Am Abend des 1. Jänner 2010 drang ein mit Beil und Messer bewaffneter 28-jähriger
Somalier in das Haus des durch seine Mohammed-Karikaturen berühmten 74-jährigen
dänischen Zeichners Kurt Westergaard ein. Der Karikaturist hatte wegen der anhaltenden
islamistischen Drohungen sein Badezimmer zu einem Schutzraum ausgebaut und konnte
dorthin flüchten und die Polizei alarmieren. Als der Eindringling mit dem Beil
auf die einschreitende Polizei loszugehen versuchte, wurde er durch Schüsse
an Armen und Beinen verletzt. Ihm droht nun eine Anklage wegen versuchten Mordes.
Nach
Angaben des dänischen Geheimdienstes hatte der Somalier eine Aufenthaltsberechtigung,
stand jedoch im Verdacht, enge Verbindungen
zu führenden Mitgliedern von al-Qaida in Ostafrika sowie zur somalischen
Terrororganisation al-Shabaab zu haben. Er sei als Teil eines Netzwerks mit terroristischem
Hintergrund bereits seit längerem im Zusammenhang mit Drohungen gegen
Westergaard beobachtet worden.
In der dänischen Zeitung Jyllands-Posten waren
im September 2005 von verschiedenen Zeichnern zwölf Mohammed-Karikaturen veröffentlicht
worden, die bekannteste stammte von Westergaard:
Diese
Karikaturen hatten im Jänner 2006 zu weltweiten Ausschreitungen islamistischer
Fanatiker geführt, Westergaard war seither ständig bedroht worden, geradezu
als ob die Islamisten für Westergaards Mohammed-Darstellung den Wahrheitsbeweis
liefern wollten.
Nicht vergessen: Auch in Österreich wüten fundamentalistische
Hasser von religiösen Karikaturen. Nicht mit Bombe und Beil, sondern mit Anzeigen
bei der Staatsanwaltschaft! Denn ein Überbleibsel der Kirchenherrschaft ist
in Österreich immer noch gültiges Recht:
Strafgesetzbuch § 188 Herabwürdigung religiöser Lehren:
Wer öffentlich eine Person oder
eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche
oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich
zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen
Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet,
unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist
mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360
Tagessätzen zu bestrafen.
Ein aktuelles Beispiel dazu: siehe Info
Nr. 21 und Info Nr. 22
In
Österreich kann alles herabgewürdigt werden, Parteien, Politiker, weltliche Weltanschauungen,
literarische Werke, Theaterstücke, persönliche Meinungen, schlechtsitzende Hosen
und so weiter. Nur religiöse Fanatiker haben einen gesetzlichen Schutz für ihre eingebildeten
Heiligkeiten.
Daher: Für das Recht auf Herabwürdigung!