Religionsgebote einhalten!

Medienmeldung vom 9. März 2011:
Im Wiener Straflandesgericht muss sich ab ein 43-jähriger Ägypter wegen Mordes an seiner Ehefrau vor einem Schwurgericht verantworten. Der Mann soll am 15. Jänner 2010 in der Tautenhayngasse in Wien-Fünfhaus seine um zehn Jahre jüngere Frau erstickt haben. Die gemeinsame, damals zwei Jahre alte Tochter musste das Verbrechen mitansehen.
Besonders tragisch: Die Frau, die seit längerem unter den Aggressionen ihres Mannes gelitten hatte, hatte nur wenige Stunden vorher nach neuerlichen Drohungen Anzeige gegen ihren Mann erstattet. Zwischen dem Paar war es regelmäßig zu Streitereien gekommen. Dem Vernehmen nach soll Hoda E. in den Augen ihres Ehemannes einen zu westlichen Lebensstil gepflogen haben. So trug sie etwa nicht immer das von religiösen Vorschriften vorgesehen Kopftuch.
Außerdem soll der Ägypter immer wieder im Zuge von Eifersuchts-Szenen handgreiflich geworden sein. An ein behördlich über ihn verhängtes Betretungsverbot hielt er sich allerdings nicht. Nachdem er Hoda E. in ihrer Wohnung zu Tode gebracht hatte, ergriff er mit seiner kleinen Tochter die Flucht, konnte aber wenig später bei einem Bekannten festgenommen werden.

Man kann gespannt sein. Hat der Ägypter einen Mord begangen? Oder hat er sich nur darum bemüht, die Religionsfreiheit für den islamischen Bereich sicherzustellen, indem er seine Frau zu Einhaltung der Religionsvorschriften nachdrücklich zu animieren trachtete?

Überraschung! Es war doch keine Scharia-konforme Religionsausübung, sondern Mord, der Täter wurde am 16. 3. in 1. Instanz zu lebenslänglicher Haft verurteilt.