Schwere Niederlage für Säkularismus

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte legte sich am 18. März 2011 in der Berufungsverhandlung in der Klage Lautsi gegen Italien betreffend die Anbringung von Kreuzen in italienischen Schulen darauf fest, dass dadurch keine Verletzung von Artikel 2 (1) erfolge. Die Begründung ist - wie nicht anders möglich - so gewunden, dass die Klägerin nicht Unrecht, aber das beklagte Italien Recht hat. Das Urteil kann hier downgeloaden werden.

Für uns Laizisten ist das Urteil ein schwerer Rückschlag. Der Anbringung von religiösen Machtsymbolen im staatlich-öffentlichen Bereich kann damit rechtlich in Europa kaum noch was entgegengesetzt werden, es ist Sache der europäischen Staaten wie weit sie Herrschaftssymbole von Religionen im staatlichen Bereich dulden, die Trennung von Staat und Religion scheitert am nationalen Recht.

Die römisch-katholische Kirche kann triumphieren und sie wird es sicherlich mit Hochgenuss tun.