Billige Entschädigungsangebote

Es hat sich bestätigt, was zu befürchten war: Die kircheneigene "Opfer"-Kommission der Frau Klasnic wurde dafür gegründet, die katholische Kirche vor deutlicher wahrnehmbaren Entschädigungszahlungen zu bewahren. Man bot am 25. Juni 2010 an: von 5.000 Euro für leichte bis 25.000 für schwere Fälle. Auszahlungen könnten im Herbst beginnen. "Es ist eine freiwillige, aber eine in Verantwortung vorbereitete Leistung, die wir in diesem Sinne beschließen wollen und die von der Kirche mit ihrem Fonds abgedeckt wird", so Frau Klasnic. Also so eine Art Gabe aus Gnade und Barmherzigkeit. Schließlich ist die katholische Kirche ja die Kirche, die wo die Nächstenliebe erfunden hat. Und wenn ein Priester seinen nächsten Ministranten zu sehr liebt, dann ist es doch wunderbar, wenn der Ministrant außer der heutzutage leider nimmer wie gewohnt verhüllbaren priesterlichen Zuneigung auch ein paar Münzen aus dem kirchlichen Kinderschänderopferstock bekommt.

Die kirchliche Klasnic-Kommission orientiert sich angeblich an den "durchschnittlichen staatlichen Sätzen". Die säkulare Opferplattform hatte ihre Vorschläge von Zahlungen zwischen 15.000 und 130.000 Euro an den in Irland geleisteten Schadenersätzen orientiert. Aber in Irland hat der Staat dafür den Großteil der Kosten übernommen, dort ist die Kirche derweilen kostengünstig ausgekommen. Das soll sie auch in Österreich, wenn es nach der Klasnic-Kommission geht. Wobei vor allem eingebracht werden muss: die katholische Kirche hatte durch ihre gesellschaftliche Machtposition, ihre Unangreifbarkeit, ihre abgefeimten Vertuschungsmethoden die Basis für das seit Jahrhunderten anhaltende Schändungswesen geliefert. Die katholische Kirche verdiente es daher, deutlicher, stärker und höher in die Ersatzpflicht genommen zu werden als irgendein ziviles Kinderschänderwürschtl.

Die Plattform "Betroffene Kirchlicher Gewalt" lehnte die vorgeschlagenen Entschädigungssummen sofort ab und sieht in darin eine "neuerliche Beleidigung der Betroffenen". "Gerade eine Institution wie die römisch-katholische Kirche, die über ein Milliardenvermögen verfügt, ist nicht mal bereit, in der Höhe der - ohnehin geringen - gerichtlichen Praxis zu entschädigen. Es ist ohne Beispiel in der österreichischen Justizgeschichte, dass die Vertreter der Täterorganisation selbst über die Höhe des Schmerzensgeldes des von ihr verursachten Leides entscheidet".

Klaus Fluch, der sein Schicksal als Betroffener im TV öffentlich darlegte und Vorstandsmitglied der Plattform ist: "Kein Kommissionsmitglied und kein Mitglied der Bischofskonferenz würde sich für 25.000 Euro einer jahrelangen Vergewaltigung aussetzen wollen, so wie ich das als Kind erleiden musste. Die Kirche wird keinen Frieden finden, ehe sie nicht für ihre Verbrechen in angemessener Form Entschädigung leistet."

PS: Die Plattformvertreter "Betroffene Kirchlicher Gewalt" warnen Betroffene, die sich bisher an die Opferschutzanwaltschaft oder an Diözesan-Ombudsstellen wenden oder gewandt haben, davor, "voreilig Vergleiche, Stillschweigeabkommen o.ä. zu unterzeichnen". Eventuell vorgelegte Verträge sollte man unbedingt überprüfen lassen. Derartige Verträge könne man jederzeit kostenlos von den Anwälten der Plattform überprüfen lassen.