Klage gegen den Papst

Am 16. September 2011 waren Vertreter von SNAP ("Survivors Network of those Abused by Priests" - Überlebenden-Netzwerk der Missbrauchsopfern von Priestern) und der Menschenrechtsorganisation "Center for Constitutional Rights" - CCR (Zentrum für verfassungsmäßige Grundrechte) in Wien, um die Öffentlichkeit über die Anliegen von über 10.000 Kindern zu informieren, die von katholischen Geistlichen missbraucht worden waren und deren Straftaten die katholische Kirche weltweit jahrzehntelang erfolgreich vertuscht hatte.

"Wir Opfer haben alles versucht, um die Zuständigen des Vatikan dazu zu bringen, die Struktur, die die Vergewaltigung und den Missbrauch durch Bischöfe und Nonnen in der römisch-katholischen Kirche von über zehntausend Kindern zulässt, zu ändern", sagte die SNAP-Präsidentin Barbara Blaine. Die Kirche konnte jedoch bisher nicht zu eigenen Maßnahmen veranlasst werden, außer wenn sie durch äußeren Druck (Medienberichte, Klagen) dazu gezwungen wurde. Blaine: "Uns ist kein einziger Fall weltweit bekannt, in dem die Bischöfe einen Priester, der Kinder sexuell missbrauchte, aus seiner Position entfernt hätten".

In der Zeit im Bild vom 16.9. um 19h30 wurde ausführlich berichtet

Deshalb habe man am 13. September dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag tausende Seiten von Beweismaterial über sexuelle Gewalt, Vergewaltigung und Folter durch Mitglieder des römisch-katholischen Klerus übergeben, so die CCR-Anwältin Katherine Gallagher, durch die Vorfälle in Ländern wie Großbritannien, Deutschland, Belgien, Kanada und den USA konnte die weite Verbreitung derartige Taten festgestellt werden. Die "sehr genaue Überprüfung" der Klage die Staatsanwaltschaft des Internationalen Strafgerichtshof sei zugesichert worden.
Die Anwältin im Interview

Auch Sepp Rothwangl von der Plattform Betroffener konnte seine Meinung äußern: er nannte die sog. "Klasnic-Kommission", die von der katholischen Kirche vorgeblich zur Abwicklung der Vorfälle gegründet worden war, eine Täterschutzkommission.


Vom ORF befragte Juristen geben der Klage aus formalistischen Gründen nur geringe Chancen.