Richter gegen Kreuz im Gerichtssaal

Darüber berichtete am 11.2.2020 der ORF-Wien, es heißt dort zusammenfassend: "Die Debatte über Kreuze in öffentlichen Gebäuden ist wieder entbrannt. Die Richtervereinigung spricht sich klar gegen religiöse Symbole im Gerichtssaal aus und fordert vom Justizministerium eine klare Regelung zum Umgang damit. In der Praxis ist das Kreuz bereits weitgehend aus den Verhandlungsräumen verschwunden. 'An den Gerichten ist das eigentlich kein Thema. In den Gerichtssälen hängt grundsätzlich kein Kreuz an der Wand, es gibt auch keine Regelung, dass das so sein müsste'. (..)"

Ja, das ist wohl eine erfreuliche Entwicklung, die Richter haben das selber initiiert! Kreuze im Gerichtssaal hatten ursprünglich den Sinn, den Eidleistern, das Gotteszeichen bei der Eidleistung vorzuhalten. Die Formel für den gerichtlichen Eid lautet gesetzlich immer noch so: "Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden einen reinen Eid, dass ich über Alles, worüber ich von dem Gerichte befragt worden bin (werde befragt werden), die reine und volle Wahrheit und nichts als die Wahrheit ausgesagt habe (aussagen werde); so wahr mir Gott helfe!"

Wir haben also immer noch eine Art gesetzliche Pflicht zum Meineid, weil der Eid ja nur dann gelten kann, wenn es wahr ist, dass Gott hilft. Und bisher hat noch nie jemand einen Gott gesehen, der beim Vereidigen geholfen hat!

Und im §3 des Eidgesetzes steht immer noch diese vollidiotische Trottelei: "Vor der Eidesablegung hat der Richter den Schwurpflichtigen in einer dessen Bildungsgrade und Fassungskraft angemessenen Weise an die Heiligkeit des Eides vom religiösen Standpunkte, an die Wichtigkeit des Eides für die Rechtsordnung, an die zeitlichen und ewigen Strafen des Meineides zu erinnern und demselben zu bedeuten, dass der Eid im Sinne des Gerichtes, daher ohne allen Vorbehalt und ohne Zweideutigkeit, abzulegen sei."

Die Richter müssten heute also die Eidleister immer noch mit ewigen Höllenstrafen für Meineide drohen! Das Idiotengesetz ist aus dem Jahre 1868 und braucht DRINGENST eine Angleichung an die Lebensverhältnisse im 21. Jahrhundert, also kein Eid mehr an einen Gott, sondern so einen: "Ich schwöre einen reinen Eid, dass ich über alles, worüber ich von dem Gerichte befragt worden bin (werde befragt werden), die reine und volle Wahrheit und nichts als die Wahrheit ausgesagt habe (aussagen werde)!"

Und im § 3 hat zu stehen: "Vor der Eidesablegung hat der Richter den Schwurpflichtigen in einer dessen Bildungsgrade und Fassungskraft angemessenen Weise an die Wichtigkeit des Eides für die Rechtsordnung und an die gerichtlichen Strafen des Meineides zu erinnern und demselben zu bedeuten, dass der Eid im Sinne des Gerichtes, daher ohne allen Vorbehalt und ohne Zweideutigkeit, abzulegen sei."

Dafür sollten sich die Richter auch einsetzen!