Theologe soll Latzels Aussagen anhand der Bibel prüfen - Vorwurf Volksverhetzung:
Ein evangelikaler Theologe soll Olaf Latzels Aussagen zu Homosexualität und
Gender anhand der Bibel prüfen. Das Gutachten soll bei der Berufungsverhandlung
helfen. Olaf Latzel ist Pastor in Bremen.
Für die Berufungsverhandlung gegen den wegen Volksverhetzung verurteilten Bremer
Pastor Olaf Latzel hat das Landgericht ein theologisches Gutachten in Auftrag
gegeben. Das Gericht habe den Theologieprofessor Christoph Raedel von der Freien
Theologischen Hochschule Gießen beauftragt zu prüfen, ob Latzels Aussagen
über Homosexualität und Gender noch von der Bibel gedeckt sind, bestätigte
ein Sprecher des Landgerichts Bremen dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf
Nachfrage. Außerdem solle der Gutachter darstellen, was dieses für die tägliche
Arbeit eines Pastors bedeutet.
Sollte der Gutachter zu dem Schluss kommen, dass die Aussagen der Bibel entsprechen,
sei dies eventuell im Sinne der Religionsfreiheit höher einzuschätzen. Die
Verurteilung wegen Volksverhetzung ergab sich daraus, dass die Grenzen der Meinungsfreiheit
überschritten wurden.
Latzel war als Pastor der Bremer St.-Martini-Gemeinde im November des vergangenen
Jahres vom Amtsgericht der Hansestadt wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe
von 90 Tagessätzen zu 90 Euro verurteilt worden. Dies liegt unterhalb der Grenze
einer Vorstrafe. Nach Auffassung des Amtsgerichtes hatte der Theologe in einem
sogenannten "Eheseminar" im Oktober 2019 zum Hass gegen Homosexuelle
aufgestachelt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Latzel hat Berufung eingelegt. Bis
zu einer endgültigen Entscheidung hatte ihn die Kirchenleitung vorläufig des
Dienstes enthoben, ein schon Monate zuvor eingeleitetes kirchliches Disziplinarverfahren
ruht. Vor der Disziplinarkammer der bremischen Kirche beantragte Latzel,
die Freistellung auszusetzen - mit Erfolg.
Dem Sprecher zufolge soll sich der Gutachter mit einem Fragenkatalog auseinandersetzen,
der zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger von Latzel abgestimmt
ist. Mit dem Verfahrensbeginn sei nicht vor Januar oder Februar zu rechnen,
da der Gutachter zunächst seine Arbeit machen müsse und die Termine des Gerichts
bis zum Jahresende voll seien.
Denn das Verhalten gegenüber Homosexuellen ist in der Bibel ganz klar
geregelt! Das steht im Alten Testament, im dritten Buch der fünf Moses-Bücher,
das dritte Buch, der "Leviticus", ist das Zentrum, Gott offenbart
dem Moses die Lebensordnung für Israel als "heiliges und priesterliches
Volk". Um Homosexualität geht es im Kapitel 18. Dieses Kapitel
beginnt mit "Der Herr sprach zu Mose:" Und der Vers 4 lautet dann:
"Meine Vorschriften sollt ihr einhalten und meine Satzungen sollt ihr beachten
und befolgen. Ich bin der Herr, euer Gott."
Dann werden eine Reihe von Sexualgeboten und Verboten verkündet, z.B. das
Inzuchtverbot, dann eine Reihe von Verboten, wessen Geschlechtsorgane (genannt
"Scham") von und vor wem nicht entblößt werden dürfen, während
der Monatsregel darf man sich der Scham des Weibes z.B. nicht nähern und den
Frauen von Stammesgenossen darf man nicht beiwohnen, Kinder dürfen nicht geopfert
werden usw.
Im Vers 22 heißt es dann ganz konkret: "Und bei einem Manne sollst
du nicht liegen, wie man bei einem Weibe liegt; es ist ein Gräuel".
Im nächsten Vers wird verboten, Tieren beizuwohnen, dann geht es noch allgemein
um Unreinheiten und Gräueltaten, der Vers 29 fasst zusammen: "Alle,
die irgendeine dieser Gräueltaten begehen, werden aus der Mitte ihres Volkes
ausgemerzt."