Am 16. September 2011 waren Vertreter von SNAP ("Survivors Network
of those Abused by Priests" - Überlebenden-Netzwerk der Missbrauchsopfern
von Priestern) und der Menschenrechtsorganisation "Center for Constitutional
Rights" - CCR (Zentrum für verfassungsmäßige Grundrechte) in Wien, um die
Öffentlichkeit über die Anliegen von über 10.000 Kindern zu informieren, die
von katholischen Geistlichen missbraucht worden waren und deren Straftaten die
katholische Kirche weltweit jahrzehntelang erfolgreich vertuscht hatte.
"Wir Opfer haben alles versucht, um die Zuständigen des Vatikan
dazu zu bringen, die Struktur, die die Vergewaltigung und den Missbrauch durch
Bischöfe und Nonnen in der römisch-katholischen Kirche von über zehntausend
Kindern zulässt, zu ändern", sagte die SNAP-Präsidentin Barbara Blaine.
Die Kirche konnte jedoch bisher nicht zu eigenen Maßnahmen veranlasst werden,
außer wenn sie durch äußeren Druck (Medienberichte, Klagen) dazu gezwungen wurde.
Blaine: "Uns ist kein einziger Fall weltweit bekannt, in dem die Bischöfe
einen Priester, der Kinder sexuell missbrauchte, aus seiner Position entfernt
hätten".
In
der Zeit im Bild vom 16.9. um 19h30 wurde ausführlich berichtet
Deshalb
habe man am 13. September dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag tausende
Seiten von Beweismaterial über sexuelle Gewalt, Vergewaltigung und Folter durch
Mitglieder des römisch-katholischen Klerus übergeben, so die CCR-Anwältin
Katherine Gallagher, durch die Vorfälle in Ländern wie Großbritannien, Deutschland,
Belgien, Kanada und den USA konnte die weite Verbreitung derartige Taten festgestellt
werden. Die "sehr genaue Überprüfung" der Klage die Staatsanwaltschaft
des Internationalen Strafgerichtshof sei zugesichert worden.
Die
Anwältin im Interview
Auch Sepp Rothwangl von der Plattform Betroffener
konnte seine Meinung äußern: er nannte die sog. "Klasnic-Kommission",
die von der katholischen Kirche vorgeblich zur Abwicklung der Vorfälle gegründet
worden war, eine Täterschutzkommission.
Vom ORF befragte Juristen geben
der
Klage aus formalistischen Gründen nur geringe
Chancen.