Auch am 5.2.2022 wieder der gewohnte Blick auf Coronakurven und Corona-Tabellen:
Der
bisherige Infektionsrekord 43.053 wurde am 27.1.2022 aufgestellt, die Kurve
ist aber auch danach noch hoch geblieben, hier die genauen Zahlen von 2022:
Man
sieht die Tatkraft des aktuellen Virus namens "Omikron", anfangs
Jänner waren die Infektionszahlen vergleichsweise noch recht kommod, der
Schnitt vom 1. bis 8. lag bei etwas über 6.300, der Schnitt vom 9.1 bis
zum 5.2. bei knapp 25.000, im Februar sind es schon 34.400!
Trotzdem wurden nun die Lockdownregelungen gemildert, wohl weil Omikron mildere Krankheitsverläufe bringt, vermehrte Ansteckungen also auch als Impfersatz gewertet werden könnten, hier die aktuellen Corona-Vorschriften:
Auch im Freien gilt eine FFP2-Maskenpflicht, sofern der 2-Meter-Abstand nicht
eingehalten werden kann. Das betrifft zum Beispiel Fußgängerzonen,
Warteschlangen, Gruppenansammlungen. Die Maskenpflicht gilt damit überall,
wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Tragepflicht gilt nicht
für engste Angehörige wie Partner oder Kinder.
Die Gültigkeit
des Grünen Passes ist ab dem 1. Februar auf 6 Monate reduziert. Das gilt
für Personen, die den zweiten Stich erhalten haben. Für jene, die
sich bereits den dritten Stich (Booster) abgeholt haben, bleibt die Gültigkeit
bei 9 Monaten.
Der Lockdown für ungeimpfte Personen hat mit 30. Jänner
geendet.
Handel und körpernahe Dienstleistungen
Handel und körpernahe
Dienstleistungen sind für Personen mit gültigem 2G-Nachweis geöffnet.
Betreiber müssen diesen Nachweis kontrollieren. Für Kunden gilt eine
FFP2-Maskenpflicht. Für das Personal gilt die 3G-Regel sowie eine FFP2-Maskenpflicht,
außer es gibt geeignete (z. B. bauliche) Schutzmaßnahmen.
Ab
12. Februar gilt im Handel für Kunden nur noch Maskenpflicht.
Gastronomie
und Hotellerie haben geöffnet. Hier gilt die 2G-Regel.
In Gaststätten
müssen Sitzplätze zugewiesen werden. Kunden müssen außer
am Sitzplatz eine Maske tragen.
Im Freien an Imbiss- und Gastronomieständen
dürfen Speisen und Getränke auch im Stehen konsumiert werden.
Sperrstunde
ist ab 5. Februar um 24 Uhr. Die Nachtgastronomie bleibt geschlossen.
Zusammenkünfte, Veranstaltungen, Kultur
Im privaten Bereich
gilt: Geimpfte und Genesene dürfen zwischen 5 Uhr und 22 Uhr maximal 25
Personen treffen. Ab 22 Uhr sind nur Zusammenkünfte von nicht mehr als
10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten erlaubt.
Bei Veranstaltungen
ohne zugewiesene Sitzplätze gilt sowohl Outdoor (im Freien) als auch Indoor
(in geschlossenen Räumen) eine maximale Personenzahl von 25 Personen (ab
5. Februar 50 Personen). In allen Bereichen ist eine Kontaktdaten-Erhebung erforderlich.
In geschlossenen Räumen gilt außerdem:
Maskenpflicht
bis
500 Personen: 2G
bis 1.000 Personen: 2G+
bis 2.000 Personen: Booster +
PCR-Test
Ab 5. Februar gilt einheitlich 2G und Maske
Im Freien gilt:
Maskenpflicht, wenn Mindestabstand nicht eingehalten
werden kann
bis 25 Personen: 2G
bis 1.000 Personen: 2G+
bis 2.000 Personen:
Booster und PCR Test
Ab 5. Februar gilt: Zusammenkünfte ohne zugewiesene Sitzplätze
von 25 auf 50 (2G und Maske)
Zusammenkünfte mit zugewiesenen Sitzplätzen
(bis 2000) statt 2G+ bzw. Booster+ einheitlich 2G und Maske.
Sport
Zum Betreten von Indoor-Sportstätten und Fitnessstudios
braucht man einen 2G-Nachweis. Darüber hinaus ist beim Betreten sowie am
Weg von und zu den Nasszellen, Geräten oder Ähnlichem eine FFP2-Maske
sowie ein 2-Meter-Abstand zu anderen Besucher*innen vorgeschrieben.
Für
den Eintritt in Thermen und Bäder ist ein 2G-Nachweis erforderlich. Auch
hier ist beim Betreten sowie am Weg von und zu den Nasszellen, Becken, Garderoben
oder Ähnlichem eine FFP2-Maske zu tragen.
Kinder und Jugendliche
Ungeimpfte Kinder ab 6 Jahren brauchen einen
Eintrittstest. Für Kinder von 6 bis 12 Jahren (plus maximal 3 Monate) gelten
PCR-Tests 72 Stunden und Antigen-Tests 48 Stunden. Wenn innerhalb von 5 Tagen
3 Tests (davon 2 PCR-Tests) gemacht werden, gilt der Eintrittstest auch an den
Tagen 6 und 7 (wie beim "Ninja-Pass" während der Schulzeit).
Für
Kinder von 12-15 Jahren gilt die 2,5G-Regel (geimpft oder genesen oder PCR-getestet).
Für diese Altersgruppe gelten PCR-Tests 48 Stunden. Der "Ninja-Pass"
gilt nicht als Eintrittstest, jeder PCR-(Schul-) Test gilt einzeln für
sich.
Nach Ende der Schulpflicht gelten für Jugendliche dieselben Regelungen
wie für Erwachsene.
Bei Kleinkindern kann auf Wunsch in der Teststraße
ein Nasen-Rachen-Abstrich durchgeführt werden.
Beim Abholen und Bringen
der Kindergarten- und Schulkinder ist eine FFP2-Maskenpflicht vorgeschrieben.
Auch
an Schulen sowie in Hort- und Familiengruppen gilt eine generelle Maskenpflicht.
Kinder unter 14 Jahren können einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Arbeit
Wenn möglich, sollte auf Homeoffice umgestellt werden.
Vor Ort gilt am Arbeitsplatz die 3G-Regel, wenn Kontakte zu anderen Personen
nicht ausgeschlossen werden können. Für mobile Pflegeeinrichtungen
gilt die 2,5G-Regel und Maskenpflicht. Zusätzlich gilt am Arbeitsplatz
in Innenräumen eine FFP2-Maskenpflicht, sofern Kontakt zu anderen Personen
besteht, außer wenn bauliche Schutzmaßnahmen vorhanden sind.
Spitäler und Pflegeheime
Für Besucher*innen gilt die
die 2G+ Regel . Bei regelmäßiger Unterstützung/Betreuung gilt
die 2,5G-Regel. Für das Personal gilt ebenfalls die 2,5G-Regel, eine FFP2-Maskenpflicht
sowie 2 verpflichtende PCR-Tests pro Woche.
Pro Patienten ist 1 Besuch
von 1 Person pro Woche erlaubt. Ausnahmen gibt es für Unterstützungsbedürftige,
Schwangere und Minderjährige.'
In Pflegeheimen sind Besuche mit jeweils
höchstens 2 Personen pro Tag erlaubt.