Über die gestoppte Missbrauchsaufklärung

Wie den Medien zu entnehmen war, hat die katholische Kirche in Deutschland die Zusammenarbeit mit dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen im groß angelegten Forschungsprojekt, das Fälle sexuelle Übergriffe durch Priester und weitere Kirchenangehörige seit dem Jahr 1945 untersuchen sollte, gestoppt.

Dazu aus Skydaddy's Blog vom 10. Januar 2013

Vernichtung von Missbrauchsakten: Bischofskonferenz komplett unglaubwürdig!

Das katholische Kirchenrecht schreibt vor, dass Akten, die Strafverfahren in Sittlichkeitsverfahren betreffen, nach dem Tod des Angeklagten, spätestens aber 10 Jahre nach der Verurteilung, zu vernichten sind:
Can. 489 -§ 2: Jährlich sind die Akten der Strafsachen in Sittlichkeitsverfahren, deren Angeklagte verstorben sind oder die seit einem Jahrzehnt durch Verurteilung abgeschlossen sind, zu vernichten; ein kurzer Tatbestandsbericht mit dem Wortlaut des Endurteils ist aufzubewahren.

Dies ist zweifellos die Vorschrift, auf die sich Prof. Pfeiffer bezieht:
Am schwersten wiegt aber Pfeiffers Vorwurf, dass nach seinen Informationen Akten vernichtet worden sein sollen. Es gebe eine Vorschrift, wonach zehn Jahre nach der Verurteilung eines Priesters die Akten zu beseitigen seien. Eine entsprechende Anfrage an die Kirche vom Oktober sei vom VDD (Verband der Diözesen Deutschlands) nie beantwortet worden. Dadurch aber könne sein Institut den Auftrag nicht erfüllen, die Missbrauchsfälle seit 1945 zu erforschen.

Dazu der Geschäftsführer des VDD, des Verbands der Diözesen Deutschlands, Dr. Hans Langendörfer: "Für eine Vernichtung von Täterakten habe ich keinerlei Anhaltspunkte".

Und der Sprecher des Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp: "Abweichend vom staatlichen Recht sieht das Kirchenrecht jedoch vor, dass bei Sittlichkeitsfragen -in den Fällen, die strafrechtlich anhängig waren -ein Tatbestandsbericht und der Wortlaut des Endurteils auf Dauer aufbewahrt werden." Es ließen sich insofern keine Straftaten vertuschen. "Es ist falsch und irreführend, den Eindruck zu erwecken, es gebe eine vom kirchlichen Recht her geforderte Aktenvernichtung, die das Forschungsprojekt behindern würde."

Das ist wieder eine typisches, irreführendes Statement eines Kirchensprechers: Natürlich gibt es eine vom kirchlichen Recht geforderte Aktenvernichtung -Herr Kopp fügt bloß noch schnell eine scheinbare Ergänzung an ("die das Forschungsprojekt behindern würde"). Die meisten Leute dürften Kopp allerdings so verstehen, als gäbe es überhaupt keine Vorschrift zur Aktenvernichtung. Zudem ist schwer nachzuvollziehen, wie die Vernichtung sämtlicher Akten bis auf den Wortlaut des Urteils und einen kurzen Tatbestandsbericht die Forschung nicht behindern soll.

Und Kopps folgende Behauptung dürfte bereits als Unwahrheit zu bezeichnen sein (Video ab 2:15):

Frage: "Was ist mit den Vorwürfen, dass zum Teil Akten vernichtet oder verweigert wurden?” [Schnitt im Video]
Kopp: "Ich verwehre mich gegen diese Äußerung von Herrn Pfeiffer, sie ist sachlich falsch! Und wenn Herr Pfeiffer seine eigenen Akten durchschauen würde, wüsste er auch, dass wir schriftlichen Kontakt dazu hatten. Es gibt nach unserer Kenntnis keine Aktenvernichtung. Das kirchliche Gesetzbuch sieht vor, dass bei strafrechtlich relevanten Delikten, gerade im sittlichen Bereich, Akten nicht gänzlich vernichtet werden müssen, sondern, wenn sie strafrechtlich verfolgt wurden, entsprechende Protokolle aufbewahrt werden müssen; wir sind also noch deutlicher als das Zivilstrafrecht.

Noch einmal:
Kirchenrecht: Einschlägige Akten sind nach dem Tod des Angeklagten zu vernichten -bis auf den Vermerk und den Wortlaut des Urteils.
Kopp: "Es gibt nach unserer Kenntnis keine Aktenvernichtung.”

Es kann -und sollte! -sich hier jeder selbst ein Urteil darüber bilden, wer hier irreführende Behauptungen in die Welt setzt.