Am 26.11.2021 stellte diese Kommission unter dem Tarnnamen "UN-Menschenrechts-Organisation"
an Österreichs Regierung wegen 2G und Impfpflicht folgende Forderungen:
Zur geplanten Impfpflicht ab Februar 2022, erklärte die Sprecherin des Büros
der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) auf
einer Pressekonferenz in Genf, dass die Staaten die "am wenigsten einschneidende
Option" wählen müssen, wenn es um die Maßnahmen zur Bekämpfung der
Coronakrise geht.
"Die Maßnahme muss in einem angemessenen Verhältnis zu dem auf dem Spiel
stehenden Interesse stehen, sie muss verhältnismäßig sein, um ihr Ziel zu
erreichen, und sie sollte die am wenigsten einschneidende Option unter den möglichen
sein. Und das ist ein wirklich wichtiger letzter Punkt: ’nicht diskriminierend’",
so die Sprecherin Elizabeth Throssell, Sprecherin des OHCHR.
Die WHO-Sprecherin Fadela Chaib sagte ebenfalls, dass "die Lösung nicht
nur in den Händen der Regierungen liegt, sondern auch in den Händen des individuellen
Verhaltens, um zu versuchen, die Zahl der COVID-Fälle einzudämmen und die
Übertragung zu reduzieren." Und sie fügte hinzu: "Das hat, wie ich
schon sagte, einige ethische und menschenrechtliche Folgen."
Soweit die Fordeungen nach Virusrechten. Regierungen müssten also die "am wenigsten einschneidende Option" wählen, also den Pandemiefortbestand sichern! Der Virus darf nicht dadurch diskriminiert werden, dass möglichst alle dagegen geimpft werden! In Spanien sind es knapp 80% und in Portugal sogar fast 87%!
Man sieht es an der offiziellen Impfgrafik, in Österreich sind nur rund
Zweidrittel der Leute vollständig geimpft! Da findet der Virus noch reichlich
Futter!
Schon 1801 war ein Pockenimpfstoff entwickelt worden, die Pockenimpfung wurde im Lauf der Zeit weltweit verbreitet und im Jahr 1967 zur Pflichtimpfung, schließlich endete diese Pflicht laut Wikipedia so: "Impfpflicht gegen Pocken endete in Westdeutschland 1976, bis 1983 erfolgten nur noch Wiederholungsimpfungen. In der DDR wurde die Pflichtimpfung gegen Pocken 1982 aufgehoben, bereits ab 1980 fanden keine Erstimpfungen mehr statt. In Österreich endete die Impfpflicht 1981. (..) Seit 1980 gibt es offiziell nur noch zwei Orte, an denen Pockenviren lagern, nämlich das Forschungszentrum der US-amerikanischen Seuchenbehörde CDC (Centers for Disease Control and Prevention) in Atlanta und ihr russisches Gegenstück VECTOR in Kolzowo südöstlich von Nowosibirsk."
Ja, damals gab es ja auch noch keine UN-Pockenrechts-Organisation!