Religiöse Ethik gegen Religionsfreie?

Religiöse Ethik gegen Religionsfreie! Das ist momentan der Plan der christlichen Kirchen in Zusammenarbeit mit der Islamischen Glaubensgemeinschaft.

Man schickte dazu am 14. März 2012 die jeweiligen Jugendorganisationen vor an die Front zur Bekämpfung der Religionslosigkeit.
In einer abgestimmten Aktion drängen sowohl christliche und als auch muslimische Jugendorganisationen auf Zwangsethikunterricht für Religionslose. Das wird im Schulversuch ja schon jahrelang geprobt: Mit von christlichen Fachleuten erstellten Lehrplänen und von überwiegend christlichen Lehrkräften erteiltem Unterricht sollen religionsfreie SchülerInnen einer zwangsweisen religiösen Nachschulung namens "Ethikunterricht" unterworfen werden.

Auf der Homepage der Katholischen Jugend wird dazu gesabbert:
"Jugendliche brauchen Orte der Kommunikation und Orientierung. Wir treten für die langfristige Beibehaltung des Religionsunterricht ein! In den Fällen, in denen sich SchülerInnen vom Religionsunterricht abmelden, soll Ethikunterricht als Ersatzpflichtgegenstand für alle Schulen und Schulstufen übernommen werden. Schule ist einer der wichtigsten Lebensräume junger Menschen. Nach unseren Vorstellungen darf in dieser nicht nur Wissen vermittelt werden. (..)
Jugendliche suchen nach Orientierung und Haltepunkten, brauchen Begleitung bei der Auseinandersetzung mit Fragen, die sie beschäftigen - wenn sie sich mit sich selbst und ihrem Leben auseinander setzen. Wo haben sie in der Schule sonst die Chance und die Zeit dafür, wenn nicht im Religions- oder Ethikunterricht? (..)
Dementsprechend müssen SchülerInnen auch mit ethischen und demokratischen Werthaltungen konfrontiert werden, um die Chance zu haben, durch die Auseinandersetzung mit diesen Positionen zu mündigen BürgerInnen entwickeln zu können. Gerade in einer Gesellschaft, die oft nur an Leistung orientiert ist und SchülerInnen zu wirtschaftlich verwertbaren Arbeitskräften ausbilden möchte, müssen Religions- und Ethikunterricht als wesentliche Beiträge zur Stärkung der 'Selbst- und Sozialkompetenz' gesehen werden."

Ja! Einverstanden mit dem letzten Absatz (minus "Regionsunterricht")!
Aber eben nur wenn das für alle SchülerInnen gilt und keine Teilung in religiöse und nichtreligiöse Gruppen erfolgt! Sich nach den Zehn Geboten oder nach dem Koran zu orientieren, ist keinerlei Beitrag für eine demokratische Gesellschaft!
Die Zehn Gebote schreiben z.B. den alleinigen Glauben an den christlichen Gott vor und die religiöse Heiligung des Sonntags (dass auch das Fluchen verboten ist, kann in heutigen Zeiten vernachlässigt werden, Kruzifix noch einmal!), verbieten Sexualität ("Du sollst keine Unkeuschheit treiben"), während anderen "Gebote" (nicht töten und körperverletzen, nicht stehlen, nicht lügen und verleumden) sowieso strafgesetzlich geregelt sind, christlich geregelt wird somit Schädliches, Unnützes und Selbstverständliches! Und das auf eine sehr primitive Weise.

Die Achtung der Menschenrechte ist eine säkulare Regelung, die beispielsweise der Vatikan ablehnt (außer Weißrussland der einzige Staat diesseits des Urals, der die Europäischen Menschenrechte nicht unterzeichnet hat), ebenso die islamistischen Staaten (dort gibt es z.B. die Todesstrafe für "Gotteslästerung"), dafür braucht niemand einen Religionsunterricht, aber ALLE brauchen einen Ethikunterricht, weil das wird von den Religionen nicht gelehrt, weder von der christlichen, noch insbesonders von der islamischen! Gerade die religiösen SchülerInnen brauchen deshalb einen Ethikunterricht!

In religionsfreien Familien sind in der Regel die Eltern an humanistischen Werten orientiert! Ein ethischer Zwangsunterricht nur für Religionsfreie mit einem von Theologen inspirierten Lehrplan, vorgetragen durch christlich indoktrinierte Lehrkräfte wäre praktisch eine Rückkehr in den Klerikalfaschismus. Denn unter Dollfuß und Schuschnigg hat es in der klerikalfaschistischen Diktatur nach der Ausschaltung des Parlaments im März 1933 und des Verbotes der Sozialdemokratie 1934 letztmalig einen solchen Zwangsunterricht für Religionsfreie gegeben!

Wehret den Anfängen! Hoch der Artikel 14 des Staatsgrundgesetzes!
Denn er gewährleistet seit dem Jahre 1867 die Religionsfreiheit! Auch die Freiheit von einem Ersatzunterricht bei Nichtteilnahme am Religionsunterricht! Die volle Glaubens- und Gewissensfreiheit muss gewährleistet bleiben! Entweder Ethikunterricht für alle oder für niemanden! Alles andere widerspricht der Verfassung! Wenn man von der diktatorischen Verfassung von 1934 absieht, in welcher alles "Recht" von "Gott" ausging ...