OÖN: Ganz genau geben die Bischöfe geregelt, wie die
Kommunion gespendet wird: Nur Handkommunion ist erlaubt, dabei aber direkter
Handkontakt zu vermeiden. Die Hostien müssen bis dahin zugedeckt sein,
der Austeiler muss kurz vorher eine Maske anlegen und sich die Hände "gründlich"
reinigen. Es ist "größtmöglicher Abstand" einzuhalten,
"die Worte 'Der Leib Christi' - 'Amen' entfallen". Zwei-Meter-Regel
und Maskenpflicht sind dafür kurzfristig ausgesetzt.
Ungläubige
Anmerkung: Aha, die Kommunianer dürfen also den unbedeckten Mund öffnen,
um den "Leib des Herrn" zu verspeisen, aber mit größtmöglichen
Abstand und desinfizierten Händen. Dass der allmächtige Herr Jesus
gefälligst selber auf den Corona-Virus aufpasst, das wurde nicht angeordnet!
OÖN: Ministranten dürfen (mit zwei Metern Abstand) eingesetzt
werden. Die Messe soll immer nur "in der großen Kirche" gefeiert
werden. In dieser ersten Stufe sind die Gläubigen weiter von der Sonntagspflicht
entbunden.
Ungläubige Anmerkung: Von der Sonntagspflicht
haben sich in Österreich im Laufe der Zeit 90 % der Kirchenmitglieder entbunden,
heute ist das ja nur noch eine Kirchenpflicht für wirklich Gläubige
und keine gesellschaftliche Pflicht für alle! In kleineren Landgemeinden
ist es noch nicht solange her, dass es praktisch bis auf kleinere Gruppen von
besonders Mutigen der Messbesuch für alle quasi Pflicht war. Was sich allerdings
schon vor längerer Zeit auch auf dem Lande aufgeweicht hatte: Die Frauen
saßen wirklich in der Kirche, viele Männer aber im Wirtshaus beim
Frühschoppen...
OÖN: Taufen und Trauungen sind möglich - wobei aber Verschiebung
empfohlen wird -, jedoch nur im engsten Familienkreis. Bei der Trauung wird
statt dem Anstecken der Ringe "die Bestätigung der Vermählung
durch das Umwickeln der Hände mit einer Stola in Stille" vorgeschlagen.
Gebeichtet wird weiter nur außerhalb des Beichtstuhles, "bevorzugt
in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum", mit
zwei Meter Abstand und eventuell Plexiglasscheibe.
Ungläubige
Anmerkung: Früher war das Beichten eine Art jährlicher Mindestpflicht,
das Kirchengebot dazu lautete: "Du sollst deine Sünden jährlich
wenigstens einmal beichten". In der Volksschule wurden wir ab der 2. Klasse
immer zu Ostern zum Beichten in die Kirche getrieben, meinereiner erzählte
da jeweils dem Pfaffen irgendwelchen aus dem sogenannten Beichtspiegel zusammengefummelten
Sündenquatsch, in der Mittelschule kamen wir dann in der zweiten Klasse
darauf, dass man zum Beichten nicht gezwungen werden konnte und es gingen dann
nur noch die wirklich Religiösen zur Beichte. Aber jetzt zu Coronazeiten
gibt's wohl keinen Beichtstuhl mehr, sondern ein Beichtbüro. Ein Witz zum
Beichten: Sagt der alte Herr Pfarrer, wenn ich wirklich ungestört sein
will, dann setzt ich mich in den Beichtstuhl...
OÖN: In ihrem Hirtenwort ersuchten die Bischöfe die Gläubigen
weiter um "Geduld, Verantwortungsgefühl und Rücksichtnahme verbunden
mit dem Blick auf verschiedene Formen des Kirche-Seins". Die Einschränkungen
seien ein notwendiger Beitrag zur Überwindung der Pandemie und würden
dem christlichen Gebot der Selbst- und Nächstenliebe entspringen. Es sei
"eine Zeit der Hauskirche", es gelte weiterhin zu Hause zu beten und
die Bibel zu lesen - und die "Mitfeier des Gottesdienstes über die
Medien" sei weiter wichtiger Teil des Glaubenslebens.
Ungläubige
Anmerkung: Ja, aufgrund solcher Worte werden die Leute zu Millionen daheim
beten, in der Bibel lesen und im Fernsehen den Gottesdienst anschauen! Weil
das Glaubensleben ist ja das große Lebensanliegen der Leute! Oder doch
eher nicht?
OÖN: Weiter verschoben werden Messen im Freien, Erstkommunion
und Firmung. Bis Ende August können große kirchliche Feste nicht
in gewohnter Weise gefeiert werden.
Ungläubige Anmerkung:
Was für ein Unglück! Werden dann die Erstkommunionanten von heuer
erst 2021 mit dem nächsten Jahrgang aufmarschieren dürfen? Und ebenso
die Firmlinge? Weil die Firmung ist ja eigentlich die christliche Abschiedsveranstaltung
für den Großteil des kirchlichen Nachwuchses!