Medienmeldung vom 9. März 2011:
Im Wiener Straflandesgericht muss
sich ab ein 43-jähriger Ägypter wegen Mordes an seiner Ehefrau vor einem Schwurgericht
verantworten. Der Mann soll am 15. Jänner 2010 in der Tautenhayngasse in Wien-Fünfhaus
seine um zehn Jahre jüngere Frau erstickt haben. Die gemeinsame, damals zwei
Jahre alte Tochter musste das Verbrechen mitansehen.
Besonders tragisch:
Die Frau, die seit längerem unter den Aggressionen ihres Mannes gelitten hatte,
hatte nur wenige Stunden vorher nach neuerlichen Drohungen Anzeige gegen ihren
Mann erstattet. Zwischen dem Paar war es regelmäßig zu Streitereien gekommen.
Dem Vernehmen nach soll Hoda E. in den Augen ihres Ehemannes einen zu westlichen
Lebensstil gepflogen haben. So trug sie etwa nicht immer das von religiösen
Vorschriften vorgesehen Kopftuch.
Außerdem soll der Ägypter immer wieder
im Zuge von Eifersuchts-Szenen handgreiflich geworden sein. An ein behördlich
über ihn verhängtes Betretungsverbot hielt er sich allerdings nicht. Nachdem
er Hoda E. in ihrer Wohnung zu Tode gebracht hatte, ergriff er mit seiner kleinen
Tochter die Flucht, konnte aber wenig später bei einem Bekannten festgenommen
werden.
Man kann gespannt sein. Hat der Ägypter einen Mord begangen? Oder
hat er sich nur darum bemüht, die Religionsfreiheit für den islamischen Bereich
sicherzustellen, indem er seine Frau zu Einhaltung der Religionsvorschriften
nachdrücklich zu animieren trachtete?
Überraschung! Es war doch
keine Scharia-konforme Religionsausübung, sondern Mord, der Täter wurde am 16.
3. in 1. Instanz zu lebenslänglicher Haft verurteilt.