Über das Kopftuchverbot an Schulen...

...und andere Islamprobleme schreibt Hartmut Krauss in einer Aussendung vom 30.8.2019:

"‚Recht’ ist letztendlich immer nur der gesetzlich fixierte bzw. kodifizierte politische Handlungs- und Gestaltungswille durchsetzungsfähiger Akteure/Subjekte. Verfehlt wäre deshalb ein politischer Handlungsansatz, der sich darauf beschränken würde, mit Hilfe von Gutachten die wohl unrettbar verbildete Heerschar von postmodernen Fachjuristen von der Gefährlichkeit zu überzeugen, die von der remobilisierten religiösen Herrschaftskultur, insbesondere in Gestalt des expansiven Gesetzesislam, für die Grundlagen der ‚kulturellen Moderne’ ausgeht. Einzutreten wäre deshalb vielmehr für die Herausbildung einer politischen Bewegung, die sich die Verteidigung und den Ausbau einer an den Prinzipien von Aufklärung, Humanismus und säkularer Demokratie ausgerichteten Gesellschaftsordnung zur Aufgabe machte. Ein zentrales Ziel ihrer Gesamttätigkeit müsste die Durchsetzung einer präzisierenden Ergänzung zum GG Artikel 4 mit folgendem Sinngehalt sein: Der Islam ist in seinem bislang unrevidierten dogmatischen Kernbestand keine (spirituelle Privat-)Religion im Sinne des GG Artikel 4 und kann sich von daher in seinem Ausbreitungsbestreben auf deutschem Staatsgebiet nicht auf diesen berufen."

Was das Kopftuch betrifft: Es ist ein Abzeichen bzw. ein Symbol, mit dem - Frauen als unterwürfigen oder "freiwilligen", auf jeden Fall kontrollierten Trägerinnen übergestülpt - die Zugehörigkeit zu einer grund- und menschenrechtswidrigen Weltanschauung (und eben nicht einfach zu einer ‚Religion‘) sowie (Siedler-)Präsenz auf dem Gebiet der "Ungläubigen" angezeigt wird.

Das wir uns schon über ein solches Gutachten "freuen", zeigt den unfassbar rückschrittlichen Charakter der hinkenden deutschen "Kultur".

Demgegenüber gab es schon vor fast genau 230 Jahren (sic) eine deutlich klarsichtigere Position im Rahmen der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789:
Art. 10: "Niemand soll wegen seiner Anschauungen, selbst religiöser Art, belangt werden, solange deren Äußerung nicht die durch das Gesetz begründete öffentliche Ordnung stört." (Kein Platz also für einen Fetisch/Obergrundrecht "Religionsfreiheit". Dass der postmoderne Verrat ausgerechnet auch in Frankreich grassiert, ja dort sogar "ausgebrütet" wurde (Derrida, Lyotard, Foucault) ist eine andere Geschichte.

Es liegt jedenfalls auf der Hand, dass der Islam - kritisch-rational betrachtet - genau eine solche (multiphänomenale) "Störung" darstellt.

Es hat seinen guten Grund, das auf der Frontpage der GAM e.V. Folgendes steht:
"Deutschland wird sich daher eines Morgens auf dem Niveau des europäischen Verfalls befinden, bevor es jemals auf dem Niveau der europäischen Emanzipation gestanden hat. Man wird es einem Fetischdiener vergleichen können, der sich zusätzlich die schwerwiegenden Krankheiten des Islam eingehandelt hat, während er noch an den Krankheiten des Christentums siecht."
(Aktualisiertes Zitat von Karl Marx aus: Zur Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie. Einleitung. MEW Band 1, S. 387.)

Dabei besteht die pathologische Hauptwirkung des Christentums - Hand in Hand mit der postmodernisierten Pseudolinken- heute in der unterwürfigen Kumpanei mit dem Islam (inklusive der moralistischen "Salbung" der "Refugees welcome-Ideologie" bis hin zum Kirchenasyl).