Steuergeschenke für Religiöse!

Die österreichische Regierung tagte, um ein Arbeitsprogramm für die zweite Hälfte der Regierungsperiode zu erstellen. Einer der abgehandelten Punkte: Offenbar um die katholische Kirche hinkünftig noch besser vor zu vielen Kirchenaustritten zu schützen, wird der steuerliche Absetzbetrag, der erst bei der letzten Steuerreform von 100 auf 200 Euro erhöht worden war, nun gleich auf 400 Euro nochmals verdoppelt, damit sich auch die sehr gut Verdienenden auf öffentliche Kosten den Kirchenbeitrag "leisten" können. Wann das letzte Mal die Absetzbeiträge für Behinderte erhöht wurden, daran kann man sich gar nimmer erinnern, solange ist das schon her. Für einen jährlichen Absetzbetrag wegen Behinderung von 435 Euro benötigt man schon eine Invalidität von 75 Prozent!

Niko Alm, Vorsitzender des Zentralrates der Konfessionsfreien und Mitglied der Initiative gegen Kirchenprivilegien, nennt die Erhöhung des Absetzbetrages für den Kirchenbeitrag eine Verhöhnung der sozial Schwachen und der zwei Millionen Konfessionsfreien in Österreich. "Die Familienbeihilfe gibt es nur mehr bis zum Alter von 23 Jahren, die Mindestsicherung kann nur noch zwölf Mal im Jahr finanziert werden, bei Forschung und Entwicklungsförderung wird gespart. Nur für Religionsgemeinschaften gibt es offenbar genug Geld. Das ist so jenseitig, dass ich nicht einmal weiß, was ich zuerst kritisieren soll, abgesehen davon, dass diese Erhöhung nur Besserverdienenden etwas bringt, kann ich mir keine sachliche Rechtfertigung feststellen."

Gänzlich unverschämt äußerte sich Kardinal Schönborn, er behauptet mit dieser Freibetragserhöhung würde "ein starkes Zeichen der Wertschätzung hinsichtlich der Leistungen der christlichen Kirchen für die ganze Gesellschaft" gesetzt. Welche gesamtgesellschaftlichen Leistungen sollen das sein? Alle Leistungen, die kirchliche Einrichtungen im Sozialdienstleistungsbereich erbringen, werden durch öffentliche Mittel und Nutzerbeiträge finanziert! Wenn wer am Sonntag in die Kirche oder beichten gehen will, dann besteht absolut keine Notwendigkeit, dass die kirchlichen Kosten dafür mittels Steuerfreibeträgen von der Öffentlichkeit getragen werden, das sollen sich interessierte Kirchenmitglieder brutto für netto selber finanzieren!