Der Bund für Geistesfreiheit (bfg) kritisiert die Bayerische Landeszentrale für neue Medien. Die Vorwürfe betreffen die Protektion des religiösen Propagandasenders Bibel-TV und die religiöse Parteilichkeit des Medienrats.
Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (blm) ist mit ihrem Medienrat
für die terrestrische TV-Grundversorgung in Bayern zuständig. Bibel-TV ist ein
fundamentalistischer christlicher Sender, der die Wissenschaft leugnet und ein
rückständiges Menschenbild predigt. Trotzdem hat die blm den Sender in einen
von den heißbegehrten Sendeplätzen hineingehievt.
Die Zuschauer in
München und seit neuestem auch in Nürnberg können sich jetzt weismachen lassen,
dass der Mensch erst durch den göttlichen Anhauch "echt" würde. Der
Münchener Bund für Geistesfreiheit (bfg) ist anderer Meinung. Der bfg setzt
sich für Aufklärung und Humanismus ein, und er findet, dass es keine unechten
Menschen gibt, sondern nur unechte Götter.
Darüber hinaus vertritt
der bfg die verfassungsmäßig garantierte Trennung von Staat und Kirche.
Der Papst nannte das gerade "aggressive Säkularisierung", wenn jemand
damit ernst macht, und genau das hat der bfg vor. Im konkreten Fall kritisiert
er die blm, weil eine öffentliche Anstalt nicht als Kirchenfiliale geführt werden
darf, zumal wenn ihr die Wahrung der Meinungsvielfalt obliegt.
Die
Parteilichkeit der blm wird durch die Fehlbesetzung des Medienrats verursacht.
Drei Kirchenvertretern stehen null freigeistige Vertreter gegenüber. Das geht
an der gesellschaftlichen Realität vorbei, weil der Anteil der nichtreligiösen
Bürger bald so groß ist wie der der Gläubigen. Formaljuristisch mag das abgedeckt
sein, aber dem Sinn nach bedeutet es einen Verstoß gegen den Staatsauftrag der
Meinungsvielfalt und eine Schlechterstellung der bayerischen TV-Zuschauer. In
anderen Bundesländern wird ausgewogener agiert, dort sind die Medienräte auch
mit freigeistigen Vertretern besetzt. Der bfg fordert deshalb, den bayerischen
Medienrat an die gesellschaftlichen Paritäten anzupassen.
Wegen der
Fehlbesetzung des Medienrats nimmt es nicht wunder, wenn dort Fehlentscheidungen
gefällt werden. Um Bibel-TV zu lancieren, musste die blm sogar gegen ihre
eigene Satzung verstoßen, Zitat: "die ... bestehende Situation darf grundsätzlich
nicht verschlechtert werden". Bibel-TV ist aber eine klare Verschlechterung
gegenüber dem ideologisch unbelasteten Vorgänger Tele 5, auch wenn die blm das
mit Hinweis auf die rundfunkrechtliche Zulassung bestreitet.
Religiöse
Propaganda hat in der TV-Grundversorgung aber nichts verloren, und die verkappte
Subventionierung der Religion aus den Mitteln der Gebührenzahler ist anrüchig.
Daher die Forderung des bfg: Die blm muss ihre Fehlentscheidung korrigieren,
die Affaire mit Bibel-TV beenden und den Sender abschalten.
Verantwortlich
im Sinne der Presseordnung: bfg München, Dr. Wilfried Müller.