Kopftuch-Verbot am Arbeitsplatz ist zulässig

Darüber berichteten diverse BRD-Medien ab 25.2.2021!

Es wird dazu ein Gutachten des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofes dargelegt! Denn: Ein Verbot, jegliche politische, religiöse oder weltanschauliche Zeichen sichtbar am Arbeitsplatz zu tragen, stellt keine unmittelbare Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Weltanschauung von Arbeitnehmern dar! Es stehe der Neutralität aber nicht entgegen, wenn Arbeitnehmer kleine Zeichen trügen, die "nicht auf den ersten Blick bemerkt werden".

Das Gutachten sei für die EuGH-Richter nicht bindend, häufig folgen diese aber solchen Gutachten! Es gab ja in der Vergangenheit bereist einige EuGH-Urteile in Sachen Kopftücher, die jeweils so ein Verbot bestätigten.