Anschlag auf Mohammed-Karikaturisten verhindert

Am Abend des 1. Jänner 2010 drang ein mit Beil und Messer bewaffneter 28-jähriger Somalier in das Haus des durch seine Mohammed-Karikaturen berühmten 74-jährigen dänischen Zeichners Kurt Westergaard ein. Der Karikaturist hatte wegen der anhaltenden islamistischen Drohungen sein Badezimmer zu einem Schutzraum ausgebaut und konnte dorthin flüchten und die Polizei alarmieren. Als der Eindringling mit dem Beil auf die einschreitende Polizei loszugehen versuchte, wurde er durch Schüsse an Armen und Beinen verletzt. Ihm droht nun eine Anklage wegen versuchten Mordes.

Nach Angaben des dänischen Geheimdienstes hatte der Somalier eine Aufenthaltsberechtigung, stand jedoch im Verdacht, enge Verbindungen zu führenden Mitgliedern von al-Qaida in Ostafrika sowie zur somalischen Terrororganisation al-Shabaab zu haben. Er sei als Teil eines Netzwerks mit terroristischem Hintergrund bereits seit längerem im Zusammenhang mit Drohungen gegen Westergaard beobachtet worden.

In der dänischen Zeitung Jyllands-Posten waren im September 2005 von verschiedenen Zeichnern zwölf Mohammed-Karikaturen veröffentlicht worden, die bekannteste stammte von Westergaard:

Diese Karikaturen hatten im Jänner 2006 zu weltweiten Ausschreitungen islamistischer Fanatiker geführt, Westergaard war seither ständig bedroht worden, geradezu als ob die Islamisten für Westergaards Mohammed-Darstellung den Wahrheitsbeweis liefern wollten.

Nicht vergessen: Auch in Österreich wüten fundamentalistische Hasser von religiösen Karikaturen. Nicht mit Bombe und Beil, sondern mit Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft! Denn ein Überbleibsel der Kirchenherrschaft ist in Österreich immer noch gültiges Recht:
Strafgesetzbuch § 188 Herabwürdigung religiöser Lehren: Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
Ein aktuelles Beispiel dazu: siehe Info Nr. 21 und Info Nr. 22

In Österreich kann alles herabgewürdigt werden, Parteien, Politiker, weltliche Weltanschauungen, literarische Werke, Theaterstücke, persönliche Meinungen, schlechtsitzende Hosen und so weiter. Nur religiöse Fanatiker haben einen gesetzlichen Schutz für ihre eingebildeten Heiligkeiten.
Daher: Für das Recht auf Herabwürdigung!