Am 23.2.2013 meldete der deutsche "Südkurier": "Der
württembergische Bischof Gebhard Fürst dringt darauf, dass Menschen in zweiter
Ehe nicht von einem Arbeitsplatz bei der katholischen Kirche ausgeschlossen
werden. Er hoffe sehr, dass die Deutsche Bischofskonferenz das katholische
Arbeitsrecht "sobald als möglich" in diesem Sinne ändern werde, sagte
Fürst am Samstag in Biberach. Bislang können katholische Organisationen in Deutschland
Mitarbeiter sofort entlassen, wenn diese nach einer Scheidung noch einmal heiraten.
In der Praxis betrifft diese Regelung vor allem Leitungsfunktionen."
Warum
so liberal? Nicht freiwillig! Die beiden schrumpfenden deutschen Großkirchen
haben sich (mittels Berufung auf den deutschen Verfassungsartikel, dass die
Kirche ihre Angelegenheiten selber regeln) im Arbeitsrecht einen eigenen Kirchenstaat erschaffen,
z.B. ohne Streikrecht und ohne Betriebsrätegesetz. Das kommt nun zunehmend rechtlich
ins Rutschen, weil diese Vorgangsweise gegen andere Verfassungsartikel und -
für kirchliche Einrichtungen wenig überraschend - gegen die Menschenrechte verstößt.
Es ist absehbar, dass spätestens bei den europäischen Gerichtshöfe das Unrecht
aufgehoben wird, dass z.B. Ärzte und Krankenschwestern in öffentlich finanzierten
- jedoch kirchlich geführten - Krankenhäuser der betreffenden Religionsgemeinschaft
angehören müssen und im Fall des katholischen Bereiches auch religiöse Vorschriften
- wie eben die Unauflöslichkeit der Ehe - einzuhalten hätten.
Andererseits
gibt's bei Personalaufnahmen oft schon gar keine andere Möglichkeit als diese
religiöse Vorschriften zu ignorieren, einfach weil es zuwenig religiös makellose
Bewerber gibt und darum auch kirchlich beherrschte Bereiche sündige Arbeitskräfte
oder solche mit falscher oder keiner Religion akzeptieren müssen.
Darum
ist die obige bischöfliche Forderung eine vorauseilende: Weil wenn rechtlich
geklärt sein wird, dass im kirchlichen Bereich keine Sonderrechte mehr gelten,
also es maximal gilt, dass Priester katholisch und ledig sein müssen und Pastorinnen
keine Atheistinnen sein dürfen, aber im weltlichen Personal Portiere, Pfleger,
Kindergärtnerinnen etc. ihre Lebensweisen nicht nach der Religion ausrichten
müssen, dann ist die Kirche sowieso diesbezüglich an zweiter und damit letzter
Stelle. Wenn die Kirchen vorher schon was weghobeln, stehen sie nachher nicht
gar so blöd da.