Habsburger Glaubenschutzherren

Der Wiener Kirchenhistoriker Rupert Klieber schrieb am 8.7.2011 anlässlich des Verbleichens von Otto Habsburg auf der Homepage der Erzdiözese Wien unter dem Titel "Die Habsburger als Schutzherren des katholischen Glaubens" eine Art katholischen Dynastienachruf. Demnach gehörte "die Katholizität von Beginn an zur innersten Identität des Hauses Habsburg", in der Geschichtsschreibung werde das Haus Habsburg auch als "die katholische Großmacht" bezeichnet, die in den Blütezeiten ihrer Macht vielfach "auf die religiöse Karte" gesetzt habe. Die besondere Förderung und Begünstigung der Kirchen und Religionsgemeinschaften sollte die Loyalität zum Herrscherhaus sichern.
Für für die Gegenwart ist der daraus entstandene Schaden auch der Republik erhalten geblieben, denn Klieber meint, das heute bewährte Kooperationsmodell zwischen Staat und Kirche in Österreich basiere auf diesem habsburgischen Erbe. Das "bewährte Kooperationsmodell" hat sich vor allem für die Kirche bewährt, die immer noch alte Privilegien genießen darf, was der Staat davon haben soll, bleibt rätselhaft, Klieber erläutert es auch nicht.
Dafür lobt er besonders den Vater vom Otto: Für einen "exzeptionellen Höhepunkt habsburgischer Kirchlichkeit über das Durchschnittsmaß hinaus" stand Kaiser Karl I. (1916-1918), der Vater von Otto Habsburg. Der wurde dafür auch 2004 selig gesprochen wurde.

Wenig überraschend ist es, dass auf der Site der Wiener Diözese Otto Habsburg ständig als "Otto von Habsburg" vorgeführt wird, ihn auch noch "Erzherzog" und "Thronfolger" zu nennen, traute man sich aber doch nicht. In Österreich wurde 1919 der Adel durch ein Verfassungsgesetz abgeschafft.

Gesetz vom 3. April 1919 über die Aufhebung des Adels, der weltlichen Ritter- und Damenorden und gewisser Titel und Würden.
§ 1. Der Adel, seine äußeren Ehrenvorzüge sowie bloß zur Auszeichnung verliehene, mit einer amtlichen Stellung, dem Beruf oder einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Befähigung nicht im Zusammenhange stehenden Titel und Würden und die damit verbundenen Ehrenvorzüge österreichischer Staatsbürger werden aufgehoben.
§ 2. Die Führung dieser Adelsbezeichnungen, Titel und Würden ist untersagt. Übertretungen werden von den politischen Behörden mit Geld bis zu 20.000 K oder Arrest bis zu sechs Monaten bestraft.
§ 3. Das Erfordernis des Adels als Bedingung für den Genuss von Stiftungen entfällt.
§ 4 Die Entscheidung darüber, welche Titel und Würden nach § 1 als aufgehoben anzusehen sind, steht dem Staatssekretär für Inneres und Unterricht zu.
§ 5 Die in Österreich bestehenden weltlichen Ritter- und Damenorden werden aufgehoben.
§ 7(1) Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Kundmachung in Kraft. (2) Mit seinem Vollzuge sind der Staatssekretär für Inneres und Unterricht und der Staatssekretär für Justiz betraut.

Im Durchführungsgesetz dazu heißt es:
Durch §1 des Gesetzes vom 3. April 1919, St. G. Bl. Nr. 211, sind aufgehoben:
1. das Recht zur Führung des Adelszeichens "von";
2. das Recht zur Führung von Prädikaten, zu welchen neben den zugestandenen die Familien unterscheidenden Adelsprädikaten im engeren Sinne auch das Ehrenwort Edler sowie die Prädikate Erlaucht, Durchlaucht und Hoheit gezählt wurden;
3. das Recht zur Führung hergebrachter Wappennamen und adeliger Beinamen;
4. das Recht zur Führung der adeligen Standesbezeichnungen, wie z. B. Ritter, Freiherr, Graf und Fürst, dann des Würdetitels Herzog, sowie anderer einschlägiger in- und ausländischer Standesbezeichnungen (..)

Damit ist ein für allemal klargestellt, das Führen von Adelstiteln ist verboten, es gibt in Österreich keine Barone, Grafen, Fürsten und Herzöge, es gibt nicht einmal ein "von". Gestorben ist ein gewisser Otto Habsburg, der "von" wurde schon 1919 eingegraben. Hoch die Republik!

Siehe auch: Otto Habsburg ist abgetreten.