Katholischer Feindeshass

Die christkatholische Religion beruft sich gerne darauf, dass ihr Jesus nicht nur empfohlen hat, man solle seine Nächsten, sondern sogar auch seine Feinde lieben. Zum Beispiel Mt 5,43-45: "Liebet eure Feinde, segnet, die euch verfluchen, tut Gutes denen, die euch hassen, bittet für die, die euch beleidigen und verfolgen: So werdet Ihr Kinder eures Vaters im Himmel sein." Oder: Lk 6, 27-30: "Euch, die ihr mir zuhört, sage ich: Liebt eure Feinde; tut denen Gutes, die euch hassen. Segnet die, die euch verfluchen; betet für die, die euch misshandeln. Dem, der dich auf die eine Wange schlägt, halt auch die andere hin, und dem, der dir den Mantel wegnimmt, lass auch das Hemd. Gib jedem, der dich bittet; und wenn dir jemand etwas wegnimmt, verlang es nicht zurück."

In den letzten zweitausend Jahren ist es noch nicht vorgekommen, dass die katholische Kirche ihre Feinde geliebt oder die andere Wange hingehalten hätte. Dabei soll dieser Jesus - wie den obigen Zitaten unschwer zu entnehmen - sogar für den Fall ungerechtfertigter Attacken diese "Feindesliebe" seinen Anhängern anempfohlen haben. Für den Fall, dass jemand den Jesus-Anhängern unfreundlich gesinnt ist, weil von Jesus-Leuten Widerwärtiges ausgegangen ist, gibt's kein Jesus-Zitat, weil auf die Konstellation, dass Christenfeinde moralisch im Recht sein könnten, ist keiner der vier Evangeliendichter gekommen.

Aber für den Fall der Kinderschändung ist vom Jesus auch ein schönes Zitat überliefert, Mk 9,42: "Wer einen von diesen Kleinen, die an mich glauben, zum Bösen verführt, für den wäre es besser, wenn er mit einem Mühlstein um den Hals ins Meer geworfen würde". Zwar verbietet Jesus die Kinderschändung nur für die Kinder, die an ihn glauben (für die Kleinen, die nicht an Jesus glauben, hat er nichts übrig), aber es ist wohl unserer Aufmerksamkeit entgangen, dass z.B. ein Kardinal Groër mit einem Mühlstein um den Hals ins Meer geworfen worden wäre.

Wenn jedoch jemand, der als Kind ein Opfer von Klerikern im Sinne des Markus-§ 9 (42) gewesen ist, in späterer Folge die Kleriker nicht liebt, sie nicht segnet, ihnen nicht Gutes tut, ihnen weder Wange noch Arsch hinhält, dann zieht er sich die heftigste Kritik von echten Christen zu. Sie nehmen ihn als Feind wahr und sie fordern von ihm Feindesliebe, sind jedoch selbst nicht im Geringsten bereit, wenn sie auf die Wange geschlagen werden, die andere Wange hinzuhalten.

Sepp Rothwangl hat der katholische Kirche mit seinen Verbotsschildern eine Watsch'n verabreicht (siehe Info Nr. 491). Die Amtskirche hat dazu ein säuerliches Gesicht gezogen, die Kritik zurückgewiesen, für eine zweite Watschen bot man keine Wange an. Dafür drohten Gerald Grosz und Ewald Stadler, zwei eifrige Katholiken vom BZÖ (das ist offenbar die neue Partei für katholisches Eiferertum) dem Sepp Rothwangl staatliche Ohrfeigen auf beide Wangen an (siehe Info Nr. 492 und 493). Der Staat ohrfeigte nicht, die zuständige Staatsanwaltschaft legte die BZÖ-Anzeige zurück (siehe Info 498).

Was die Herren Grosz und Stadler ärgerte. Kein staatlicher Schutz für die heilige christkatholische Kirche! Auf der ebenfalls sehr feindeshasserischen Site kath.net brachte dies einen entsprechenden Bericht ein, Grosz darf dort seine Meinung zu diesem "Justizskandal" äußern, allerliebst christkatholisch sind allerdings die Postings, die zu diesem Artikel von braven Katholiken einlangten.

Hier ein paar Zitate voll mit katholischem Feindeshass:

Währet den Anfängen! Mehr Mut für unseren Glauben! Wenn schon die anderen Christen-Vertreter schweigen (ist kein Wahlkampf in der Nähe) sollten wir umso mehr, Stadler und Grosz Mut und Kraft geben, hier nicht locker zu lassen! Bei diesem Vorgehen gegen Katholiken, das wirklich an die Nazis erinnert, fällt einem nur noch ein: Währet den Anfängen! Daher bitte mails an: ewald.stadler@bzoe.at (Anm. "währet" statt "wehret" steht wirklich so dort).
Was ist hier der Skandal? Nicht unbedingt, dass ein geschädigter, verirrter Mann ein solches Schild auf seinem Grund und Boden aufstellt. Solche Verwirrten wird es immer geben. Der eigentliche Skandal liegt im Verhalten der Staatsanwaltschaft. Und das ist nun auch eine politische Angelegenheit. Hier sind die Parteien gefragt. Das sich nur die BZÖ hier engagiert, ist für Christen doch wohl ein eindeutiges Signal und wird das Wahlverhalten vieler Christen beeinflussen. Und das ist auch gut so. Politiker und auch den für die Staatsanwaltschaft zuständigen Justizminister kann man abwählen. Die in diesem Fall leisetreterischen österreichischen Bischöfe leider nicht. Aber die österreichischen Katholiken können ihnen gehörig Dampf machen.
Wen wundert's? Die Tafel betraf weder Angehörige der israelitischen Kultusgemeinde, noch Angehörige der islamischen Glaubensgemeinschaft, noch Inhaber eines Behindertenausweises, noch Schwul-Innen, also, wo genau soll da eine Diskriminierung liegen?
Offensichtlich war die hier befasste Staatsanwaltschaft mit diesem Fall mehrfach überlastet. Aber ich glaube nicht, dass der Fall damit beendet ist. Im Gegensatz zu Herrn Mag. Stadler bin ich juristischer Laie, aber ich denke, dass die Zulassung solcher diskriminierender Verbotstafeln ein eklatanter Verstoß gegen das Konkordat ist. Ein Konkordat ist ein internationaler Vertrag und steht nach Ansicht des Verfassungsexperten Theo Mayer-Maly über der Verfassung. Kirchliche Jugendarbeit ist ein unverzichtbarer Bestandteil des kirchlichen Lebens. Wo diese in ihrer Freiheit eingeschränkt ist, ist die Freiheit der Kirche im Gesamten eingeschränkt. Die Nazis haben diese Freiheit massiv eingeschränkt, die damals sehr lebendige kirchliche Jugendarbeit wurde sehr unterdrückt. Vor dem Linzer Dom wurde damals ein Schild angebracht: "Jeder Jugendliche, der diese Kirche betritt, wird behördlich registriert!" (sinngemäß zitiert).
Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen. Eine solche Justiz macht es einem direkt leicht. So kommt es eben, wenn Gott keine Rolle mehr spielt; dann ist Willkür eingezogen. Wir müssen uns wappnen, Zeugenschaft ist angesagt!
bei einem Imamverbot wäre das schild schon längst weg und der gute mann hätte ne saftige geldstrafe bekommen
Sind Katholiken Menschen zweiter Klasse??? Armes Österreich! Wie groß wäre der Aufschrei bei einer "anderen Glaubensrichtung"?
Ich kann nur empfehlen, die Schilder in Eigenregie zu entfernen oder unleserlich zu machen. Wird man dann dafür bestraft? Armes Österreich.
Hätte der Herr Waldbesitzer Schilder aufgestellt mit "Imame und Koranschüler verboten" oder gar "Für Rabbis verboten" wäre er schneller verurteilt worden als er gucken kann. Und das zu Recht. Aber hier ging es ja nur gegen Christen....

Soweit einige Beispiele (Stand 3.6.2011). Von einer anderen Wange weit und breit keine Spur, dafür Hass gegen den "verirrten" Rothwangl und massive Forderungen, der Staat habe die katholische Kirche vor Kritik zu schützen. Das Konkordat wird gar über die österreichsiche Verfassung erhoben, Imamen indirekt unterstellt, sie schändeten Koranschüler. Wobei sich allerdings die Bemerkung nicht verkneifen lässt, dass es tatsächlich stimmt, dass manche Gerichtsurteile es so erscheinen lassen, als ob der Islam den Status einer unkritisierbaren Religion hätte, der mittelalterliche § 188 diesbezüglich leichter losgelassen würde, siehe zum Beispiel Info Nr. 414. Wobei jedoch anzumerken ist: ein Kleriker ist kein "Gegenstand der (religiösen) Verehrung", der § 188 daher nicht anwendbar. Auch § 283 - Verhetzung lässt sich mit den Rothwangl-Tafeln nicht begründen:
1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.

Rothwangl hat mit seinen Tafeln zu keinen "feindseligen Handlungen" aufgefordert oder aufgereizt, er hat auch gegen keine Kirche gehetzt, sondern Verbrechen, die innerhalb einer Religionsgemeinschaft geschehen sind, auf originelle und Aufsehen erregende Weise öffentlich kritisiert. Und das darf man in einem Land mit Meinungsfreiheit - Staatsgrundgesetz von 1867, Art. 13.: "Jedermann hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck oder durch bildliche Darstellung seine Meinung innerhalb der gesetzlichen Schranken frei zu äußern. Die Presse darf weder unter Zensur gestellt, noch durch das Konzessionssystem beschränkt werden".