Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte legte sich am
18. März 2011 in der Berufungsverhandlung in der Klage Lautsi gegen Italien
betreffend die Anbringung von Kreuzen in italienischen Schulen darauf fest,
dass dadurch keine Verletzung von Artikel 2 (1) erfolge. Die Begründung ist - wie
nicht anders möglich - so gewunden, dass die Klägerin nicht Unrecht, aber das
beklagte Italien Recht hat. Das Urteil kann hier downgeloaden werden.
Für
uns Laizisten ist das Urteil ein schwerer Rückschlag.
Der Anbringung von religiösen Machtsymbolen im staatlich-öffentlichen Bereich
kann damit rechtlich in Europa kaum noch was entgegengesetzt werden, es ist
Sache der europäischen Staaten wie weit sie Herrschaftssymbole von Religionen im
staatlichen Bereich dulden, die Trennung von Staat und Religion scheitert am
nationalen Recht.
Die römisch-katholische Kirche kann triumphieren und
sie wird es sicherlich mit Hochgenuss tun.