Weil die weibliche Punkband PUSSY RIOT in einer Moskauer Kirche aus
Protest gegen die Unterstützung der Präsidentschaftskandidatur Putins durch
die russisch-orthodoxe Kirche einen kurzen Auftritt mit "gotteslästerlichen"
Songs absolvierte, verlangte das Moskauer Patriarchat die Einführung harter
Strafen, den bisher gilt sowas nur als "Ordnungswidrigkeit" und kann
maximal mit 1000 Rubel, das sind ca. 25 Euro, bestraft werden.
Aber
vielleicht gelingt es den Orthodoxen doch noch, die Gruppe ins Gefängnis zu
bringen. Dazu hat man nämlich im Strafgesetz noch einen alten Gummiparagraphen:
Anklage wegen "Rowdytums". In der DDR hatte der in Anlehnung an das
sowjetische Vorbild geschaffene Rowdytum-§215 gelautet: "Wer sich an einer
Gruppe beteiligt, die aus Missachtung der öffentlichen Ordnung oder der Regeln
des sozialistischen Gemeinschaftslebens Gewalttätigkeiten, Drohungen oder grobe
Belästigungen gegenüber Personen oder böswillige Beschädigungen von Sachen oder
Einrichtungen begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Haftstrafe
bestraft." In Österreich gibt es auch ähnliche Paragraphen - Störung der
öffentlichen Ordnung (§81 SPG) oder Landfriedensbruch (§274 StGB), aber die
sind nicht so schön gummiartig. Wenn in einer österreichischen Kirche was Ähnliches
passierte, der § 188, "Herabwürdigung religiöser Lehren" wäre auch
bei uns einsatzbereit, mit mehr als 25 Euro Geldstrafe ...
In Russland
ging es tatsächlich so weiter. Gegen die weibliche Punkband PUSSY RIOT,
bestehend aus Nadeschda Tolokonnikowa, Maria Alechina und Jekaterina Samuzewitsch,
wird nun wirklich nach dem Rowdy-Paragraphen Anklage erhoben, den Bandmitgliedern
drohen Strafen bis zu sieben Jahren Haft. Sie haben schließlich zwei heutige
russische Heiligtümer verletzt. Den Heiligen Putin und die Heilige Russisch-Orthodoxe
Kirche.
Hier ein YouTube-Clip. Pussy Riot am Roten Platz: