Missachtung der SMS-Gebote...

... wirft ein Datenschützer den katholischen Kirchenbeitragsstellen in der Steiermark vor.

An 17.000 Beitragspflichtige, die ihren Beitrag noch nicht bezahlt haben, wurden Zahlungserinnerungen per SMS ausgesandt. Kommt ja billiger. Die übliche Vorgangsweise wäre es schließlich zuerst die Jahresrechnungen oder Quartalsrechnungen auszusenden, dann die Zahlungserinnerungen, dann Postaufträge, dann Klagsdrohungen und schließlich den Klageweg zu beschreiten, weil die katholische Kirche sich im Zweifelsfall nicht ans Evangelium hält, wo es ja heißt "richtet nicht, auf dass Ihr nicht gerichtet werdet" (Mt.7,1) oder "was ihr dem Geringsten meiner Brüder getan habt, das habt ihr mir getan" (Mt. 25,40) oder "wenn jemand mit dir rechten will und deinen Rock nehmen, dem lass auch den Mantel" (Mt. 5,40). In der Praxis sieht das anders aus, man klagt und lässt richten, man konzentriert sich speziell auf geringe Brüder mit geringem Einkommen und man gibt nicht, sondern lässt pfänden:


Das Porto für die vielen Briefe und Postaufträge (ein solcher kostet 3.50 pro Stück) schmälert klarerweise den Reichtum der r.k. Kirche, also versucht man es mit billigeren Mitteln. In den Zehn Geboten und den Geboten der Kirche steht nichts über das Versenden von SMS, darum kann man ignorieren, was im Telekommunikationsgesetz steht.

dieses Postauftragsformular ist schon was Älteres aus der Schillingzeit, aber abgeschafft wurde dieses Dienstleistungsangebot der Post AG bisher noch nicht! Die Kirchenbeitragsstellen dürfen's also weiterhin benutzen - bevor sie ihre Schäfchen verklagen, pfänden und exekutieren lassen ...

Hier der ZiB2-Bericht vom 22. 5. 2012:

im Bild die SMS-Botschaft wie in ZiB2 dargeboten
Der Tonmitschnitt:

(zum Abspielen der mp3 wird Quick-Time-Plug-In o.ä. benötigt)


die Kirchenbeitragskassierin ist sich ihrer Sündenfreiheit sicher!


Der Datenschützer ist hingegen sicher, dass das Telekommunikationsgesetz auch für die alleinseligmachende römisch-katholische Kirche gilt

Und hier der § 107 aus dem Telekommunikationsgesetz:

die steirischen Kirchenbeitragstellen könnten vermutet haben, es bestünde eine Art Kundenkontakt - es ist jedoch sehr unwahrscheinlich, dass die "Kontaktinformation für die Nachricht" - also die Handy-Nummer - den Kirchenbeitragsstellen "im Zusammenhang mit dem Verkauf oder einer Dienstleistung" zugegangen sei.

Ein Georg Plank von der Diözese Graz-Seckau berief sich laut Standard gar auf ein Gutachten, wonach das Telekommunikationsgesetz für die Kommunikation innerhalb der Kirche nicht gültig sein soll. Wo und warum das im Gesetz stehen soll, war allerdings nicht ermittelbar. Vielleicht weil das Reich der Kirche nicht von dieser Welt ist und darum die weltlichen Gesetze die Kirche nix angehen. Für das Verbot im §107 Telekommunikationsgesetz, ohne Einwilligung der angeschriebenen Teilnehmer mehr als 50 SMS zu versenden, gilt daher die Unschuldsvermutung, weil das Gesetz kann nix dafür, das wurde so beschlossen. Und die Fernmeldebehörde ist herzlich aufgefordert, es auch zu vollziehen!

PS: Am 25.5.2012 ließ die Grazer Fernmeldebehörde wissen, dass in Sachen katholische Kirchenbeitrags-SMS Erhebungen eingeleitet wurden.