Arbeitgeber kann das Kopftuchtragen verbieten

Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden, hier der Bericht darüber von Hartmut Krauss vom 15.7.2021:

Eine Firma darf politische oder religiöse Symbole untersagen, wenn sie ein Bild der Neutralität vermitteln oder soziale Konflikte vermeiden will - das hat der Europäische Gerichtshof in zwei Fällen aus Deutschland entschieden.

Ein zarte, aber noch sehr zerbrechliche Wendung hin zu einer angemessenen Urteilsbildung. Denn:
Das Kopftuch symbolisiert mit öffentlich zur Schau gestelltem Nachdruck die Zugehörigkeit zu einer grund- und menschenrechtswidrigen Weltanschauung mit ihrem repressiv-autoritären bzw. gottesherrschaftlich-totalitären Normensystem. Keinesfalls kann dieses Markierungszeichen der islamischen Herrschaftskultur  auf eine "Komponente der Multikulturalität" reduziert und verharmlost werden. Es ist - gerade in westlichen Zuwanderungsgesellschaften - vielmehr ein Abzeichen der feindlichen Abgrenzung gegenüber der säkular-freiheitlichen Lebensordnung.

Darüber hinaus artikuliert sich eine doppelte Diskriminierung im Tragen des Kopftuches: Zum einen symbolisiert es immer auch die Herabsetzung von Frauen ohne Kopftuch als unrein und moralisch minderwertig. Zum anderen ist es gleichzeitig auch Ausdruck einer archaischen Kulturstufe, auf der eine Selbstkontrolle des männlichen Sexualverhaltens durch Verinnerlichung und Sublimierung noch nicht stattgefunden hat bzw. nicht stattfinden soll.

Siehe dazu den Bericht der "Süddeutschen"!