Kirchliche Tanzverbote

Im deutschen Bremen läuft zurzeit eine von der SPD initiierte Petition an die Bürgerschaft, religiös motivierte Veranstaltungsverbote aufzuheben.
In Bremen besteht ein Tanzverbot an christlichen "stillen Feiertagen", nämlich am Karfreitag und am Totensonntag (das ist eine preußische Erfindung: der letzte Sonntag vor dem 1. Adventsonntag). Der SPD-Politiker Maurice Mäschig: "Wäre das Tanzen an allen Tagen erlaubt, so hätte dies keine Auswirkungen auf die Religionsausübung derjenigen, die aufgrund ihres Glaubens an den genannten Tagen nicht Tanzen möchten". Was naturgemäß die Kirchen nicht so sehen, weil die religiös Beeinträchtigten wollen am Karfreitag in Stille um ihren Jesus trauern und erwarten darum von Menschen, die nicht mittrauern wollen, dass sie "Rücksicht auf jene nehmen, denen Ruhe und Besinnung wichtig" seien. Was irgendwie schwer nachvollziehbar ist. Tanzen die TänzerInnen in oder vor den Kirchen? Oder ist es schon rücksichtslos, wenn ein Jesustrauernder weiß, dass Leute, die nicht um seinen Jesus trauern, tanzen dürfen, ohne dass die Staatsgewalt dagegen einschreitet?

In Oberösterreich gab es bis vor einigen Jahren ebenfalls so ein skurriles Gesetz, am Karfreitag und am 24. Dezember waren fröhliche Feste verboten, in Kinos durften nur auch für Kinder geeignete Filme gezeigt werden. Im Jahre 1995 hatte der oö. Freidenkerbund gegen diese religiösen Verbote eine Aktion gestartet, die zwar bei den Grünen und manchen SPÖlern auf Zustimmung stieß, aber vorerst nichts bewirkte. 2007 wurden die landesgesetzlichen Bestimmungen über Veranstaltungen zusammengefasst und neu strukturiert. Plötzlich waren die Verbote zum Karfreitag und zum 24. Dezember verschwunden, es heißt im oö. Veranstaltungsgesetz jetzt sogar: "Allein aus politischen oder religiösen Gründen darf die Durchführung einer anzeigepflichtigen Veranstaltung nicht untersagt und dürfen Auflagen, Bedingungen und Befristungen nicht vorgeschrieben werden." Öffentliche Aufregung gab es darüber nicht, vermutlich haben die katholischen Eiferer die Änderungen gar nicht wahrgenommen.

Da Veranstaltungen landesgesetzlich geregelt sind, wäre es auch interessant, nachzuschauen, ob es in anderen österr. Bundesländern noch solche mittelalterliche religiöse Verbote gibt.