Man kann sich ja noch erinnern: Im Jahre 2000 wurde in Österreich
unter Bundeskanzler Schüssel eine Koalitionsregierung von ÖVP und FPÖ (später
nach schweren Wahlniederlagen der FPÖ von ÖVP und BZÖ) gebildet. Diese Regierung
ging als der Gipfelpunkt des Neoliberalismus in Österreich in die Geschichte
ein und die damaligen Leute auf Ministerposten, speziell aus FPÖ bzw. BZÖ lieferten
ein absurde personelle Ansammlung von Unfähigkeiten. Die Folge davon war, dass
sogar ein drittklassiger Parteichef wie Gusenbauer mit der SPÖ die Wahlen gewinnen
konnte.
Das "Bündnis Zukunft Österreich" (BZÖ) sucht seit
dem Tod ihres Erfinders Jörg Haider verzweifelt nach Betätigungsfeldern. Eines
dieser Felder scheint die katholische Kirche zu sein. Vielleicht will man aus
dem BZÖ eine KZÖ machen, eine "Katholische Zukunft Österreichs".
Denn
als heuer im Mai Sepp Rothwangl in seinem Wald die Schilderaktion startete (siehe
Info Nr. 491), ereiferte sich das
steirische BZÖ weitaus mehr als die katholische Kirche, man erstattete sogar
Anzeige
wegen Verhetzung - siehe Info Nr. 492 und 493.
Die Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft Leoben zurückgelegt (siehe Info Nr. 498). Daraufhin wurde das BZÖ noch katholischer und kämpfte weiter gegen das Recht auch religiöse Gemeinschaften kritisieren zu dürfen. Eine parlamentarische Anfrage wurde gestellt, warum sich die Staatsanwaltschaft Leoben erfrechen könne, der BZÖ-Anzeige nicht weiter nachzugehen. Am 29.7. lag die Anfragenbeantwortung vor, es hieß darin zum Grund der Einstellung, dass Kirchenpersonal keine durch den Verhetzungsparagraphen (283 StGB) geschützte Gruppe sei und daher kein Tatbestand vorliege.
Am 2.8.11 ließ der steirische BZÖ-Chef Abg. Gerald Grosz in einer
Aussendung die Menschheit wissen: ÖVP-Justizministerin Beatrix Karl sei
offenkundig nicht nur auf beiden Augen blind sondern auch schlichtweg dumm.
Mit ihr offenbare sich die größte politische Fehlbesetzung aller Zeiten im Justizministerium.
Die Justizministerin gebe an, dass keinerlei Verhetzung gegen Priester, Ordenspersonal
und christliche Kleriker durch die sogenannten "Pilgerverbotstafeln"
vorliegen könne, zumal es sich hierbei um Berufsgruppen handle und solche keinerlei
Verhetzungsschutz im Strafgesetzbuch genießen. Dadurch würden sämtliche Vertreter
des Christentums - ob Bischöfe, Priester, Ordensleute oder Laien - für vogelfrei
erklärt.
Unter "vogelfrei" verstand man in früheren
Zeiten, dass jemand ohne Verfahren von jedermann umgebracht werden durfte. Das
BZÖ Steiermark will jedoch nicht das Kirchenpersonal vor Vogelfreiheit schützen,
sondern vor Kritik.
Der Verhetzungsparagraph 283 lautet so: (1) Wer
öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden,
zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft
oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft,
zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe
auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten
Gruppen hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft
oder verächtlich zu machen sucht.
Nun hat niemand
zu einer feindseligen Handlung gegen die "Kirche" aufgerufen oder sonst wie "gehetzt",
Priester wurden nicht wegen der Zugehörigkeit zur Kirche bloßgestellt, sondern
wegen der katholischen Missbrauchsfälle. Die jahrzehntelange Duldung der Missbrauchsverbrechen
durch die Leitungsgremien der kath. Kirche auf sarkastische Art öffentlich zu
kritisieren, hätte man in der Dollfusszeit verbieten können (damals wäre Sepp
Rothwangl zweifellos im Anhaltelager Wöllersdorf oder im Lager Graz-Messendorf
gesessen), aber das Abendland ist weder in Christenhand noch ist es die Zukunft
Österreichs, dass das Land in Christenhand gelangen und Kirchenkritik strafbar
wird.
Aber vielleicht sollte sich der steirische BZÖ-Chef Grosz um
die historische Aufarbeitung der Vergangenheit bemühen. Durchaus in seinem
Sinne! Das Bild von Engelbert Dollfuß (siehe unten) hängt zwar immer noch in
den parlamentarischen Klubräumen der ÖVP, aber die ÖVPler heiligen diesen großen
Katholiken nicht mehr so richtig. Auf dieser Homepage war früher auf einer Spaßseite
eine Homepage einer fiktiven "Engelbert-Dollfuß-Gebetsliga"
installiert. Es wäre für das BZÖ wahrlich angebracht, diese Gebetsliga wirklich
zu gründen. Dollfuß hätte sich eine Seligsprechung bestimmt verdient,
weil zu seiner Zeit hätte es das nicht gegeben, was es heute gibt! Wo jeder
dahergelaufene Waldbesitzer Spott und Hohn mit hochwürdigen Herren der christkatholischen
Kirche treiben darf.
Wahrlich, wahrlich ich sage Euch, beim Dollfuß hätt's das niemals geben können und das BZÖ wird es auch heute nicht dulden! Probeweise könnte es Gerald Grosz ja versuchen und zu Dollfuß beten, dieser möge beim HErrn vorsprechen, dass der Geist von Dollfuß sich nicht nur über das BZÖ ergieße, sondern auch über die Staatsanwaltschaft Leoben und die Justizministerin!
Der Kurier berichtete zum Thema Pilgerverbotszone am 3. August: