In Deutschland gab es heuer mehrere Versuche, sich gegen staatliche Veranstaltungsverbote
am Karfreitag zur Wehr zu setzen. Angemeldete Demonstrationen wurden verboten.
Wohl weil die grundgesetzlich garantierte freie Meinungsäußerung nicht mit der
gesetzlichen Bürgerpflicht, am Karfreitag die Kreuzigung der zweiten Falte des
dreifaltigen Christengottes betrauern zu müssen, kompatibel ist. In Deutschland
ist Gott mehr als das Grundgesetz.
In Köln fand am Karfreitag trotz alledem eine säkulare Kundgebung statt:
In Österreich gibt's nur ein Bundesland mit einem generellen Veranstaltungsverbot
am Karfreitag. Das ist das Bundesland Kärnten, dort wurde seltsamerweise 1997
dieses Verbot in das Veranstaltungsgesetz des Landes eingebaut. Heuer war für
diesen Tag ein Eishockeyländerspiel angesetzt. Es musste ohne Zuschauer über
die Bühne gehen.
Die Kleine Zeitung berichtete aus der leere
Halle:
Weiter
war u.a. zu lesen: "Tradition ist Tradition. Wir halten uns daran", meint ein Villacher.
Andere sprechen von einem "unverständlichen Gesetz". "Kärnten
macht sich damit wieder einmal lächerlich." Chris aus Klagenfurt, der mit
65 Fan-Schals gegen das Gesetz protestiert, lässt sich nicht so leicht abschütteln.
"Eishockey ist meine Religion, warum kann ich am Karfreitag nicht Gottesdienst
feiern?" Auch er wird abgewiesen, zu Spielbeginn taucht er doch in der
Halle auf. Von der Bank ist jede Traineranweisung zu hören.
Auch einige Fanklub-Mitglieder haben ein Schlupfloch gefunden und sorgen
hinter dem Tor mit "Immer wieder Österreich"-Sprechchören für Stimmung.
"Das schwachsinnige Gesetz versteht kein Mensch." Bis zum Ende des
ersten Drittels haben es gut 50 Fans in die Halle geschafft, sie gesellen sich
zu etwa 100 akkreditieren Verbands- und Medienvertretern. Die Kollegen aus Weißrussland
schütteln ob dieses "Geisterspiels" nur noch den Kopf.
Soweit
die Kleine Zeitung. Übrigens war in der TV-Sendung "Kärnten heute" am 6.4.2012 zu vernehmen,
dass das Veranstaltungsgesetz bisher diesbezüglich eher nicht sehr ernst genommen
worden war und dieses Kärntner klerikalfaschistische Gottesrecht auch nicht
für alle gilt: Die Megaplex-Kinos spielten ihr Programm. Weil die machen das
in ganz Österreich und darum lassen sie sich regional nix verbieten.
Man darf
jetzt erwarten, dass dieser Idioten-§ 8 (3) "Am Karfreitag und am 24. Dezember sind Veranstaltungen
verboten. Am Karsamstag dürfen Veranstaltungen nicht vor 14 Uhr
begonnen werden" in einigen Monaten in aller Stille
entsorgt wird. Dagegen spricht allerdings, dass die FPÖ als Partei, die
bekanntlich für ein "Abendland in Christenhand" ist, diese religiöse
Duftmarke zu erhalten trachten wird.
Nachtrag 2019: Der Paragraph steht immer noch im Veranstaltungsgesetz! Regiert wird Kärnten seit 2013 von einer SP-VP-Koalition, gegen das FP-Verbot von Veranstaltungen am Karfreitag und am 24.12. hat man nix gemacht...