Im deutschen Bremen läuft zurzeit eine von der SPD initiierte Petition
an die Bürgerschaft, religiös motivierte Veranstaltungsverbote aufzuheben.
In
Bremen besteht ein Tanzverbot an christlichen "stillen Feiertagen",
nämlich am Karfreitag und am Totensonntag (das ist eine preußische Erfindung:
der letzte Sonntag vor dem 1. Adventsonntag). Der SPD-Politiker Maurice Mäschig:
"Wäre das Tanzen an allen Tagen erlaubt, so hätte dies keine Auswirkungen
auf die Religionsausübung derjenigen, die aufgrund ihres Glaubens an den genannten
Tagen nicht Tanzen möchten". Was naturgemäß die Kirchen nicht so sehen,
weil die religiös Beeinträchtigten wollen am Karfreitag in Stille um ihren Jesus
trauern und erwarten darum von Menschen, die nicht mittrauern wollen, dass sie
"Rücksicht auf jene nehmen, denen Ruhe und Besinnung wichtig" seien.
Was irgendwie schwer nachvollziehbar ist. Tanzen die TänzerInnen in oder vor
den Kirchen? Oder ist es schon rücksichtslos, wenn ein Jesustrauernder weiß,
dass Leute, die nicht um seinen Jesus trauern, tanzen dürfen, ohne dass die
Staatsgewalt dagegen einschreitet?
In Oberösterreich gab es bis vor
einigen Jahren ebenfalls so ein skurriles Gesetz, am Karfreitag und am 24. Dezember
waren fröhliche Feste verboten, in Kinos durften nur auch für
Kinder geeignete Filme gezeigt werden. Im Jahre 1995 hatte der oö. Freidenkerbund
gegen diese religiösen Verbote eine Aktion gestartet, die zwar bei den Grünen
und manchen SPÖlern auf Zustimmung stieß, aber vorerst nichts bewirkte. 2007
wurden die landesgesetzlichen Bestimmungen über Veranstaltungen zusammengefasst
und neu strukturiert.
Plötzlich waren die Verbote zum Karfreitag und zum 24. Dezember verschwunden,
es heißt im oö. Veranstaltungsgesetz jetzt sogar: "Allein aus politischen
oder religiösen Gründen darf die Durchführung einer anzeigepflichtigen Veranstaltung
nicht untersagt und dürfen Auflagen, Bedingungen und Befristungen nicht vorgeschrieben
werden." Öffentliche Aufregung gab es darüber nicht, vermutlich haben die
katholischen Eiferer die Änderungen gar nicht wahrgenommen.
Da Veranstaltungen landesgesetzlich geregelt sind, wäre
es auch interessant, nachzuschauen, ob es in anderen österr. Bundesländern noch
solche mittelalterliche religiöse Verbote gibt.