Es heißt im Bericht vom 6.7.2012:
Das Verbot, jüdische und muslimische Kleinkinder
zu beschneiden, könnte dazu führen, dass Kirchen das Taufen von Säuglingen untersagt
wird. (..) (Krömer) betrachtet die Ende Juni veröffentlichte Entscheidung
des Kölner Landgerichts, medizinisch nicht notwendige Beschneidungen von Minderjährigen
als strafbare Handlung zu werten, als einen "massiven unzulässigen Eingriff
in die Religionsfreiheit". Für Juden und Muslime sei die Beschneidung die
wichtigste Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in ihrer Religionsgemeinschaft,
so wie es bei Christen die Taufe sei. Eine ähnliche Diskussion wie in Deutschland
werde in Österreich nicht geführt. (..)
Eine ausgezeichnete Idee des
Herrn Krömer!
Anderen Weltanschauungsgemeinschaften kann man ja als Säugling
auch nicht beitreten. Niemand ist von Geburt auf bei der SPÖ oder beim Tierschutzverein!
Nicht einmal der Jungen ÖVP kann man als Baby beigetreten werden! Aber niemand
wird daran gehindert, der SPÖ oder dem Tierschutzverein beizutreten, wenn das
dafür passende Alter erreicht ist. Kein Säugling ist ein geborener Sozialdemokrat,
Grüner, Kommunist, Katholik oder Atheist! Unmündige Kinder als Anhänger
einer bestimmten Ideologie einschreiben zu lassen, ist tatsächlich eine haarsträubende
Sache!
Konkret kann man dazu vorschlagen: eine Taufe von Unmündigen
hat keinerlei rechtliche Bedeutung, Kinder gehören grundsätzlich keiner weltanschaulichen
Gemeinschaft an. Mitglied in einer Religionsgemeinschaft kann man werden, sobald
man wahlberechtigt ist, dazu muss eine entsprechende Beitrittserklärung ausgefertigt
und unterschrieben werden. So eine Vorgangsweise entspräche dem bürgerlichen
Recht und dem Konsumentenschutz!