Strafbare Mohammed-Blasphemie

Ergänzt am 24.12.2011, siehe unten.

Ein Überbleibsel der Hl. Inquisition steht immer noch im österreichischen Strafgesetzbuch.
Es ist zwar nimmer strafbar vom Glauben abzufallen oder Ansichten zu verbreiten, die der biblischen Lehre widersprechen, aber es ist verboten, religiöse Lehren herabzuwürdigen. Die Höchststrafen sind ebenfalls stark herabgesetzt worden, von der Lebendfeuerbestattung am Scheiterhaufen auf läppische sechs Monate Haft:

§ 188 Herabwürdigung religiöser Lehren:
Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Nicht alles wird angeklagt. Zum Beispiel ist auf dem Cover eines Buches des gelernten protestantischen Theologen Heinz Werner Kubitza zu lesen: "Der Jesuswahn - Wie die Christen sich ihren Gott erschufen - Die Entzauberung einer Weltreligion durch die wissenschaftliche Forschung". Bisher hat jedoch noch niemand deswegen eine Anzeige gegen Kubitza erstattet. Dabei ist allein schon mit dem Buchcover zweifellos der Tatbestand nach dem obigen Paragraphen erfüllt! Denn Jesus ist ganz sicherlich der "Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche", es ist ganz sicherlich "Glaubenslehre", dass er Gottessohn wäre und vom "Jesuswahn" zu schreiben und zu schreiben, die Christen hätten sich den Jesus-Gott selber erschaffen, würdigt ganz sicherlich die christliche Lehre herab und verspottet ihren Inhalt, was geeignet ist, bei strenggläubigen Christen "berechtigtes Ärgernis zu erregen".

Aber niemand zeigt Heinz Werner Kubitza an. Wohl hauptsächlich deshalb, weil sich sogar ganz strenggläubige Christen nicht selber lächerlich machen wollen. Anders ist das, wenn jemand über den Islam kritische Worte fallen lässt. Weil da sind wir leider in der heiklen Lage, dass aus dem rechtsrechten politischen Eck nationalistische, xenophobe Parolen gegen muslimische Migranten ertönen, dass aus diesem Eck ein "Abendland in Christenhand" gefordert wird. Deshalb gilt es als "politisch korrekt", mit dem Islam solidarisch zu sein und jedwede Form von Islamkritik als politisch unkorrekt abzulehnen (außer man kritisiert al Kaida oder die Taliban, das geht gerade noch).

Nun wurde im Februar 2011 Elisabeth Sabaditsch-Wolff wegen §188 verurteilt, weil sie auf einer FPÖ-Veranstaltung u.a. den muslimischen Propheten Mohammed einen Kinderschänder genannt hatte, konkret hatte sie geäußert, dass "Mohammed gerne etwas mit Kindern hatte". Konkret ging es dabei um Mohammeds Ehe mit Aischa, die er nach islamischen Überlieferungen heiratete als sie sechs und die Ehe vollzog als sie neun war (siehe die ganze Geschichte auf Info 414 und über Aischa auf Wikipedia).

Frau Sabaditsch-Wolff war in der Vorinstanz vom Vorwurf der Verhetzung freigesprochen worden, zu sagen, der Islam sei feindselig, Muslime hassten Ungläubige, der Koran sei böse, sei keine "Verhetzung" und nach dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nicht strafbar. In der Berufungsinstanz ging es jetzt nur noch um den § 188, um die Herabwürdigung des Propheten Mohammed.

Die Angeklagte wurde am 20.12.2011 zu 480 Euro Geldstrafe verurteilt. Begründung laut NEWS: "Bei dieser Aussage leuchte doch 'deutlich ein Wertungsexzess' hervor, betonte OLG-Senatsvorsitzender Leo Levnaic-Iwanski in der Urteilsbegründung. Würde man isoliert erklären, dass Mohammed 'Sex mit einem Kind hatte' würde das wohl nicht unter Strafe gestellt. Aber die von Sabaditsch-Wolff vorgenommene 'Verbrämung der Aussage' (Anm.: siehe oben ... dass Mohammed gerne etwas mit Kindern hatte), komme einer Verspottung gleich und sei daher zu verurteilen".

Elisabeth Sabaditsch-Wolff wird den Instanzenzug weitergehen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Es ist egal, ob die Äußerungen nun bei einer FPÖ-Veranstaltung gefallen sind oder woanders, ebenso ist es egal ob die Äußerungen von jemandem stammen, der zumindest keine Berührungsängste nach rechtsaußen hatte. Die Geschichte von der sechsjährigen Ehefrau Mohammeds, die laut islamischer Überlieferung entjungfert wurde als sie neun war, zeigt ja, dass dieser Mohammed keine Abneigung gegen Geschlechtsverkehr mit Kindern hatte, in den islamischen Schriften steht nichts davon, dass er sie ungern entjungfert hätte.

Es gibt seit Juli 2011 das General Comment No. 34 des Human Rights Committee, im dortigen Punkt 48 wird ausdrücklich ein besonderer Schutz für religiöse Überzeugungen zurückgewiesen und das Recht auf Meinungsfreiheit gestärkt, im letzten Satz heißt es: Nor would it be permissible for such prohibitions to be used to prevent or punish criticism of religious leaders or commentary on religious doctrine and tenets of faith. (Es wäre auch nicht zulässig, solche Verbote zu verwenden, um die Kritik an religiösen Führern oder Kommentare zu religiösen Lehren und Glaubenssätze zu verhindern oder zu bestrafen). Das Human Rights Committee ist eine UNO-Einrichtung, die Republik Österreich hat sich verpflichtet, die Vorgaben dieses Komitees umzusetzen. Siehe dazu auch "UNO bekräftigt das Recht auf Gotteslästerung".

Es wird interessant bleiben, wie dieses Verfahren weiter verläuft. Wenn jemand einem mutmaßlichen Religionsgründer heutzutage als unmoralisch und strafbar geltende Verhaltensweisen nachsagt, dann kann er in Östererich deshalb bestraft werden, wenn z.B. dem antiken griechischen Dichter Straton von Sardis seine - in der griechischen Gesellschaft damals durchaus übliche - Pädophilie vorgehalten würde, kein Mensch käme auf die verrückte Idee, deshalb wegen Schmähung eines verstorbenen Dichters zum Staatsanwalt zu laufen!
Warum Sonderrechte für Religionen? Weg mit dem §188!

PS: Nachtrag vom 24.12.:
Im Wiener Kurier war am 21.12. folgendes zum obigen Urteil zu lesen:
"Wer gegen den Islam hetzt, muss mit gerichtlicher Verurteilung rechnen.
Am Dienstag hat das OLG Wien ein Urteil erster Instanz bestätigt, wonach die Vortragende eines FPÖ-Seminars einen "Wertungsexzess" begangen habe. Es hat dabei auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verwiesen, wonach Meinungsfreiheit nicht bedeutet, dass man andere grundlos beleidigen darf. So weit, so richtig.
Das könnte auch den Umgang mit christlichen Religionen ändern. Wir befinden uns ja gerade in einer historischen Phase, wo die Herabwürdigung christlicher Symbole ein Kavaliersdelikt darstellt. Interessanterweise könnte es der Islam sein, der diese Entwicklung beendet. Jüngste Vorfälle wie Pinkeln auf ein Kruzifix (in München) oder eine Madonna unter Kondom (in St. Pölten) fallen klarerweise unter den Blasphemieparagraphen im Strafgesetzbuch. Aber weil alle, auch die Bischöfe, nicht als kunstfeindliche Fundis dastehen wollen, sind sie zu feige, sich zu wehren. Die Blauen, die als einzige dagegen zu Felde ziehen, werden (auch von Richtern) abgeschaßelt. Aber von der Justiz erwartet man, dass sie nicht mit zweierlei Maß misst. Man darf gespannt sein, ob die jüngste Rechtssprechung künftig auch für Christen gilt."

Berichtigung dazu: Frau Sabaditsch wurde nicht wegen Verhetzung verurteilt, sondern wegen Herabwürdigung religöser Lehren. Der Kurierartikel verlangt daher offenbar mehr Strafverfahren nach dem mittelalterlichen Paragraphen 188! Außer der FPÖ sind also alle zu feig dazu, mittels dieses Inquisitionsparagraphen Religionskritiker zu verfolgen! Und das hält die Schreiberin (eine gewisse Martina Salomon) anscheinend für dringend notwendig und sieht das heilige Christentum gegenüber dem heiligen Islam benachteiligt. Das stimmt zwar, weil den Islam zu attackieren, auch unter das besonders strenge Zensurgebot der "political correctness" fällt, aber wir haben in Österreich trotzdem immer noch laut Staatsgrundgesetz die Meinungfreiheit und (siehe oben) das Human Rights Committee vertritt die Ansicht, der Schutz religiöser Anschauungen dürfe die Meinungsfreiheit nicht dominieren!

Daher nochmals:
Weg mit dem §188, Meinungsfreiheit auch für jedwede Religionskritik!