.. betitelte der ORF diese Meldung vom 9.3.2011:
"Vor einem Jahr, am 9.3.2010, hatte sich im Ö1-Morgenjournal ein damals
53-jähriger Salzburger zu Wort gemeldet. Sein Vorwurf: er sei als Kind jahrelang
von zwei Benediktinermönchen aus dem Kloster St. Peter in Salzburg sexuell misshandelt
worden. Mit dem Rücktritt des Erzabts von St. Peter zog damals ein hochrangiger
Kirchenvertreter die Konsequenzen. Und Tag für Tag wurden es mehr Opfer, die
sich bei den Ombudsstellen, Hotlines und in den Medien meldeten und von sexuellen
Misshandlungen innerhalb kirchlicher Einrichtungen sprachen.
Alleine bei
der Klasnic-Kommission haben sich schon mehr als 800 Betroffene gemeldet, für
rund 170 Opfer wurden bisher Entschädigungszahlungen genehmigt - in manchen
Fällen mehr als 50.000 Euro. Dazu kommen hunderte Meldungen an die neun Ombudsstellen
in den Diözesen. 130 alleine in Oberösterreich, wo eine diözesane Kommission
Entschädigungszahlungen für 30 Opfer befürwortet hat.
Was die mutmaßlichen
Täter betrifft, hat es Pensionierungen von mehreren Pfarrern gegeben. Die konkreten
Gründe dafür gibt die Kirche allerdings nicht offensiv bekannt. Sehr klar hat
zuletzt aber das Benediktinerstift Kremsmünster kommuniziert. Dort wurden drei
Mönche als mutmaßliche Missbrauchstäter ihrer Funktionen enthoben. Auf sie dürften
nach Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auch kirchenrechtliche
Verfahren warten, die bis zur Laisierung gehen können."
Das Datum
ist allerdings Unsinn: denn die Kleine Zeitung vom 24. Februar 2010 berichtete
bereits über einen solchen Fall, am 27. 2 kam Klaus Fluch im Mittagsjournal
zu Wort (siehe Info Nr. 91), am 1.3. in der TV-Sendung
Thema (siehe Info Nr. 95).
Die
katholische Kirche arbeitet immer noch am Aussitzen der Affäre, man hat
etlichen Opfern Geldbeträge gezahlt und bemüht sich speziell darum, die Verjährung
der meisten dieser Taten aufrecht zu erhalten. Opfer, die sich nicht an die
Klasnic-Kommission gewandt haben, weil sie es ablehnen von der Täterorganisation
Almosen zu erhalten, vertreten die Ansicht, dass es keine Verjährungen geben
kann, weil die katholische Kirche als Institution die Straftaten vertuscht,
die Täter nicht angezeigt und die Opfer zum Schweigen gezwungen hatte. Dadurch
wären diese Straftaten fortgesetztes Handeln gewesen und Verjährungsfristen
hätten nicht eingesetzt. Was bisher rechtlich nicht ausgefochten ist.