Hartmut Krauss zum Tag der offenen Moschee

Der 3.10. ist in der BRD ein Feiertag, "Tag der deutschen Einheit ", auf den damaligen Konkurs der Sowjetunion folgte das Ende des damaligen "Ostblocks" und die DDR wurde Bestandteil der BRD.

Hier die Aussendung von Hartmut Krauss dazu:

Der 3. Oktober als Datum des gesellschaftlichen Verfalls

Der "Tag der (umstrittenen) deutschen Einheit" ist zugleich auch der "Tag der Offenen Moschee".
Tatsächlich ist Deutschland ein sozial, politisch und kulturell zutiefst gespaltenes Land, das sich entgegen der regierungsoffiziellen Propaganda im Niedergang befindet. Ein wesentlicher Motor dieses Niedergangs ist die massenhafte Ansiedlung und erweiterte Reproduktion einer vormodern-rückständigen, antiaufklärerischen und antisäkularen Herrschaftskultur, die auf der islamischen Weltanschauung basiert. Die Schönfärbung und staatliche Legitimierung dieser grund- und menschenrechtswidrigen Weltanschauung gemäß der katastrophal falschen Gleichung "Islam=Religion=Religionsfreiheit" ist ein zentrales Kernübel der deutschen Gegenwartgesellschaft. Der "Tag der Offenen Moschee" symbolisiert diese Verrücktheit.

Wenn wir nämlich den Islam in seiner orthodoxen Ursprungs- und Grundgestalt betrachten, dann stellen wir fest, dass es sich hierbei nicht etwa um einen abstrakten, sozial bedeutungslosen Gottesglauben mit einigen speziellen Ritualen und diversen Frömmigkeitsbezeugungen handelt, der keinerlei gesellschaftsprägende Auswirkungen aufweist und dem man uneingeschränkt "Religionsfreiheit" einräumen könnte. Vielmehr verkörpert er eine zutiefst autoritäre Weltanschauung mit einem absoluten Geltungsanspruch und einem umfassenden repressiven Regelkanon, der eine vormoderne Herrschaftsordnung festlegt. Um es nochmals deutlich hervorzuheben: Gottesglaube ("Religion") und gesellschaftlicher Regulierungsanspruch ("Politik") bilden im objektiv vorliegenden islamischen Weltanschauungssystem seit jeher eine untrennbare Einheit.

Dieser ausschlaggebende und dogmatisch unrevidierte Kernislam, um den es geht, der aber durch zahlreiche Verwirrdiskurse und apologetische Abwehrmechanismen unkenntlich gemacht werden soll, ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
Er schließt eine Gleichberechtigung zwischen Muslimen und Nichtmuslimen grundsätzlich aus und legt stattdessen eine hierarchische Rangabstufung zwischen ihnen fest. "Ungläubige" werden als "minderwertig" und "unrein" definiert und unter islamischen Vorherrschaftsverhältnissen dementsprechend behandelt. Der Islam fungiert somit als religiöse Herrenmenschenideologie.
Er gewährt kein Recht auf die freie individuelle Wahl einer Weltanschauung sowie kein Recht auf freie (auch religionskritische) Meinungsäußerung.
Er legt eine repressiv-patriarchalische Geschlechterbeziehung fest, in der Frauen systematisch entrechtet, unterdrückt und als kognitiv und moralisch defizitäre Wesen angesehen und behandelt werden.
Er negiert nicht nur das Recht auf sanktionslosen Religionswechsel und Religionsaustritt (negative Religionsfreiheit), sondern bedroht Glaubensabtrünnige mit dem Tod bzw. drakonischen Ersatzstrafen.
Er schließt homosexuelle Orientierungen als "krankhaft" und "gesetzwidrig" aus und droht auch hier mit massiven Strafen.
Als vormoderne patriarchalische Herrschaftsideologie verletzt der Islam das Recht auf freie Partnerwahl, legt rigide Heiratsregeln fest und befestigt normativ das archaische Konzept der "Ehre" etc.

Als Ort der selbstentmächtigenden Niederwerfung ist die Moschee aus aufklärungshumanistischer Sicht darüber hinaus ein Ort, der die Würde des Menschen nicht nur antastet, sondern negiert.

Damit erweist sich der orthodoxe "Mainstreamislam" als eine menschenrechtsfeindliche Weltanschauung und kann in dieser Form niemals Bestandteil einer aufgeklärten, säkular-demokratischen Verfassungs- und Gesellschaftsordnung sein.

Siehe dazu "Freitagsgebet in Hagia Sophia nach Umwandlung in Moschee"

Wie zynisch-heuchlerisch der "Tag der Offenen Moschee" in Wahrheit ist, offenbart Folgendes:
"Es besteht ein koranisches Verbot für das Betreten der heiligen Moschee in Mekka für Ungläubige: ‚O ihr, die ihr glaubt! Wahrlich, die Götzendiener sind unrein. Darum dürfen sie sich nach diesem ihrem Jahr der heiligen Moschee nicht nähern […]‘ (Sure 9: 28). Dieses Verbot wird bisweilen auf alle Moscheen ausgeweitet, woher die Einstellung rührt, dass Nichtmuslime keine Moschee betreten dürfen. Oft wird jedoch der Personenkreis derer, die eine Moschee besuchen dürfen, ausgeweitet auf Angehörige anderer monotheistischer Religionen wie des Christentums und des Judentums. Dies beruht auf einem weiteren Vers im Koran, der besagt, dass es ‚den Götzendienern […] nicht zu[steht], die Moscheen Gottes zu erhalten, solange sie gegen sich selbst den Unglauben bezeugen [...]‘ (Sure 9:17). Ausgeschlossen werden hier diejenigen, die nicht an Gott glauben, bzw. Polytheisten sind.
Somit ist der Glaube an einen einzigen Gott die wichtigste Voraussetzung dafür, eine Moschee betreten zu dürfen. Natürlich ist ein muslimisches Gebetshaus in erster Linie für Muslime gedacht, die darin ihre Gebete verrichten (sollen). Dies wird in der Fortsetzung des oben erwähnten Verses im Koran deutlich: ‚Wahrlich, der allein vermag die Erhaltung der Moscheen Gottes vorzunehmen, der an Gott und an den Jüngsten Tag glaubt und das Gebet verrichtet und die Zakah entrichtet und keinen außer Gott fürchtet [...]‘ (Sure 9:18)."

Nachbemerkung atheisten-info: Meinereiner braucht keinen "Tag einer offenen Moschee" - darum ist es meinemeinen auch völlig wurscht, dass ein Atheist nicht in die Moschee gehen darf...