Bayern: Verfassungsauftrag erfüllen

Presseaussendung. Der "Bund für Geistesfreiheit Bayern" (bfg) fordert, die Bezahlung kirchlicher Amtsträger durch den bayerischen Steuerzahler endlich einzustellen.

Seit 1924 gibt es ein Gesetz, wonach das römisch-katholische wie das evangelisch-lutherische Kirchenpersonal zum großen Teil vom bayerischen Staat bezahlt wird. Die Staatsregierung plant nun ein Gesetzesänderung, wonach sich die Art der Bezahlung ändert. So zeigt es die Drucksache 16/13835 vom 1. Oktober 2012.

Der "Bund für Geistesfreiheit" (bfg) in Bayern fordert aus diesem Anlass zum wiederholten Male, dass die Bezahlung von kirchlichen Amtsträgern wie Erzbischöfen, Bischöfen, Dignitären, Kanonikern und Domvikaren in den sieben bayerischen Diözesen auf katholischer Seite sowie des Personalaufwandes des Landeskirchenrats auf evangelisch-lutherischer Seite durch den bayerischen Steuerzahler endlich eingestellt wird. Nicht nur Kirchenmitglieder, die sowieso noch zusätzlich Kirchensteuer bezahlen, sondern jeder bayerische Steuerzahler finanziert damit auch die beiden christlichen Kirchen mit - und neutralitätswidrig nur diese.

Seit 1919 allerdings steht in deutschen Verfassungen das Gebot, die damals rechtlich bestehenden Staatsleistungen endgültig abzulösen. Es ist schon traurig, dass seit nunmehr 93 Jahren in Deutschland dieses Gebot bewusst missachtet wird mit der Folge, dass zu Unrecht große Milliardenbeträge bezahlt wurden. Diese Missachtung des Verfassungsauftrags wird noch gesteigert durch unzulässige neue gesetzliche Regelungen, mit denen einseitig bestimmte Religionsgemeinschaften vom Staat mit finanziert werden. Dazu zählt auch das seit 1924 bestehende und jetzt streitige Gesetz. Religion von Staats wegen als "Moralmaschine" aufzufassen - was sie ohnehin nicht ist - und deswegen rechtlich zu begünstigen, ist dem Staat seit 1919 untersagt. Der Sinn eines Staates ist auch nach dem Grundgesetz rein weltlich, weshalb der Staat weder für noch gegen Religion in irgendeiner Weise tätig werden darf. Das neue Gesetz würde festlegen, dass der Staat das Kirchenpersonal nicht mehr direkt bezahlt, sondern das Geld den Kirchenverwaltungen überweist. Diese Umfirmierung würde nichts daran ändern, dass das Grundgesetz wie auch die Bayerische Verfassung mit Füßen getreten werden. Die Bezahlung kirchlicher Amtsträger ist ausschließlich Sache der Kirchen und ihrer Mitglieder. Weltanschauliche Neutralität ist eigentlich ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Das wird hier sträflich missachtet.