(Dezember 2009) Wieviele Muslime es in Österreich gibt, wurde bisher nur geschätzt, die aktuellen Zahlen reichen von 350.000 bis 500.000. Muslim wird man durch Geburt. Sind die
Eltern Muslime, sind es auch die Kinder, bei Knaben sogar unabhängig davon,
ob sie beschnitten werden. Dieses Muslim-Sein hat allerdings keinerlei rechtliche
Folgen. Es gibt keine Pflichtzahlungen von der Art des katholischen oder evangelischen
Kirchenbeitrages (müsste das "Moscheebeitrag" heißen?), keine Erfassung
von Namen und Adressen. Manche Muslime sind Mitglieder in Moschee- oder Kulturvereinen,
die sich als islamische Organisationen verstehen, andere sind dies nicht und
vielleicht trotzdem gläubige Muslime. Sehr viele haben zwar eine einschlägige
familiäre Tradition, leben aber wie die berühmten "Taufscheinchristen".
Wieviele es als Muslime geborene, aber ungläubig gewordene Menschen ("Ex-Muslime"),
gibt, ist unbekannt.
Mit dieser Art der Organisation soll nun
Schluss sein!
Die ISLAMISCHE GLAUBENSGEMEINSCHAFT (IGGiÖ) will die Zahl
der in Österreich lebenden Muslime erheben. Bisher hatte diese Vereinigung nur
einige Tausend Mitglieder, galt aber als Vertretung und Körperschaft aller Muslime
in Österreich.
Was auch innerhalb der Muslime zu heftiger Kritik führte,
weil sich manche islamische Gruppierungen nicht entsprechend vertreten sahen,
weder in der Öffentlichkeit durch die IGGiÖ, noch in den Gremien innerhalb dieser
Organisation.
Der scheidende IGGiÖ-Präsident Anas Schakfeh ist heuer diesem
Druck und dem Druck der öffentlichen Stellen in Österreich gefolgt, es wurde
eine neue Verfassung der Gemeinschaft erstellt, die nach langem Hin und Her
Anfang Dezember 2009 vom Kultusamt im Unterrichtsministerium genehmigt wurde.
Vor
den anstehenden Neuwahlen der IGGiÖ-Gremien sollen die bekennenden Muslime in
Österreich ab Geburt erfasst werden, dazu werden entsprechende Registrierungsformulare
über die lokalen und regionalen Moschee- und Kulturvereine verteilt. Aktive
Muslime sollen sich eintragen und damit sozusagen öffentlich-rechtlich anerkannte
Mitglieder der Islamischen Glaubensgemeinschaft werden. Man rechnet in
der IGGiÖ, dass sich "einige Hunderttausend" registrieren lassen werden.
Der
Austritt aus der Glaubensgemeinschaft ist so geregelt: "Artikel 19: Die Mitgliedschaft
zur Religionsgemeinde endet (..) 3. durch Austritt aus der Religionsgemeinde,
welcher dem Gemeindeausschuss gegenüber schriftlich zu erklären ist." Damit folgt
man nicht der staatlichen Regelung, die von der katholischen und evangelischen
Kirche, sowie von diversen Kleinkirchen in Anspruch genommen wird, nämlich den
Austritt über staatliche Einrichtungen (BH oder Magistrat) machen zu müssen.
Man
darf gespannt sein, wieviele Muslime sich als Mitglieder deklarieren werden!