PUSSY RIOT als Rowdys angeklagt

Im Februar 2012 stand in den monatlichen Meta-News auf dieser Site die folgende Meldung:

Weil die weibliche Punkband PUSSY RIOT in einer Moskauer Kirche aus Protest gegen die Unterstützung der Präsidentschaftskandidatur Putins durch die russisch-orthodoxe Kirche einen kurzen Auftritt mit "gotteslästerlichen" Songs absolvierte, verlangte das Moskauer Patriarchat die Einführung harter Strafen, den bisher gilt sowas nur als "Ordnungswidrigkeit" und kann maximal mit 1000 Rubel, das sind ca. 25 Euro, bestraft werden.

Aber vielleicht gelingt es den Orthodoxen doch noch, die Gruppe ins Gefängnis zu bringen. Dazu hat man nämlich im Strafgesetz noch einen alten Gummiparagraphen: Anklage wegen "Rowdytums". In der DDR hatte der in Anlehnung an das sowjetische Vorbild geschaffene Rowdytum-§215 gelautet: "Wer sich an einer Gruppe beteiligt, die aus Missachtung der öffentlichen Ordnung oder der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens Gewalttätigkeiten, Drohungen oder grobe Belästigungen gegenüber Personen oder böswillige Beschädigungen von Sachen oder Einrichtungen begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Haftstrafe bestraft." In Österreich gibt es auch ähnliche Paragraphen - Störung der öffentlichen Ordnung (§81 SPG) oder Landfriedensbruch (§274 StGB), aber die sind nicht so schön gummiartig. Wenn in einer österreichischen Kirche was Ähnliches passierte, der § 188, "Herabwürdigung religiöser Lehren" wäre auch bei uns einsatzbereit, mit mehr als 25 Euro Geldstrafe ...

In Russland ging es tatsächlich so weiter. Gegen die weibliche Punkband PUSSY RIOT, bestehend aus Nadeschda Tolokonnikowa, Maria Alechina und Jekaterina Samuzewitsch, wird nun wirklich nach dem Rowdy-Paragraphen Anklage erhoben, den Bandmitgliedern drohen Strafen bis zu sieben Jahren Haft. Sie haben schließlich zwei heutige russische Heiligtümer verletzt. Den Heiligen Putin und die Heilige Russisch-Orthodoxe Kirche.

Hier ein YouTube-Clip. Pussy Riot am Roten Platz: