Am 27.11.2019 gab es eine TV-Meldung über den österreichischen
Stand an Strafhäftlingen und das Problem der Überbelegung der Strafanstalten
und die mögliche Ausweitung der Fußfesselstrafen außerhalb
der Strafanstalten.
ORF-Screenshot vom 27.11., ZiB1:
Was
wieder einmal eine Motivation war, nach der offiziellen Haftstatistik zu suchen,
dort standen die Zahlen vom 1. November 2019:
Belagskapazität 8.917
- Insassenstand 9.239, davon in Justizanstalten 8.497, die restlichen 742 Insassen
befanden sich in psychiatrischen Krankenhäusern, beziehungsweise im elektronisch
überwachten Hausarrest.
Weiters war aufgeschlüsselt: davon
weiblich 623 (6,74%), davon in Strafhaft 6.040 (65,38%), davon in elektronisch
überwachtem Hausarrest 325 (3,52%), davon in U-Haft 1.754 (18,98%), davon
als geistig abnorme sowie entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher Untergebrachte
1.064 (11,52%), davon Sonstige 381 (4,12%), dabei handelt es sich um den Vollzug
von Freiheitsstrafen für Verwaltungsbehörden, Finanzbehörden
sowie ausländische Behörden (Auslieferungshaft).
Eine weitere
Tabelle zeigte die Abkunft der Häftlinge:
österreichische Staatsbürger
4.303 (46,6%)
sonstige EU Staatsbürger 1.673 (18,1%)
Nicht-EU Staatsbürger
3.151 (34,1%)
mit unbekannter Staatsbürgerschaft 112 (1,2%)
Erläuterung
dazu: Der hohe Ausländeranteil stellt für den österreichischen
Strafvollzug eine von vielen Herausforderungen dar. Insbesondere im Hinblick
auf eine erfolgreiche Resozialisierung wird die möglichst rasche Überstellung
in die Herkunftsstaaten forciert. Die ausländischen Insassen kommen in
erster Linie aus Rumänien, den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens,
Ungarn, Nigeria und der Türkei.
In den Strafanstalten sind die
Österreicher schon länger in der Minderheit, aktuell sind 16,2 % der
hier lebenden Personen Ausländer, in den Strafanstalten sind es 53,4 %,
das ist das 3,3fache des Einwohneranteils. Das sind so die Produkte der EU-Freizügigkeit,
auch Straftäter haben freien Zuzug...