Die österreichische Regierung tagte, um ein Arbeitsprogramm für
die zweite Hälfte der Regierungsperiode zu erstellen. Einer der abgehandelten
Punkte: Offenbar um die katholische Kirche hinkünftig noch besser vor zu
vielen Kirchenaustritten zu schützen, wird der steuerliche Absetzbetrag, der
erst bei der letzten Steuerreform von 100 auf 200 Euro erhöht worden war, nun
gleich auf 400 Euro nochmals verdoppelt, damit sich auch die sehr
gut Verdienenden auf öffentliche Kosten den Kirchenbeitrag "leisten"
können. Wann das letzte Mal die Absetzbeiträge für Behinderte erhöht wurden,
daran kann man sich gar nimmer erinnern, solange ist das schon her. Für einen
jährlichen Absetzbetrag wegen Behinderung von 435 Euro benötigt man schon eine
Invalidität von 75 Prozent!
Niko Alm, Vorsitzender des Zentralrates
der Konfessionsfreien und Mitglied der Initiative gegen Kirchenprivilegien,
nennt die Erhöhung des Absetzbetrages für den Kirchenbeitrag eine Verhöhnung
der sozial Schwachen und der zwei Millionen Konfessionsfreien in Österreich.
"Die Familienbeihilfe gibt es nur mehr bis zum Alter von 23 Jahren, die
Mindestsicherung kann nur noch zwölf Mal im Jahr finanziert werden, bei Forschung
und Entwicklungsförderung wird gespart. Nur für Religionsgemeinschaften gibt
es offenbar genug Geld. Das ist so jenseitig, dass ich nicht einmal weiß, was
ich zuerst kritisieren soll, abgesehen davon, dass diese Erhöhung nur Besserverdienenden
etwas bringt, kann ich mir keine sachliche Rechtfertigung feststellen."
Gänzlich
unverschämt äußerte sich Kardinal Schönborn, er behauptet mit dieser Freibetragserhöhung
würde "ein starkes Zeichen der Wertschätzung hinsichtlich der Leistungen
der christlichen Kirchen für die ganze Gesellschaft" gesetzt. Welche gesamtgesellschaftlichen
Leistungen sollen das sein? Alle Leistungen, die kirchliche Einrichtungen im
Sozialdienstleistungsbereich erbringen, werden durch öffentliche Mittel und
Nutzerbeiträge finanziert! Wenn wer am Sonntag in die Kirche oder beichten gehen
will, dann besteht absolut keine Notwendigkeit, dass die kirchlichen Kosten
dafür mittels Steuerfreibeträgen von der Öffentlichkeit getragen werden, das
sollen sich interessierte Kirchenmitglieder brutto für netto selber finanzieren!