BRD-Wahl: Wen sollen Konfessionslose wählen?

Diese Frage stellte HPD an die deutschen Parteien!

Von den im Bundestag vertretenen Parteien haben nur zwei geantwortet, die FDP antwortete so:
"Wir von der FDP haben uns zum Ziel gesetzt, Deutschland moderner, digitaler und freier zu machen. Als Partei des politischen Liberalismus stehen wir in der Tradition von Aufklärung und Humanismus. Dieses fortschrittliche Erbe prägt unser Wahlprogramm auch bei dieser Bundestagswahl. o halten wir eine stärkere Trennung von Kirche und Staat für überfällig und wollen das Staatskirchenrecht zu einem Religionsverfassungsrecht weiterentwickeln. Im Zuge dessen muss der Verfassungsauftrag der Ablösung der Staatsleistungen vollzogen werden. Die Bundestagsfraktion der Freien Demokraten hat im vergangenen Jahr gemeinsam mit Linken und Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf für eine Grundgesetzänderung zur Ablösung der Staatsleistungen vorgelegt, der aber leider mit den Stimmen von CDD/CSU und SPD abgelehnt worden ist.
Auch Tanzverbote und ähnliche Einschränkungen an stillen Feiertagen wollen wir abschaffen. Ebenso müssen kirchliche Privilegien im Arbeitsrecht abgeschafft werden, soweit sie nicht Stellen betreffen, die eine religiöse Funktion ausüben. Unser Engagement für eine stärkere Trennung von Kirche und Staat bedeutet aber nicht, dass wir religiöse Menschen ausgrenzen. Im Gegenteil: Die Freiheit des religiösen Bekenntnisses ist für uns ein ganz zentraler liberaler Wert. Wir pflegen einen offenen und konstruktiven Dialog sowohl mit religiösen als auch humanistischen Organisationen. Dies werden wir auch in Zukunft beibehalten, denn für uns Freie Demokraten gehört zur Religionsfreiheit auch die Freiheit, keiner Religion anzugehören.
Das Prinzip der Selbstbestimmung leitet unser politisches Handeln. Etwa beim Datenschutz, den wir konsequent weiterentwickeln wollen. Personenbezogene Daten dürfen grundsätzlich nur nach Zustimmung oder auf einer eindeutigen gesetzlichen Grundlage verarbeitet werden. Die wichtigsten Entscheidungen sind oft die persönlichsten. Wir setzen uns für ein modernes Sorge-, Adoptions-, Reproduktions- und Abtreibungsrecht ein. Selbstbestimmung gilt bis zum Lebensende: Darum fordern wir ein liberales Sterbehilfegesetz. Es soll klar festlegen, unter welchen Voraussetzungen Menschen Hilfe zur Selbsttötung in Anspruch nehmen und leisten dürfen.
Wir Freie Demokraten sind Fortschrittsoptimisten und blicken mit Mut in die Zukunft. Wissenschaft und Technik wollen wir entschlossen fördern und, ganz in der Tradition der Aufklärung, dazu benutzen, um gesellschaftlichen Fortschritt – mehr Freiheit, Wohlstand für alle, eine bessere Gesundheitsversorgung sowie wirksamen Umwelt- und Klimaschutz – zu ermöglichen. Wir hören nicht nur beim Klimawandel auf die Wissenschaft, sondern auch bei Themen, die in Deutschland als kontrovers gelten. Etwa bei der Gentechnik: Wir sind die einzige größere Partei, die sich in ihrem Wahlprogramm klar zur Nutzung der Biotechnologie, insbesondere auch der grünen Gentechnik, bekennt. Statt pauschale Verbote auszusprechen oder durch absurde regulatorische Hürden die weitere Erforschung und Anwendung faktisch zu unterbinden, wollen wir Chancen und Risiken ergebnisoffen abwägen. Andere Parteien lehnen ein solches Vorgehen aus ideologischen Gründen entweder ganz ab oder ducken sich vor der Debatte weg.
 (Johannes Mellein, Kommunikation & Kampagne, Pressereferent)"

Die zweite Partei war die LINKE, die ließ wissen:
"Die LINKE ist eine Emanzipationsbewegung. Sie will die Menschen von Unterdrückung, Zwang und Abhängigkeit von vorgegebenen Mächten und Zwängen befreien. Mit einem funktionierenden Sozialstaat und guten öffentlichen Dienstleistungen für alle. Wir setzen uns besonders für diejenigen ein, die von ökonomischer, politischer und kultureller Ausgrenzung und Diskriminierung bedroht sind oder verfolgt werden. Gerade sie sollen durch die Menschenrechte geschützt werden, auch durch das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit.
Wir wollen Freiheitsräume verteidigen und neu schaffen, damit jeder Bürger, jede Bürgerin wissen, annehmen oder glauben kann, was er oder sie meint, das privat und öffentlich ausdrücken und sein Leben danach gestalten kann. Dafür muss der Staat für alle Religionen und Weltanschauungen gleich offen sein. Als ein neutraler Staat in einer weltanschaulich und religiös pluralen Gesellschaft muss er Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gleiche Rechte geben und gleich sichtbar machen.
Einen Nachholbedarf bei der Gleichstellung sehen wir besonders bei den kleineren und nicht wie Kirchen organisierten Gemeinschaften. Das betrifft die durch die Wiedervereinigung und vielfältige Migrationsbewegungen wesentlich angewachsenen Religionen und Weltanschauungen, seien es etwa die Buddhisten, Hindus oder Muslime mit circa sechs Millionen Mitgliedern. Nicht zuletzt ist knapp die Hälfte der Bevölkerung konfessionsfrei. Die deutsche Gesellschaft ist religionspluraler und säkularer geworden, aber im Bundestag, den Rundfunkräten, Bundesprüfstellen und vielem mehr ist davon kaum etwas zu sehen. Diese neue Pluralität muss demokratisch und solidarisch gestaltet werden. Toleranz als ein bloßes Nebeneinander reicht dafür nicht, sie muss zur Anerkennung weiterentwickelt werden. Wir setzen uns auf der Grundlage der Trennung von Kirche und Staat für eine Erweiterung der Kooperationen von Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit dem Staat ein, weil sie zentrale zivilgesellschaftliche Akteure sind.
Einen Nachholbedarf sehen wir auch bei den christlichen Kirchen. Wir fordern die Abschaffung des Sonderarbeitsrechtes für die Beschäftigten in den Kirchen, in Diakonie und Caritas. Wir fordern, dass die Kirchen in Zukunft ihre Steuern beziehungsweise Beiträge selbstständig einziehen und wir treten für den seit 1919 bestehenden Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen ein.
Wer die Gleichstellung der Kirchen, Religions- und Weltanschauungs-gemeinschaften ernst meint, muss dafür nicht nur bei der Finanzierung die politischen Voraussetzungen schaffen. Religiöse Bezüge in Verfassungen und an staatlichen Gebäuden, wie etwa ein Kreuz in einem Gerichtssaal, lehnen wir ab. Wir sprechen uns aber auch gegen Verbote religiös motivierter Bekleidung wie etwa Kopftuch, Turban oder Kippa aus, weil das diejenigen diskriminiert, deren Bekleidung auffälliger ist. Eine Einschränkung von Beschäftigtenrechten auf dieser Grundlage lehnen wir ab.
(Helge Meves, Bundesgeschäftsstelle DIE LINKE, Bereich Strategie & Grundsatzfragen)"

Es wurden alle kandidierenden 16 Parteien angeschrieben, geantwortet haben die oben zitierten zwei im Bundestag vertretenen Parteien (und fünf Kleinparteien), CDU/CSU, SPD, Grüne und AfD reagierten nicht. In der BRD sind knapp vierzig Prozent der Bevölkerung konfessionslos, aber offenbar schwebt der religiöse Gesellschaftsterror noch so dicht über dem Land, dass Konfessionsfreiheit zwar auch in Deutschland ein verfassungsmäßig gesichtertes Grund- und Freiheitsrecht ist, im praktischen politischen Leben aber immer noch als was Sündhaftes und gesellschaftlich Unzulässiges gesehen wird!
Man kann also zusammenfassen: Für die rund 40 % Konfessionslosen in der BRD sind CDU/CSU, SPD, Grüne und AfD absolut unwählbar! Die Führungen dieser Parteien haben religiös zugeschissene Gehirne und sind vernunft- und damit aufklärungsfeindliche Extremisten! Der Linken gehört allerdings für ihre Verteidigung religiöser Uniformen am Arbeitsplatz ein dicker dunkelschwarzer Punkt verpasst!