Christliche Nächstenliebe in der Praxis

Gerade jetzt zu Weihnachten, wo laut der christlichen Sagen der Sohn von ihrem Gott auf die Welt gekommen sein soll, hört man aus kirchlichem Mund schon gleich gar nix mehr wie dieses salbungsvolle Gesäusel von Nächsten- und Menschenliebe.

Zu blöd, dass es dann sogar in der Zeitung steht, wie die Liebe zu den Menschen praktiziert wird, hier eine Meldung aus der "Süddeutschen" vom 22.12.2011:
 Weil sie konfessionslos ist, habe die Marienhaus Klinik in Saarlouis ihrer Tochter ein Praktikum verweigert, klagt SZ-Leser-Reporterin Myriam Denis. Die Pflegedirektion der Klinik, deren Gesellschafter die Franziskanerinnen, sind, spricht von einem Missverständnis.
"Darf sich eine kirchliche Einrichtung über geltendes Recht hinwegsetzen?", fragt sich Myriam Denis aus Überherrn. Die SZ-Leser-Reporterin glaubt, dass das Marienhaus Klinikum St. Elisabeth Saarlouis, deren Gesellschafterin die Ordensgemeinschaft der Franziskanerinnen von Waldbreitbach ist, bei dem Vorstellungs-Gespräch ihrer Tochter gegen das Gleichbehandlungs-Gesetz verstoßen habe. Es besagt unter anderem, dass Benachteiligungen aus Gründen der Religion oder Weltanschauung unzulässig sind.
"Es lief alles super, sie hatte die Zusage und alle Papiere schon in der Hand, wollte sich gerade bei der Personalleiterin verabschieden", resümiert Denis das Bewerbungsgespräch ihrer Tochter für einen vierwöchigen Praktikumsplatz. Doch plötzlich sei der Personalchefin noch eingefallen, ihre Tochter zu fragen, welcher Religion sie eigentlich angehöre. Als diese geantwortet habe: "Keiner, ich bin konfessionslos", habe die Personalleiterin entgegnet, dass sie in diesem Fall noch mal bei der Oberin nachfragen müsse.
Als die Personalchefin ein paar Minuten später wieder zurück in ihr Büro gekommen sei, habe sie ihrer Tochter mitgeteilt, dass es ihr furchtbar Leid tue und es nichts Persönliches wäre, aber als Konfessionslose könne sie das Praktikum nicht in diesem Krankenhaus absolvieren.
Ellen Lösch, stellvertretende Pflegedirektorin des Marienhaus Saarlouis, entgegnet, dass eine fehlende Konfession normalerweise kein Hinderungsgrund für ein Praktikum in dem Haus wäre. "Das war einfach ein Missverständnis", entschuldigt sie sich. Die Tochter der SZ-Leser-Reporterin habe in einer bestimmten Abteilung arbeiten wollen, in der zu dem in Frage kommenden Zeitpunkt keine Praktikumsplätze frei gewesen seien. Inzwischen habe es ein klärendes Gespräch mit der Mutter gegeben.
"Bei einer Festanstellung ist die Konfession dagegen schon eher ein Thema", betonte Lösch. Dies gelte vom medizinischen Personal bis zum Pflegedienst für alle Bereiche. In diesen Fällen biete das Klinikum die "Begleitung eines Geistlichen beim Findungsprozess" an, ergänzte Lösch.

Die kirchlichen Krankenhäuser in Deutschland wie in Österreich werden aus öffentlichen Mitteln finanziert und keineswegs mit Kirchengeldern. Trotzdem nehmen es sich die Kirchen heraus, ihren Beschäftigten die Weltanschauung vorzuschreiben. Und auch für ein vierwöchigs Praktikum ist dann plötzlich der Praktikantenplatz nimmer verfügbar, der verfügbar gewesen war, solange die Konfessionsfreiheit der Praktikantin in spe noch nicht bekannt war.

Halleluja, so ist das Christentum, nicht immer und nicht überall, aber in der üblichen Alltagspraxis. Und am Sonntag gibt's wieder fromme Jesusworte voller kosten- und folgenloser Nächstenliebe ...