Kein Seelenheil für Ungehorsame!

Der Wiener Kirchenrechtler Ludger Müller am 6.9.2011 in der ORF-Sendung Religion aktuell: Die Pfarrerinitiative verstoße mit ihrem Aufruf zum Ungehorsam auf strafbare Weise gegen Kirchenrecht (Codex Iuris Canonici) und zwar gegen den CIC-Artikel 1373: "Wer öffentlich wegen irgendeiner Maßnahme der kirchlichen Gewalt oder eines kirchlichen Amtes Streit der Untergebenen oder Hass gegen den Apostolischen Stuhl oder den Ordinarius hervorruft oder die Untergebenen zum Ungehorsam gegen diese auffordert, soll mit dem Interdikt oder anderen gerechten Strafen belegt werden."

Ein Interdikt (lat.: "Untersagung") ist laut Wikipedia "die Einstellung von gottesdienstlichen Handlungen als Strafe für ein Vergehen gegen Kirchenrecht. Das Interdikt war in Form des Lokalinterdikts hauptsächlich im Mittelalter eine scharfe Waffe der katholischen Kirche gegen den Übertritt ihrer Regeln und im Kampf gegen ihre Gegner. Diese Strafe fand noch bis in die Neuzeit hinein Anwendung und ist heute Bestandteil der Strafbestimmungen des Codex Iuris Canonici. Das Interdikt bedeutete für die Betroffenen das Versagen der für das Seelenheil des gläubigen Menschen notwendigen Sakramente." Helmut Schüller und seine Freunde kommen also nicht in den Himmel, wenn sie nicht wieder folgsam sind. Das ist zwar keine wirkliche Strafe, aber wer tatsächlich an ein ewiges Leben in Himmel oder Hölle glaubt, der kann davon psychisch stark getroffen werden.

Die Radiomeldung kann hier angehört werden:

(zum Abspielen der mp3 wird Quick-Time-Plug-In oder Ähnliches benötigt)

Interessant, dass diese kirchenjuristische Information nicht der Herr Kardinal Schönborn seinen Priestern zukommen ließ, sondern dass sie ihnen per Rundfunk durch einen Kirchenrechtler mitgeteilt wird. Traut sich der Herr Kardinal nicht und macht er es wieder wie 1999 bei der Abberufung Schüllers als Generalvikar, da überreichte er ihm das Kündigungsschreiben auch nicht persönlich, sondern legte es ihm vor die Tür?

Jetzt legt der Herr Ludger Müller der Pfarrerinitiative den CIC-§ 1373 per Rundfunkbotschaft vor die Tür. Was passiert, wenn die Ungehorsamen weiter ungehorsam bleiben? Gibt's dann das Interdict für alle 300 ungehorsame Priester? Und müssen sie dann alle kirchenrechtlich seelenheillos in die Verdammnis?