Klerikalfaschistische Karfreitagsverbote

In Deutschland gab es heuer mehrere Versuche, sich gegen staatliche Veranstaltungsverbote am Karfreitag zur Wehr zu setzen. Angemeldete Demonstrationen wurden verboten. Wohl weil die grundgesetzlich garantierte freie Meinungsäußerung nicht mit der gesetzlichen Bürgerpflicht, am Karfreitag die Kreuzigung der zweiten Falte des dreifaltigen Christengottes betrauern zu müssen, kompatibel ist. In Deutschland ist Gott mehr als das Grundgesetz.

In Köln fand am Karfreitag trotz alledem eine säkulare Kundgebung statt:


In Österreich gibt's nur ein Bundesland mit einem generellen Veranstaltungsverbot am Karfreitag. Das ist das Bundesland Kärnten, dort wurde seltsamerweise 1997 dieses Verbot in das Veranstaltungsgesetz des Landes eingebaut. Heuer war für diesen Tag ein Eishockeyländerspiel angesetzt. Es musste ohne Zuschauer über die Bühne gehen.

Die Kleine Zeitung berichtete aus der leere Halle:

Weiter war u.a. zu lesen:
"Tradition ist Tradition. Wir halten uns daran", meint ein Villacher. Andere sprechen von einem "unverständlichen Gesetz". "Kärnten macht sich damit wieder einmal lächerlich." Chris aus Klagenfurt, der mit 65 Fan-Schals gegen das Gesetz protestiert, lässt sich nicht so leicht abschütteln. "Eishockey ist meine Religion, warum kann ich am Karfreitag nicht Gottesdienst feiern?" Auch er wird abgewiesen, zu Spielbeginn taucht er doch in der Halle auf. Von der Bank ist jede Traineranweisung zu hören.
Auch einige Fanklub-Mitglieder haben ein Schlupfloch gefunden und sorgen hinter dem Tor mit "Immer wieder Österreich"-Sprechchören für Stimmung. "Das schwachsinnige Gesetz versteht kein Mensch." Bis zum Ende des ersten Drittels haben es gut 50 Fans in die Halle geschafft, sie gesellen sich zu etwa 100 akkreditieren Verbands- und Medienvertretern. Die Kollegen aus Weißrussland schütteln ob dieses "Geisterspiels" nur noch den Kopf.

Soweit die Kleine Zeitung. Übrigens war in der TV-Sendung "Kärnten heute" am 6.4.2012 zu vernehmen, dass das Veranstaltungsgesetz bisher diesbezüglich eher nicht sehr ernst genommen worden war und dieses Kärntner klerikalfaschistische Gottesrecht auch nicht für alle gilt: Die Megaplex-Kinos spielten ihr Programm. Weil die machen das in ganz Österreich und darum lassen sie sich regional nix verbieten.

Man darf jetzt erwarten, dass dieser Idioten-§ 8 (3) "Am Karfreitag und am 24. Dezember sind Veranstaltungen verboten. Am Karsamstag dürfen Veranstaltungen nicht vor 14 Uhr begonnen werden" in einigen Monaten in aller Stille entsorgt wird. Dagegen spricht allerdings, dass die FPÖ als Partei, die bekanntlich für ein "Abendland in Christenhand" ist, diese religiöse Duftmarke zu erhalten trachten wird.

Nachtrag 2019: Der Paragraph steht immer noch im Veranstaltungsgesetz! Regiert wird Kärnten seit 2013 von einer SP-VP-Koalition, gegen das FP-Verbot von Veranstaltungen am Karfreitag und am 24.12. hat man nix gemacht...