Der Wiener Kirchenrechtler Ludger Müller am 6.9.2011 in der ORF-Sendung
Religion aktuell: Die Pfarrerinitiative verstoße mit ihrem Aufruf zum Ungehorsam
auf strafbare Weise gegen Kirchenrecht (Codex Iuris Canonici) und zwar gegen
den CIC-Artikel 1373: "Wer öffentlich wegen irgendeiner Maßnahme der kirchlichen
Gewalt oder eines kirchlichen Amtes Streit der Untergebenen oder Hass gegen
den Apostolischen Stuhl oder den Ordinarius hervorruft oder die Untergebenen
zum Ungehorsam gegen diese auffordert, soll mit dem Interdikt oder anderen gerechten
Strafen belegt werden."
Ein Interdikt (lat.: "Untersagung")
ist laut Wikipedia "die Einstellung von gottesdienstlichen Handlungen als
Strafe für ein Vergehen gegen Kirchenrecht. Das Interdikt war in Form des Lokalinterdikts
hauptsächlich im Mittelalter eine scharfe Waffe der katholischen Kirche gegen
den Übertritt ihrer Regeln und im Kampf gegen ihre Gegner. Diese Strafe fand
noch bis in die Neuzeit hinein Anwendung und ist heute Bestandteil der Strafbestimmungen
des Codex Iuris Canonici. Das Interdikt bedeutete für die Betroffenen das Versagen
der für das Seelenheil des gläubigen Menschen notwendigen Sakramente." Helmut
Schüller und seine Freunde kommen also nicht in den Himmel, wenn sie nicht wieder folgsam
sind. Das ist zwar keine wirkliche Strafe, aber wer tatsächlich an ein ewiges
Leben in Himmel oder Hölle glaubt, der kann davon psychisch stark getroffen
werden.
Die Radiomeldung kann hier angehört werden: