Man fasst es nicht. In Düsseldorf grub man vor einiger Zeit ein schreckliches
historisches Ereignis aus, die Hinrichtung zweier "Hexen", Helena Curtens
und Agnes Olmans, im Jahre 1738 auf dem Scheiterhaufen. Nun bemüht man sich
darum, diese Opfer des christlichen Hexenwahns zu rehabilitieren.
Hier
eine Zeitungsmeldung dazu:
Die
christliche CDU hasst offenbar Hexen auch heute noch und hält es für unangebracht
auch nur einzelne zu rehabilitieren. Auch die Theologie hat sich nun zu
Wort gemeldet: Ein katholischer Diplom-Theologe namens Bernhard Meisen
reichte beim Beschwerdeausschuss einen Gegenantrag ein.
Telepolis
berichtet:
Der Diplom-Theologe Bernhard Meisen fühlt sich offenbar den
damals 30 führenden Dämonologen und Juristen verpflichtet, welche seinerzeit
das Gericht berieten. Meisen zufolge sei das Urteil nach der damaligen Rechtsprechung
"so in Ordnung gewesen". Durch eine wie auch immer geartete Rehabilitierung
werde sein katholischer Glaube in "elementaren Teilen in Frage gestellt".
Er sehe sich in seiner Religionsfreiheit beeinträchtigt. Meisen hält es
für unstrittig, dass die Frauen "in abergläubische Praktiken und phytotherapeutisches
(pflanzenheilkundliches) Detailwissen involviert waren" - angesichts des
unter Folter gepressten Geständnisses der Frau Olmanns und der durch eine Nadelprobe
überführten 14jährigen Frau Curtens eine bemerkenswerte Sichtweise. Meisen untermauerte
seine moralische Bewertung der Frauen mit dem Hinweis darauf, diesen sei auch
"sexuelle Ungeordnetheit" vorgeworfen worden.
Der erboste Theologe
kündigte an, erforderlichenfalls den Klageweg zu beschreiten, denn der offizielle
Akt, den Opfern die ,Menschenwürde' zurückzugeben, würde alle Teilhaber am Feudalsystem,
die untergeordnet waren, zu Opfern einer ,irregeleiteten Politik' machen, da
sie ,unterworfen' wurden. Damit würde man aber das Neue Testament und den Apostel
Paulus kritisieren, der dieses System unterstützt habe. Zwar lehnt auch Meisen
die Verbrennung als übertriebene Rechtsfolge, jedoch dürfte es schwierig werden,
die exekutierten Frauen nachträglich etwa mit Sozialstunden zu belegen.
Ob
sich der fromme Theologe, der anscheinend Hexen und sexuelle Ungeordnetheit
fürchtet, nur auf den Rechtsweg beschränken wird, oder ob er auch erwägt, sich
aus Protest selbst zu verbrennen oder wenigstens sein Diplom, ist derzeit ungewiss.
Bei derartigem Bodenpersonal werden pubertierende Frauen, die in Düsseldorf
von Geistern träumen, wohl eher zu therapeutischen als zu kirchlichen Hilfsangeboten
tendieren. Die Wahrheitsfindung durch Hexenprobe wird jedenfalls auch von den
Düsseldorfer Gerichten nicht mehr anerkannt.