klingende Namen gesucht, dann verschafften sie sich dazu die jeweiligen Sozialversicherungsnummern dieser Leute und meldeten diese Personen ohne deren Wissen als Katholiken bei der staatlichen Registrierstelle an.

Aufgeflogen ist das dann u.a. dadurch, dass Agnieszka Bryn, Vorstandsmitglied mit polnischer Herkunft des Human-Ethischen Verbandes Norwegens (Human-Etisk Forbund, HEF) auf ihre katholische Registrierung stieß.
HEF ist agnostisch-atheistisch ausgerichtet und hat um die 90.000 Mitglieder, ist damit wohl mitgliederreicher als die katholische Kirche. Als erste Verdachte auftauchten, wies die katholische Kirche diese zurück, als sich der Verdacht bestätigte, redete man von 4.000 unvorsätzlich falsch registrierten Personen. Als das nimmer funktionierte, verweigerte man die Rückzahlungen der zu Unrecht bezogenen staatlichen Gelder, weil polnische Migranten ja in der Regel katholisch getauft wären und die katholische Taufe nicht widerrufen werden kann, sie also auch in Norwegen Mitglieder der katholischen Kirche zu sein hätten. Diese Argumentation verwarf nun die Berufungsinstanz endgültig.

Alles Geheuchel hat also letztlich rechtlich nicht geholfen, wer sich in Norwegen nicht selber als Katholik staatlich registriert, ist kein Katholik und der Staat hat der Kirche nichts zu zahlen. Das wegen dieser Anmeldungen, von denen diese Personen nichts wussten, erhaltene Geld ist zurecht zurückzuzahlen! Wobei angemerkt werden muss, dass diese Rückzahlung aus zivilrechtlichen Gründen erfolgen muss, denn der Betrugsvorwurf an die Beteiligten des Bistums Oslo führte zu keiner Verurteilung, die Verurteilung zu einer Geldstrafe gab es nur wegen grober Fahrlässigkeit!